ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von DM-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Aleksander Lodwich | DM
„Zukunft menschlich gestalten“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Nein! "Strafe" ist nur dann das richtige Mittel, wenn sie auch verstanden wird. Das setzt gewisse geistige Fähigkeiten voraus. Andernfalls muss man therapieren und eventuell sicherheitsverwahren.
Michael Longerich | DM
„Das halten was ich sage“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8.
Nein!
Christian Nan | DM
„Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein.“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 14.
Nein!
Michael Wagner | DM
„Ethische Politik für die Bürger machen“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2.
Nein! Ausgrund der unterschiedlichen Reife von Jugendlichen soll das Jugendstrafrecht so erhalten bleiben.