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Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Weniger Anonymität im Internet! – Die Möglichkeiten zur anonymen Verbreitung von Inhalten im Internet sollen eingeschränkt werden, um bei Straftaten die Täter besser identifizieren zu können. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben
Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
Luise Amtsberg | GRÜNE „Konsequent für Menschenrechte“ Kandidiert im Wahlkreis Kiel. Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Kerstin Andreae | GRÜNE „Erfahrung, Engagement und Herz“ Kandidiert im Wahlkreis Freiburg. Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1. |
Nein! |
Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Polizei und Gerichte sind bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Tobias B. Bacherle | GRÜNE Kandidiert im Wahlkreis Böblingen. Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 18. |
Nein! |
Weniger Anonymität ist meist nur mit mehr Überwachung, auch anlassloser Überwachung umzustzen bzw. zu überprüfen. Die Privatspähre und Bürgerrechte gilt es auch online zu schützen. |
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Annalena Baerbock | GRÜNE „Ökologisch, weltoffen, gerecht!“ Kandidiert im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II. Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Petra Budke | GRÜNE Kandidiert im Wahlkreis Oberhavel – Havelland II. Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 3. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Paul Bunjes | GRÜNE „Zukunft gestalten. Heute für morgen.“ Kandidiert im Wahlkreis Kaiserslautern. Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 10. |
Nein! |
Auch im Internet gilt zuerst die Unschuldsvermutung. Gleichwohl brauchen Fahndungsbehörden Mittel und Ausbildung, um auch im Netz Straftaten zu verfolgen. |
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Ekin Deligöz | GRÜNE „ZUKUNFT WIRD AUS MUT GEMACHT“ Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm. Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Katja Dörner | GRÜNE „„Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt."“ Kandidiert im Wahlkreis Bonn. Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3. |
Nein! |
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Marcel Duda | GRÜNE „So geht Gerechtigkeit!“ Kandidiert im Wahlkreis Cuxhaven – Stade II. Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 10. |
Nein! |
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Gönül Eğlence | GRÜNE „Mut ist stärker als Angst!“ Kandidiert im Wahlkreis Essen II. Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 19. |
Nein! |
Persönliche Daten sind offline wie online unter besonderen Schutz zu stellen. Der gläserne Mensch bringt nicht mehr Sicherheit, wohl aber weniger Freiheit. Die Instrumente zur Bekämpfung von Internet- und hatespeech liegen woanders. Die Plattformbetreiber stehen in der Verantwortung Persönlichkeitsrechte, Kommunikationsfreiheiten und Rechte auf Privatheit zu wahren. |
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Lisa-Marie Friede | GRÜNE Kandidiert im Wahlkreis Leverkusen – Köln IV. Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 17. |
Nein! |
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Anna Gallina | GRÜNE „Mit Mut gegen Armut!“ Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Eimsbüttel. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen ind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Kai Gehring | GRÜNE „Für Fairness, Vielfalt und Freiheit!“ Kandidiert im Wahlkreis Essen III. Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 10. |
Nein! |
Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Volker Goerz | GRÜNE „Für eine Enkeltaugliche Zukunft“ Kandidiert im Wahlkreis Schwarzwald-Baar. Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 32. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig |
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Katrin Göring-Eckardt | GRÜNE Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II. Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Prof. Dr. Armin Grau | GRÜNE „Für Klima- und Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit“ Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 8. |
Nein! |
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Pascal Haggenmüller | GRÜNE Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Land. |
Nein! |
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Karen Haltaufderheide | GRÜNE „Jetzt für soziale Gerechtigkeit und umweltgerechtes Wirtschaften in Zukunft. “ Kandidiert im Wahlkreis Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I. Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 38. |
Nein! |
Das führt nur zu mehr anlasslose Überwachung. Wer Gründe hat, seine Aktivitäten nicht nachvollziehbar zu machen, kann das auch weiterhin. |
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Jürgen Heinen | GRÜNE „Visionen entwickeln für eine lebenswerte Zukunft.“ Kandidiert im Wahlkreis Viersen. |
Nein!
Ist mir wichtig! |
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Volker Herold | GRÜNE „Zukunft wird aus Mut gemacht“ Kandidiert im Wahlkreis Meißen. |
Nein! |
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Dr. Anton Hofreiter | GRÜNE Kandidiert im Wahlkreis München-Land. Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Christian Hohn | GRÜNE „Klimaschutz: Lokal handeln“ Kandidiert im Wahlkreis Olpe – Märkischer Kreis I. |
Nein! |
Begründung: Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen ind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Andreas Hundertmark | GRÜNE „Umwelt im Kopf - Sonne im Herzen“ Kandidiert im Wahlkreis Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis. Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 6. |
Nein! |
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Jennifer Jasberg | GRÜNE „Digitalisierung und Globalisierung sozial und ressourcenschonend gestalten!“ Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 3. |
Nein!
