ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von B*-Kandidaten auf die Forderung/These

»Elterliche Prügelstrafe erlauben!«

»Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Elterliche Prügelstrafe erlauben! – Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Fares Al-Hassan | B*
„Pflanzenrecht für Alle“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Nein!
Peter Bernau-Wagner | B*
„Aufm Weg nach oben-sei nett zu wen du triffst -aufm weg nach unten triffste sie “
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 4.
Nein!
Rhaffi Hadizadeh Kharazi | B*
„Wahlrecht für alle, die hier leben!“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Nein!
Andrea Kirschtowski | B*
„Unterm Tekno liegt der Punk!“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 3.
Nein! Eltern sollten grundsätzlich kein "Recht auf Erziehung" haben.
Beatrice Manowski | B*
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 2.
Nein!