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Antworten von SGP-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Endrik Bastian | SGP
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig I.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Es kann keine größere Anklage gegen ein bankrottes System geben als dass sie der jungen Generation jede Perspektive versagt. Dieser Zukunftslosigkeit mit einem verschärften Strafrecht beikommen zu wollen unterstreicht vor allem diesen Bankrott. Nur eine sozialistische Gesellschaft wird der Jugend geben können was ihr zusteht. Die Jugend wird es auch sein, die am stärksten für eine revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaft einstehen wird.