Ist mir wichtig! |
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Gerhard Kalinka | GRÜNE „Erfahren, ökologisch, gerecht“ Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I. Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 2. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt.Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Uwe Kekeritz | GRÜNE „Für ein Klima der Gerechtigkeit“ Kandidiert im Wahlkreis Fürth. Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Misbah Khan | GRÜNE „Zukunft wird aus Mut gemacht.“ Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer. Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen ind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Ute Koczy | GRÜNE „Gutes Klima. Gerechte Welt!“ Kandidiert im Wahlkreis Lippe I. Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13. |
Nein! |
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Oliver Michael Krischer | GRÜNE Kandidiert im Wahlkreis Düren. Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 2. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Christian Kühn | GRÜNE „Wohnen darf kein Luxus sein.“ Kandidiert im Wahlkreis Tübingen. Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 6. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Ich setze mich für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehne ich ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Stephan Kühn | GRÜNE Kandidiert im Wahlkreis Dresden II – Bautzen II. Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 2. |
Nein! |
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Anna-Maria Lanzinger | GRÜNE „Gerecht. Vielfältig. Grün.“ Kandidiert im Wahlkreis Erding – Ebersberg. Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17. |
Nein! |
Internetkriminalität und -hetze muss besser bekämpft werden, trotzdem müssen Persönlichkeitsrechte geschützt bleiben. |
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Monika Lazar | GRÜNE „Für Vielfalt und Gerechtigkeit“ Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II. Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Steffi Lemke | GRÜNE „Klar für Klimaschutz.“ Kandidiert im Wahlkreis Dessau – Wittenberg. Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 1. |
Nein! |
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Jörn Leunert | GRÜNE „Gerechtigkeit gestalten“ Kandidiert im Wahlkreis Mettmann I. |
Nein! |
Eine Überwachung von verdächtigen Personen ist heute schon erlaubt, soweit dies von einem Richter verfügt wird. Eine Datensammlung ohne richterlichen Beschluss, ist ein Angriff auf die Bürgerrechte. Ein Missbrauch könnte nicht mehr kontrolliert werden. Ich möchte keine Verhältnisse wie in der Türkei unter Erdogan. |
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Erik Marquardt | GRÜNE „Kinder müssen mit Erwachsenen sehr viel Nachsicht haben.“ Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Treptow-Köpenick. Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Peter Meiwald | GRÜNE „Versuch, die Welt ein bißchen besser zu hinterlassen als Du sie vorgefunden hast“ Kandidiert im Wahlkreis Oldenburg – Ammerland. Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8. |
Nein! |
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Irene Mihalic | GRÜNE „Mit Sicherheit für Freiheit und Bürgerrechte“ Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen. Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5. |
Nein! |
Begründung: Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen ind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Sascha Müller | GRÜNE „Für Klima, Kinder und Gerechtigkeit.“ Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Süd. Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 16. |
Nein! |
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Timo Müller | GRÜNE „Die Zukunft ist Grün!“ Kandidiert im Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg. |
Nein! |
Das Recht auf Privatsphäre ist zu achten und zu schützen. Genau so, wie der Mensch ein Recht darauf hat, sich anonym in der Öffentlichkeit zu bewegen, gilt dies auch im Internet als der neuen "digitalen Öffentlichkeit". |
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Beate Müller-Gemmeke | GRÜNE „Mutig und leidenschaftlich für die Menschen und die Umwelt“ Kandidiert im Wahlkreis Reutlingen. Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Özcan Mutlu | GRÜNE „Berlin leben. Mutlu wählen.“ Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Mitte. Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 4. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Dr. Hannah Neumann | GRÜNE „Zukunft statt Herkunft“ Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg. Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 7. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen ind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Konstantin v. Notz | GRÜNE „Für Recht und Freiheit“ Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd. Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Omid Nouripour | GRÜNE „Für Frieden und Eintracht international“ Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II. Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Rita Magdalena Nowak | GRÜNE „Vielfalt gegen Rechtsruck“ Kandidiert im Wahlkreis Recklinghausen II. |
Nein! |
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André Oehler | GRÜNE „Lebenswerter ländlicher Raum“ Kandidiert im Wahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II. Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 10. |
Nein! |
Begründung: Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen ind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Wilfried Karl Osterkamp-Andresen | GRÜNE „Klima schützen, grüne wählen“ Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 10. |
Nein! |
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Roland Panter | GRÜNE „Menschen, Arbeit, Digitales.“ Kandidiert im Wahlkreis Hannover-Land II. Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 18. |
Nein! |
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Lisa Paus | GRÜNE „Die Zeit der Entpolitisierung ist vorbei.“ Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf. Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Dennis Paustian-Döscher | GRÜNE „Menschen eine Stimme geben, die sonst keine haben!“ Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Wandsbek. Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 6. |
