Antworten von Die Linke-Kandidaten auf die Forderung/These

»Mehr Videoüberwachung mit Gesichtserkennung!«

»Zum Schutz vor Straftaten soll die Videoüberwachung öffentlicher Plätze, Bahnhöfe und Verkehrsmittel ausgeweitet werden und z.B. mit Gesichtserkennung ausgestattet werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2025 zu der Forderung bzw. These Mehr Videoüberwachung mit Gesichtserkennung! – Zum Schutz vor Straftaten soll die Videoüberwachung öffentlicher Plätze, Bahnhöfe und Verkehrsmittel ausgeweitet werden und z.B. mit Gesichtserkennung ausgestattet werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemachthaben.

Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Klaus Becker | Die Linke

Kandidiert im Wahlkreis Bitburg.
Eher ja

Dr. Stefan Giebel | Die Linke

„Von hier nach Berlin für Dich!“

Kandidiert im Wahlkreis Waldeck.
Eher ja Die Videoüberwachung mit Gesichtserkennung wirft erhebliche datenschutzrechtliche und ethische Bedenken auf. Anstatt die Überwachung zu verstärken, sollte der Fokus auf der Stärkung der sozialen Sicherheit und der Prävention von Kriminalität durch Bildung, Chancengleichheit und soziale Integration liegen.



Aktuelle Entwicklungen:



In Deutschland wird zunehmend über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Überwachung öffentlicher Räume diskutiert. Nach dem tödlichen Messerangriff in Solingen forderte der Städte- und Gemeindebund eine zusätzliche Finanzierung von „mindestens 100 Millionen Euro“ jährlich für die Bundespolizei, um deren Flexibilität und Reaktionsfähigkeit zu verbessern. Dabei wird auch der verstärkte Einsatz von Videoüberwachung mit Gesichtserkennung als Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit und Identifikation von Straftätern diskutiert.



Kritische Betrachtung:



Datenschutz: Die Verarbeitung biometrischer Daten, wie sie bei der Gesichtserkennung erfolgt, ist datenschutzrechtlich problematisch. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbietet die Verarbeitung biometrischer Daten ohne ausdrückliche Einwilligung, was bei der automatisierten Gesichtserkennung oft nicht gewährleistet ist.



Fehleranfälligkeit: Gesichtserkennungssysteme sind nicht immer präzise und können zu Fehlidentifikationen führen, was Unschuldige fälschlicherweise belastet.



Überwachungsgesellschaft: Ein verstärkter Einsatz von Überwachungstechnologien kann zu einer Überwachungsgesellschaft führen, in der die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger erheblich eingeschränkt wird.





Alternative Ansätze:



Prävention durch Bildung und Chancengleichheit: Investitionen in Bildung, soziale Integration und Chancengleichheit können langfristig zur Verringerung von Kriminalität beitragen.



Community-basierte Sicherheitsmaßnahmen: Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Gemeinschaften kann effektiver sein als technologische Überwachungsmaßnahmen.





Ein ausgewogener Ansatz, der die Sicherheit der Gesellschaft gewährleistet und gleichzeitig die Grundrechte der Individuen respektiert, ist essenziell.



Am Ende brauchen wir dringend mehr Personal im Bereich der Sicherheit. Die Aufzeichnung allein nützt nicht so viel.


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