ACHTUNG: Archiv 2017!

Dies ist das Archiv von Wen Wählen? zur Bundestagswahl 2017. Die aktuelle Version finden Sie auf der Startseite!

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Antworten von BüSo-Kandidaten auf die Forderung/These

»Weniger Muslime!«

»Der Islam gehört nicht zu Deutschland und daher sollen möglichst viele gläubige Muslime Deutschland verlassen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Weniger Muslime! – Der Islam gehört nicht zu Deutschland und daher sollen möglichst viele gläubige Muslime Deutschland verlassen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Alexander Hartmann | BüSo
„Deutschlands Zukunft ist die Neue Seidenstraße“
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 1.
Nein!
Christoph Mohs | BüSo
„Frieden durch Entwicklung“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Nein! Dies widerspräche diametral dem Sinn unseres Grundgesetzes.

Die gefühlte Überfremdung rührt nicht von fremden Religionen oder Kulturen in unserem Lande her, sondern vom weitgehenden Fehlen einer lebendigen eigenen Hochkultur! Das Land der Dichter und Denker ist zu einem der Wichtel und Banker verkommen.
Hubertus Mohs | BüSo
„Oberste Priorität ist das Gemeinwohl für alle Bürgerinnen und Bürger.“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Nein! Nicht gläubige Muslime, sondern ungläubige islamistische Hassprediger und Agitatoren aus dem Ausland sind eine Gefahr für den Frieden in unserem Land.
Karsten Werner | BüSo
„Nicht meckern, besser machen!“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Nein!
Werner Zuse | BüSo
„Den Menschen und der Zukunft verpflichtet“
Kandidiert im Wahlkreis München-West/Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 1.
Nein! Religion ist Privatsache und wird vom Grundgesetz deshalb auch geschützt.