Antworten von PdH-Kandidaten auf die Forderung/These

»Mehr Videoüberwachung mit Gesichtserkennung!«

»Zum Schutz vor Straftaten soll die Videoüberwachung öffentlicher Plätze, Bahnhöfe und Verkehrsmittel ausgeweitet werden und z.B. mit Gesichtserkennung ausgestattet werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2025 zu der Forderung bzw. These Mehr Videoüberwachung mit Gesichtserkennung! – Zum Schutz vor Straftaten soll die Videoüberwachung öffentlicher Plätze, Bahnhöfe und Verkehrsmittel ausgeweitet werden und z.B. mit Gesichtserkennung ausgestattet werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

Partei auswählen: Antwort auswählen:

Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemachthaben.

Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Alexander Bär | PdH

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Unentschieden

Mariano Dechow | PdH

„Logik statt Lobbyismus. Rückgrat statt Gier.“

Kandidiert im Wahlkreis Leipzig-Land.
Unentschieden Mehr Videoüberwachung und Gesichtserkennung können in bestimmten Fällen die Sicherheit erhöhen, jedoch muss dabei immer die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gewahrt bleiben. Übermäßige Überwachung kann den öffentlichen Raum in eine kontrollierte Zone verwandeln, was die individuelle Freiheit einschränkt. Statt pauschal auf mehr Überwachung zu setzen, sollte der Fokus auf der Bekämpfung von Armut und sozialen Ungleichheiten liegen, die oft die Ursache für Kriminalität sind. Strikte Strafverfolgung und eine stärkere Polizeipräsenz können gezielt in Bereichen eingesetzt werden, wo sie wirklich gebraucht werden, ohne die gesamte Gesellschaft unter Generalverdacht zu stellen.

Hier wird auch die KI eine Zukunft spielen.


Raphael Lachenmayer | PdH

„Miteinander, auf Augenhöhe!“

Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 11.
Unentschieden Zum Schutz der Grundrechte der Bevölkerung stehe ich dem eher kritisch gegenüber.



Solche Technologien sollten nur an wirklich unsicheren Orten eingesetzt werden, wenn damit eine eindeutig belegbare Verbesserung der Sicherheit erreicht werden kann und andere Möglichkeiten das nicht geschafft haben.



Zudem muss sichergestellt werden, das keine Unschuldigen verdächtigt werden.

Eine vollautomatisierte Auswertung der Daten lehne ich deswegen grundsätzlich ab, wenn dann sollten die Daten zur Unterstützung bei der Verbrechensaufklarung verwendet werden, d.h. ein Mensch sollte diese Daten dann auf Korrektheit prüfen.
Impressum, Datenschutz