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Antworten von AfD-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Astrid Felde | AfD
„Mut zu Deutschland“
Kandidiert im Wahlkreis Stade I – Rotenburg II.
Unentschieden Es sollten Einzelfälle sein.
Holger Heinz Hexgen | AfD
„Parallelwährung einführen und Bargeld erhalten!“
Kandidiert im Wahlkreis Mönchengladbach.
Unentschieden
Christof Rausch | AfD
„Mehr Demokratie durch Volksabstimmung“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Unentschieden Sollen die Richter entscheiden. Hauptsache der Migrantenbonus wird abgeschafft, und nach Deutschen Gesetzen verurteilt. Nicht so ein Mischmasch für den armen Straftäter der nachher Opfer und Polizei verhöhnt.
Norbert Senges | AfD
Kandidiert im Wahlkreis Höxter – Lippe II.
Unentschieden
Dr. Dirk Spaniel | AfD
„Vernunft statt Ideologie“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Unentschieden