ACHTUNG: Archiv 2017!

Dies ist das Archiv von Wen Wählen? zur Bundestagswahl 2017. Die aktuelle Version finden Sie auf der Startseite!

Sie können weiterhin alle Funktionen nutzen, z.B. den Kandidatenvergleich.

Antworten von NPD-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

Partei auswählen: Antwort auswählen:

Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Dietmar Grahl | NPD
„Für ein souveränes Deutschland.“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden I.
Ja! Ein 18 jähriger ist sich seiner Straftat bewusst.
Jörn Lemke | NPD
„"Wenn die Deutschen zusammenhalten, so schlagen sie den Teufel aus der Hölle" “
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 3.
Ja!
Peter Schreiber | NPD
„Klarer Kurs für unsere Heimat!“
Kandidiert im Wahlkreis Meißen.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 6.
Ja! Uns wird ständig erzählt, daß Jugendliche generell schon sehr viel früher mündig seien - z.B., um wählen zu gehen. Dann können Volljährige auch nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.