HINWEIS! |
Dies ist die 2013er Version. Diese funktioniert ganz normal, aber alle Angaben beziehen sich auf 2013! Mehr zur aktuellen Version: |
Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
Timo Pradel | NPD „Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht!“ Kandidiert im Wahlkreis Siegen-Wittgenstein. |
Unentschieden |
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Peter Schreiber | NPD „Der Heimat eine Stimme geben!“ Kandidiert im Wahlkreis Meißen. Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 5. |
Unentschieden |
Das Betreuungsgeld verfolgt - zumindest der Begründung nach - einen durchaus berechtigten Anspruch: Demnach soll die Zahlung des Betreuungsgeldes die junge Mutter (oder auch Vater) in die Lage versetzen, nicht nur theoretisch, sondern auch faktisch selbst frei wählen zu können, ob sie ihr Kind selbst betreut oder bereits ggf. ab dem 1. Lebensjahr in eine Betreuungseinrichtung gibt. So richtig dieser Gedanke ist, so ungeeignet ist das Betreuungsgeld hierfür. Ein Kita-Platz kostet die öffentliche Hand durchschnittlich etwa 1.000,- bis 1.500,- EUR monatlich, dem steht das Betreuungsgeld in Höhe von 150,- EUR gegenüber. Es ist also überhaupt keine wirtschaftliche Vergleichbarkeit gegeben, weshalb das Betreuungsgeld in dieser geringen Höhe niemals zu echter Wahlfreiheit führen kann. Dem setze ich das Mütter- bzw. Erziehungsgehalt der NPD entgegen. Mit netto 1.000,- EUR monatlichem Gehalt (sozialversicherungspflichtig) als Anerkennung der eigenen Erziehungsleistung der Haupt-Erziehungsperson (also i.d.R. der Mutter) wird diese dazu in die Lage versetzt, selbst zu wählen, ob sie in dieser wichtigen Phase der frühkindlichen Entwicklung ihr Kind lieber überwiegend selbst betreuen will oder in die Obhut einer Kita gibt. Gleichzeitig wird damit ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut geleistet und Anreize zur Familiengründung gesetzt, da durch diese Leistung insbesonder für junge Familien Planungssicherheit entsteht. |