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Antworten von Tierschutzpartei-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Matthias Gottfried | Tierschutzpartei
„Politik im Sinne von Mensch, Tier und Umwelt!“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 6.
Eher nicht
Silvia Stoffels | Tierschutzpartei
„Tierrechte in die Parlmente“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Eher nicht Ich glaube da sollten wir bei der Einzelfallentscheidung bleiben. Da gerade straffällige Jugendliche auch oft reifeverzögert sind.
Joana Weber | Tierschutzpartei
„Ein leidfreies Leben für Mensch und Tier.“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 2.
Eher nicht