Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2025 zu der Forderung bzw. These Weniger Freiheitsrechte einschränken! – Im Namen des Kampfes gegen Kriminalität und Terrorismus werden zu viele Freiheitsrechte eingeschränkt. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemachthaben.
Kandidatin, Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
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Alexander Bayas | Die Linke |
Ja!
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Dr. Stefan Giebel | Die Linke „Von hier nach Berlin für Dich!“ Kandidiert im Wahlkreis Waldeck. |
Eher nicht
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Die Wahrung der Freiheitsrechte ist ein zentrales Element einer demokratischen Gesellschaft. Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus dürfen nicht zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung dieser Rechte führen. Es ist essenziell, dass Eingriffe in die Freiheitsrechte stets verhältnismäßig sind und einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Aktuelle Entwicklungen: In vielen EU-Staaten wurden im Zuge der Terrorismusbekämpfung Gesetze erlassen, die erhebliche Auswirkungen auf die Grundrechte haben. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem Ausgangssperren, Reiseverbote und elektronische Fußfesseln. Amnesty International kritisiert, dass solche Eingriffe oft ohne ausreichende rechtliche Grundlage und ohne richterliche Kontrolle erfolgen, was zu einer Gefährdung der individuellen Freiheitsrechte führt. Die Europäische Union hat in diesem Kontext die Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung erlassen. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken und Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung zu harmonisieren. Allerdings wird auch hier die Notwendigkeit betont, dass solche Maßnahmen im Einklang mit den Grundrechten stehen und nicht zu unverhältnismäßigen Eingriffen führen. Bedeutung der Verhältnismäßigkeit: Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit ist ein zentrales Thema in demokratischen Gesellschaften. Eingriffe in die Freiheitsrechte müssen stets verhältnismäßig sein und dürfen nicht zu einer Aushöhlung der Grundrechte führen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass solche Maßnahmen transparent sind, einer unabhängigen Kontrolle unterliegen und regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Fazit: Die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus darf nicht auf Kosten der Freiheitsrechte gehen. Es ist unerlässlich, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den Grundrechten stehen und einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Freiheit nicht zur Verteidigung der Freiheit verloren geht. |
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Thomas Hanser | Die Linke Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 14. |
Ja!
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Vincent Janßen | Die Linke „Wir lassen niemanden zurück!“ Kandidiert im Wahlkreis Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund. |
Ja!
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Freiheitsrechte sind grundlegend und dürfen nicht für Sicherheitsmaßnahmen geopfert werden. Ich fordere, dass wir in einer Demokratie immer einen fairen Ausgleich zwischen Sicherheit und Privatsphäre wahren. |
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Viktor Linsel | Die Linke „Die einzige Minderheit, die der Gesellschaft schadet, ist die der Milliardäre.“ Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8. |
Ja!
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Peter Neßmann | Die Linke |
Ja!
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