ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von PIRATEN-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Georg Boroviczény | PIRATEN
„ich höre zu, ich antworte, ich setze mich ein“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 8.
Nein!
Ist mir wichtig!
genau dafür sind Jugendrichter da, das zu beurteilen. Daran darf nicht gerüttelt werden
Therese Lehnen | PIRATEN
„Würde ist unantastbar, Teilhabe durch Mündigkeit, Freiheit und Transparenz“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Nein!
Ist mir wichtig!
Das Heranwachsendenstrafrecht hat einen guten Grund. Menschen in dem Alter haben noch ein großes Lernpotential und eine Förderung kann nachhaltig eine kriminelle Karriere verhindern.