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Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidatinnen und Kandidaten der Partei „Volt Deutschland“ (Volt) bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Vermögen wieder besteuern! – Hohe private Vermögen sollen wieder besteuert werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben
Kandidatin, Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
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Lisa Hanna Gerlach | Volt „Das hier wird ein Marathon, kein Sprint!“ Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 27. |
Nein!
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Best practice: Die meisten europäischen Länder haben keine Vermögenssteuer. Es gibt bessere Möglichkeiten für Umverteilung. |
Oswin Ansgar Haßel | Volt „Europäisch denken, lokal handeln!“ Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 6. |
Ja!
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Werner Knigge | Volt „Vorausschauend Integrativ Transparent “ Kandidiert im Wahlkreis Weilheim. |
Ja!
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Kolja Johannes Knodel | Volt „Für ein Vereintes Europa, das Vielfalt schätzt!“ Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10. |
Ja!
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In diesem Punkt weiche ich von meinem Parteiprogramm ab. Ich werde sinnvollen Konzepten zu einer Besteuerung von Privatvermögen zustimmen. Wir wissen sehr gut über die Privatvermögen von Menschen mit geringen Vermögen bescheid, während wir seit der Abschaffung der Vermögenssteuer hohe Vermögen nicht mehr erheben. Eine vereinfachte Erhebung hoher Vermögen würde die Debatte versachlichen und könnte Grundlage für eine Vermögensbesteuerung sein. |
Valerie Sternberg-Irvani | Volt „Für das Beste aus ganz Europa!“ Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Mitte.Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1. |
Nein!
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Da eine Vermögensteuer auch die Substanzbesteuerung von Unternehmen nicht ausschließt, halten wir diese für kontraproduktiv. Wir setzen uns ein für eine neu gestaltete Erbschaftssteuer, die hohe Erbschaften mit Ausnahmen von Unternehmensvererbungen progressiv belastet. |