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Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
Stephan Haase | NPD „1. Sozial geht nur national; 2. NPD = Höchststrafe für Altparteien“ Kandidiert im Wahlkreis Olpe – Märkischer Kreis I. Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 2. |
Unentschieden |
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Thomas Hantusch | NPD „Identität wahren - Mut zur Heimat“ Kandidiert im Wahlkreis Lahn-Dill. Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 1. |
Unentschieden |
Die Bespitzlung der Bürger ist generell zu verbieten. Deshalb ist der Verfassungsschutz als kriminelle Organisation ersatzlos aufzulösen. |
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Dipl.-Ing. Daniel Nordhorn | NPD „Deutschland ist da, wo starke Herzen sind!“ Kandidiert im Wahlkreis Plön – Neumünster. Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 4. |
Unentschieden |
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Peter Schreiber | NPD „Der Heimat eine Stimme geben!“ Kandidiert im Wahlkreis Meißen. Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 5. |
Unentschieden |
Der Verfassungsschutz in seiner bisherigen Form ist aufzulösen. Allenfalls hätte er eine Existenzberechtigung, wenn er als unabhängige Institution die Aufgabe hätte, verfassungsrechtlich bedenkliche Entwicklungen im Wege einer wissenschaftlichen Beobachtung und Bewertung aufzuzeigen - dann aber sein Augenmerk auch auf das Treiben der etablierten Parteien und der Regierung richten würde. Hierzu müßte er parteipolitisch unabhängig sein und dürfte nicht weisungsgebunden ggü. dem jeweiligen Innenminister sein. Polizeiliche Befugnisse oder gar geheimdienstliche darf er nicht haben. Zur konkreten Gefahrenabwehr genügen die entsprechenden Abteilungen der Polizei, des BND oder des MAD. Der Verfassungsschutz in seiner gegenwärtigen "Verfassung" und Organisation ist nicht nur überflüssig wie ein Kropf, sondern geradezu gefährlich für den Bestand der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung in Deutschland. |