Wie stehen die Kandidatinnen und Kandidaten von „Partei der Humanisten“ (PdH) bei der Bundestagswahl 2025 zu der Forderung bzw. These »Mehr Videoüberwachung mit Gesichtserkennung! – Zum Schutz vor Straftaten soll die Videoüberwachung öffentlicher Plätze, Bahnhöfe und Verkehrsmittel ausgeweitet werden und z.B. mit Gesichtserkennung ausgestattet werden.«? Im Folgenden sehen Sie eine Liste der Antworten, gefiltert nach der ausgewählten Antwort-Art.
Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie in der Statistik-Übersicht zur These »Mehr Videoüberwachung mit Gesichtserkennung!«
Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemachthaben.
Kandidatin, Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
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Alexander Bär | PdH |
Unentschieden |
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Mariano Dechow | PdH „Logik statt Lobbyismus. Rückgrat statt Gier.“ Kandidiert im Wahlkreis Leipzig-Land. |
Unentschieden |
Mehr Videoüberwachung und Gesichtserkennung können in bestimmten Fällen die Sicherheit erhöhen, jedoch muss dabei immer die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gewahrt bleiben. Übermäßige Überwachung kann den öffentlichen Raum in eine kontrollierte Zone verwandeln, was die individuelle Freiheit einschränkt. Statt pauschal auf mehr Überwachung zu setzen, sollte der Fokus auf der Bekämpfung von Armut und sozialen Ungleichheiten liegen, die oft die Ursache für Kriminalität sind. Strikte Strafverfolgung und eine stärkere Polizeipräsenz können gezielt in Bereichen eingesetzt werden, wo sie wirklich gebraucht werden, ohne die gesamte Gesellschaft unter Generalverdacht zu stellen. Hier wird auch die KI eine Zukunft spielen. |
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Raphael Lachenmayer | PdH „Miteinander, auf Augenhöhe!“ Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.Kandidiert auf der Landesliste Bayern (PdH), Listenplatz 11. |
Unentschieden |
Zum Schutz der Grundrechte der Bevölkerung stehe ich dem eher kritisch gegenüber. Solche Technologien sollten nur an wirklich unsicheren Orten eingesetzt werden, wenn damit eine eindeutig belegbare Verbesserung der Sicherheit erreicht werden kann und andere Möglichkeiten das nicht geschafft haben. Zudem muss sichergestellt werden, das keine Unschuldigen verdächtigt werden. Eine vollautomatisierte Auswertung der Daten lehne ich deswegen grundsätzlich ab, wenn dann sollten die Daten zur Unterstützung bei der Verbrechensaufklarung verwendet werden, d.h. ein Mensch sollte diese Daten dann auf Korrektheit prüfen. |