Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Weniger Freiheitsrechte einschränken! – Im Namen des Kampfes gegen Kriminalität und Terrorismus werden zu viele Freiheitsrechte eingeschränkt. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben
Kandidatin, Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen | SPD „Solidarität erweitern - Teilhabe ermöglichen“ Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 8. |
Unentschieden |
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Catharina Brigitte Bockelmann | SPD „#frechfeministisch“ Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 19. |
Unentschieden |
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Aylin Cerrah | SPD „Ein diverser Bundestag, der alle Menschen repräsentiert!“ Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 14. |
Unentschieden |
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Inaki Axel Echeverria | SPD „No pasarán!“ Kandidiert im Wahlkreis Ennepe-Ruhr-Kreis II.Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 31. |
Unentschieden |
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Dr. Wiebke Esdar | SPD „Ich stehe für eine Politik zum Anfassen. Für dich!“ Kandidiert im Wahlkreis Bielefeld – Gütersloh II.Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16. |
Unentschieden |
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Markus Hümpfer | SPD „gemeinsam sozial gerechter“ Kandidiert im Wahlkreis Schweinfurt.Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 21. |
Unentschieden |
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Tim Klüssendorf | SPD „Frischer Wind für unsere Politik -Für Lübeck, Berkenthin und Sandesneben in den Bundestag.“ Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 5. |
Unentschieden |
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Mathias Stein | SPD „Weil es für Dich um Kiel geht.“ Kandidiert im Wahlkreis Kiel.Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 7. |
Unentschieden |
Es sollte stets technisch und rechtlich genau geprüft werden, ob ein Sicherheitsgewinn vorliegt und ob dieser in einem angemessenen Verhältnis zu Einschränkungen von Freiheitsrechten - etwa dem Datenschutz und Persönlichkeitsrechten - steht. |