Dies ist das Archiv von Wen Wählen? zur Bundestagswahl 2017. Die aktuelle Version finden Sie auf der Startseite!
Sie können weiterhin alle Funktionen nutzen, z.B. den Kandidatenvergleich.
Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Elterliche Prügelstrafe erlauben! – Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben
Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
Aleksander Lodwich | DM „Zukunft menschlich gestalten“ Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7. |
Unentschieden |
Prügelstrafe ist vielleicht zu viel, aber ich kann nur davor warnen Eltern zu belästigen. Kinder sind halt keine Engel und wenn der Staat die Kinder erst im Zuchthaus erzieht, ist auch keinem geholfen. |
|
Jan Ruppert | DM „Interessen der Menschen vertreten und nicht der Kartelle.“ Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 2. |
Unentschieden |
Gewalt setzt nur der ein, dem nichts besseres einfällt. Es kann aber nicht sein, dass Eltern schnell belangt werden können oder ihnen die Kinder abgenommen werden, wobei ja dies gerne als Begründung genommen wird ohne die Hintergründe weiter beleuchten zu müssen. |
Michael Wagner | DM „Ethische Politik für die Bürger machen“ Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2. |
Unentschieden |
Die Eltern sind und sollen für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich sein. |