Dies ist das Archiv von Wen Wählen? zur Bundestagswahl 2017. Die aktuelle Version finden Sie auf der Startseite!
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Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Elterliche Prügelstrafe erlauben! – Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben
Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
Christoph Mohs | BüSo „Frieden durch Entwicklung“ Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II. |
Nein! |
Ich glaube nach wie vor an die weiterschreitende Zivilisierung unserer Gesellschaft, nicht an einen Rückfall in frühere Zeiten. Autorität verschafft sich der Mensch heutzutage durch Kompetenz und Einfühlungsvermögen - das sollte insbesondere auch für die Vorbilder aus Politik und Medien gelten! |
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Hubertus Mohs | BüSo „Oberste Priorität ist das Gemeinwohl für alle Bürgerinnen und Bürger.“ Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I. |
Nein! |
Prügelstrafe ist Armutszeugnis der Erzieher. Wichtiger als Zwangsmaßnahmen sind brauchbare Hilfen und Anleitungen für junge Eltern, wie sie ohne Prügelstrafe gut erziehen können. |
Karsten Werner | BüSo „Nicht meckern, besser machen!“ Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II. Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1. |
Nein! |
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