Dies ist das Archiv von Wen Wählen? zur Bundestagswahl 2017. Die aktuelle Version finden Sie auf der Startseite!
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Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Folterverbot einschränken! – In äußersten Notfällen, in denen zum Schutz menschlichen Lebens keine anderen Möglichkeiten bestehen, sollen Gefangene gefoltert werden dürfen, um so Informationen aus ihnen herauszupressen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben
Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
Luca Tadeusz Johannes Brunsch | GRÜNE Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 12. |
Eher nicht |
Folter ist oft kontraproduktiv. Wer gefoltert wird, erzählt alles, damit es aufhört. Auch Unfug. Wer in einer echten Notsituation (Entführung + drohender Mord) meint zu diesem Mittel greifen zu müssen, ist dafür nicht zu ächten, hat aber die strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen, auch wenn die Umstände strafmildernd ausgelegt werden sollten. |
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Martin Metz | GRÜNE „Mit Mut für Mensch und Umwelt“ Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis II. Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16. |
Eher nicht |
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Ulrike Täck | GRÜNE „Wer, wenn nicht wir?“ Kandidiert im Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte. Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 7. |
Eher nicht |
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Helmut Wening | GRÜNE „jeder Tag ein Wahltag“ Kandidiert im Wahlkreis Erlangen. Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 25. |
Eher nicht |
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