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Antworten von Tierschutzpartei-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Matthias Ebner | Tierschutzpartei
„Mitgefühl wählen!“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Nein!
Dr. Jessica Frank | Tierschutzpartei
„Mitgefühl wählen!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2.
Nein!
Robert Gabel | Tierschutzpartei
„Mitgefühl wählen, ihre Stimme den Stimmlosen!“
Kandidiert im Wahlkreis Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 2.
Nein!
Merle Richter | Tierschutzpartei
„Solange es Schlachthäuser gibt, wird es auch Schlachtfelder geben.“
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 3.
Nein!
Dr. Katrin Wiegand | Tierschutzpartei
Kandidiert im Wahlkreis Emmendingen – Lahr.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Nein!