Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Recht auf Homeoffice einführen! – Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, auch nach Ende der Corona-Pandemie soweit möglich Homeoffice zu erlauben. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben
Kandidatin, Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
Sebastian Flack | Team Todenhöfer „Behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden willst. “ Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 12. |
Ja!
Ist mir wichtig! |
Das macht absolut Sinn, da wo es halt geht: - Weniger Stress - Mehr Zeit - Vorteile AG (z. B. weniger Miete) - Weniger Verkehr & Stau - Weniger Umweltbelastung |
|
Sophia Jäger | Team Todenhöfer „Die Diversität in der Gesellschaft Deutschlands muss sich im Bundestag abzeichnen.“ Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1. |
Ja!
Ist mir wichtig! |
Solange die Arbeitsleitung nicht darunter leidet, sehe ich keinen Grund weshalb man nicht jedem, soweit möglich, diese Option anbieten sollte. Eine Work-Life-Balance kann mit der Homeoffice-Regelung hergestellt werden und Arbeitnehmer wertschätzen diese Möglichkeit. Jeder Mensch kann unter individuellen Gegebenheiten maximale Leistung erbringen. |
|
Norman Saidi | Team Todenhöfer „Niemanden eitkettieren, sondern immer das Potenzial erkennen.“ Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8. |
Ja! |
Die Pandemie hat die Digitalisierung vorangebracht und der Mehrwert muss aufrechterhalten werden. Der Vorteil in Homeoffice ist u. a. Familienförderung und wird Familien eine große Hilfe sein. Zudem werden "unnötige" Fahrten vermieden, damit die Umwelt weniger belastet und der Straßenverkehr entzerrt. |
Tarik Sealiti | Team Todenhöfer „Es gibt nichts gutes außer man tut es !“ Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 18. |
Ja! |
Kann zur Verkehrs- und Emissionsverringerung führen, darf aber nicht Unternehmensinteressen entgegenstehen. Die Individuelle Abwägung der Argumente von AN und AG müssen respektiert und gerecht gewichtet werden. |