Nein! |
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Dr. Günter Claus Räder | GRÜNE „Es geht um die Wurst. Bio soll sie sein.“ Kandidiert im Wahlkreis Ostallgäu. Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 27. |
Nein! |
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Stefanie Remlinger | GRÜNE Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Reinickendorf. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Tabea Rößner | GRÜNE „Umwelt im Kopf, Freiheit im Herzen“ Kandidiert im Wahlkreis Mainz. Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Clemens Rostock | GRÜNE „Man sollte die Welt so nehmen wie sie ist, aber nicht so lassen.“ Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt (Oder) – Oder-Spree. |
Nein! |
Es gibt eine verfassungsrechtliches Telekommunikationsgeheimnis. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist deshalb im Telemediengesetzt geschützt. Genau wie in der analogen Welt soll es auch in der digitalen Welt keine Komplettüberwachung geben. Das heißt ja nicht das Polizei und Gerichte damit bei der Verfolgung von Straftaten hilflos sind. Es gibt aber genügend andere Instrumente, die weniger in die Privatsphäre eingreifen. |
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Corinna Rüffer | GRÜNE „Für eine soziale und gerechte Zukunft“ Kandidiert im Wahlkreis Trier. Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Thorben Sämann | GRÜNE „Zukunft kann man wollen. Oder machen.“ Kandidiert im Wahlkreis Lahn-Dill. |
Nein! |
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Manuel Sarrazin | GRÜNE „Klima schützen. Europa stärken. “ Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg. Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 2. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Ulle Schauws | GRÜNE „Veränderungen sind Chancen, die wir positiv gestalten können.“ Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II. Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 11. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Dr. Gerhard Schick | GRÜNE „Steuerbetrugsbekämpfer!“ Kandidiert im Wahlkreis Mannheim. Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4. |
Nein! |
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Anna Schmidhuber | GRÜNE „Faire Chancen, gleiche Rechte.“ Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 15. |
Nein! |
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Stefan Schmidt | GRÜNE „Mit Herz und Mut für Mensch und Klima“ Kandidiert im Wahlkreis Regensburg. Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen ind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Kerstin Schnapp | GRÜNE „Politik die Mensch und Umwelt schütz“ Kandidiert im Wahlkreis Freising. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Kordula Schulz-Asche | GRÜNE Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus. Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3. |
Nein! |
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Wolfgang Strengmann-Kuhn | GRÜNE „garantiert sozial ökologisch“ Kandidiert im Wahlkreis Offenbach. Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 4. |
Nein! |
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Margit Stumpp | GRÜNE „Mehr GRÜN nach Berlin!“ Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim. Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 13. |
Nein!
Ist mir wichtig! |
Das widerspricht dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der aktuellen Rechtslage. Bürgerrechte dürfen nicht ausgehebelt werden. Moderne Instrumente erlauben das Verfolgen digitaler Spuren auch ohne Angabe von (oft falschen) persönlichen Daten. |
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Ulrike Täck | GRÜNE „Wer, wenn nicht wir?“ Kandidiert im Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte. Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 7. |
Nein! |
Datenschutz und Persönlichkeitsschutz anstatt Überwachungsstaat |
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Kerstin Täubner-Benicke | GRÜNE „Heimat bewahren - Natur schützen“ Kandidiert im Wahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech. Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 30. |
Nein! |
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Markus Stefan Tressel | GRÜNE „Das Herz schlägt Grün“ Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis. Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1. |
Nein! |
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Jürgen Trittin | GRÜNE Kandidiert im Wahlkreis Göttingen. Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Daniela Wagner | GRÜNE „Wirf die Dinge nicht so weit weg - sonst mußt Du sie so weit her holen“ Kandidiert im Wahlkreis Darmstadt. Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 1. |
Nein! |
Das käme einer Aussetzung des verfassungsrechtlichen Telekommunikationsgeheimnisses gleich. Die anonyme bzw. pseudonyme Nutzung von Internetdiensten ist aus guten Gründen durch das Telemediengesetz verbrieft und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen sind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. Digitale Spuren sind heute allgegenwärtig. |
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Dr. Matthias Wagner | GRÜNE „Für Solarenergie und sauberen Verkehr“ Kandidiert im Wahlkreis Mittelsachsen. Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 8. |
Nein! |
Wir setzen uns für den Grundsatz der Unüberwachtheit im Alltag in der digitalen Welt, ein. Eine Klarnamenspflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke lehnen wir ab. Deswegen ind Polizei und Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten keineswegs hilflos. |
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Sebastian Walter | GRÜNE „Ideen und Herz für das Erzgebirge“ Kandidiert im Wahlkreis Erzgebirgskreis I. |
Nein! |
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Heiko Wundram | GRÜNE „Zukunft gestalten.“ Kandidiert im Wahlkreis Celle – Uelzen. Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 12. |
Nein! |
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