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Antworten von SPD-Kandidaten auf die Forderung/These

»Transparenter Staat!«

»Der Staat soll durch ein Transparenzgesetz gezwungen werden Verwaltungshandeln grundsätzlich öffentlich zugänglich zu machen. «

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Sabine Bätzing-Lichtenthäler | SPD
„Abgeordnete zu sein, heißt nicht über rote Teppiche zu flanieren.“
Kandidiert im Wahlkreis Neuwied.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Eher nicht
Bernd Becker | SPD
„Gemeinschaft gewinnt“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 31.
Eher nicht
Daniel Born | SPD
„Mein Engagement für mehr soziale Gerechtigkeit, bessere Bildung, starke Kommunen“
Kandidiert im Wahlkreis Bruchsal – Schwetzingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 25.
Eher nicht Nein, ich arbeite bspw. bei der Agentur für Arbeit. Hier geht es hochsensible Daten. Ich will auch, dass sich Bürgerinnen und Bürger weiter vertrauensvoll an Behörden wenden können. Aber: ich will die Möglichkeiten der Akteneinsicht erweitern, so dass jeder genauen Einblick in den ihn betreffenden Verwaltungsvorgang nehmen kann.
Dr. Barbara Hendricks | SPD
Kandidiert im Wahlkreis Kleve.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 2.
Eher nicht
Dr. Bärbel Kofler | SPD
„„Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.“ (B. Brecht)“
Kandidiert im Wahlkreis Traunstein.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Eher nicht Aus datenschutzrechtlichen Gründen lehne ich ein umfassendes Transparenzgesetz für Verwaltungshandeln ab. Jedoch fordert die SPD einen Bericht über den Umfang und die Art der Tätigkeit von externen Beschäftigten in der Bundesverwaltung, der Transparenz schaffen soll.
Udo Schiefner | SPD
„Das WIR entscheidet“
Kandidiert im Wahlkreis Viersen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Eher nicht
Dirk Wiese | SPD
„Für mehr Rot im Sauerland!“
Kandidiert im Wahlkreis Hochsauerlandkreis.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 25.
Eher nicht Wir haben bereits das Informationsfreiheitsgesetz, welches eine hervorragende Abwägung bei der Veröffentlichung von Informationen vornimmt. So sind für Bürger nahezu alle Vorgänge einsehbar, soweit keine berechtigten Interessen entgegenstehen.
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