Antworten von AfD-Kandidaten auf die Forderung/These

»Weniger Freiheitsrechte einschränken!«

»Im Namen des Kampfes gegen Kriminalität und Terrorismus werden zu viele Freiheitsrechte eingeschränkt.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2025 zu der Forderung bzw. These Weniger Freiheitsrechte einschränken! – Im Namen des Kampfes gegen Kriminalität und Terrorismus werden zu viele Freiheitsrechte eingeschränkt. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

Partei auswählen: Antwort auswählen:

Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemachthaben.

Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Thorsten Althaus | AfD

Kandidiert im Wahlkreis Hildesheim.
Unentschieden Es bedarf einer ständigen Abwägung zwischen den Grundrechten Sicherheit und Freiheit.

Alexander Claus | AfD

„Deutschland zuerst!“

Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 7.
Unentschieden

Sven Elbers | AfD

„Nicht in Problemen sondern in Lösungen denken“

Kandidiert im Wahlkreis Kleve.
Unentschieden Mir sind keine Einschränkungen bekannt, die der inneren Sicherheit dienen.

Die größten Freiheitseinschränkungen gab es während der sogenannten Corona-Pandemie.

Boris Gamanov | AfD

Kandidiert im Wahlkreis Saarbrücken.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 2.
Unentschieden

Martina Kempf | AfD

„Zeit für unser Land“

Kandidiert im Wahlkreis Freiburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 17.
Unentschieden

Martin Christian Thomas Kohler | AfD

„Deutschland zuerst!“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Unentschieden

Oliver Koller | AfD

„Deutschland kann mehr.“

Kandidiert im Wahlkreis Hof.
Unentschieden

Kai Röchter | AfD

„Einer von Euch“

Kandidiert im Wahlkreis Gütersloh I.
Unentschieden
Impressum, Datenschutz