Dies ist das Archiv von Wen Wählen? zur Bundestagswahl 2017. Die aktuelle Version finden Sie auf der Startseite!
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Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben
Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
Thomas Bezler | DM „Ethik in die Politik! - gibt es nur mit neuen Bundestagsabgeordneten“ Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 12. |
Unentschieden |
Am kalendarischen Alter ist der Reife- und Bewusstseinszustand eines Menschen nicht festzumachen. Ohne das familiäre und erziehrische Umfeld zu kennen, kann nicht per se das Erwachsenenstrafrecht gelten. Sicherlich hängt die Strafe auch vom Ausmaß der Tat ab und für die Gefahr für die Allgemeinheit. |
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Lothar Meidl | DM „Ethik in die Politik! Politik muss den Bürgern DIENEN!“ Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9. |
Unentschieden |
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Hans U. P. Tolzin | DM „Die Würde des Menschen ist unantastbar!“ Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1. |
Unentschieden |
Das kommt doch ganz auf den Einzelfall drauf an! |