ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von V-Partei³-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Fabian Beese | V-Partei³
„Gemeinsam für eine bessere Welt“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 12.
Ja!
Boris Hellmuth | V-Partei³
„Jetzt oder nie!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Ja!
Barbara Kleibor | V-Partei³
„Erneuerbare Energien, gesunde Lebensweise, Natur, Tierschutz, Klimaschutz.“
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 5.
Ja!
Sabine Nickel | V-Partei³
„Jeder hat ein Recht auf Leben“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8.
Ja!
Marian Anton Springer | V-Partei³
„Leben und wirklich leben lassen!“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 30.
Ja!