Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2025 zu der Forderung bzw. These Mehr Videoüberwachung mit Gesichtserkennung! – Zum Schutz vor Straftaten soll die Videoüberwachung öffentlicher Plätze, Bahnhöfe und Verkehrsmittel ausgeweitet werden und z.B. mit Gesichtserkennung ausgestattet werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemachthaben.
Kandidatin, Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
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Claus Christ | Volt „Politik für Menschen“ Kandidiert im Wahlkreis Schweinfurt. |
Nein!
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Die Kehrseite von Sicherheit ist Freiheit. Ich finde Freiheit sehr wichtig! |
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Sascha Mann | Volt „Wir sind die Generation, die sich ihre Zukunft zurückholt. Wir sind die Generation Volt.“ Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16. |
Nein!
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Die Forderung ist irreführend. Videoüberwachung verhindert keine Straftaten und schützt dementsprechend auch nicht davor. |
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Jonas Mazouz | Volt „Menschenwürdige Migration“ Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 2. |
Nein!
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Markus Meier | Volt „Gemeinsam lässt sich mehr erreichen“ Kandidiert im Wahlkreis Amberg. |
Nein!
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Persönliche Rechte sollten gewahrt werden. Eine solche generalisierte Totalüberwachung erinnert eher an dystopische Phantasiewelten à la George Orwell's 1984. |
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Thomas Ponier-Kröhl | Volt „Pragmatismus statt Polemik – Für ein starkes Europa im Bundestag!“ Kandidiert im Wahlkreis Odenwald. |
Nein!
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Ich setze mich für den Schutz der Privatsphäre ein und lehne invasive Überwachungslösungen ab, die unsere Grundrechte gefährden. |
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Tim Reising | Volt „Politik aus Mut statt Angst – für eine gerechte Zukunft!“ Kandidiert im Wahlkreis Bamberg. |
Nein!
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Auch hier lehne ich eine Ausweitung der Videoüberwachung mit Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen entschieden ab. Während Sicherheit ein berechtigtes Anliegen ist, dürfen Grundrechte nicht leichtfertig geopfert werden. Die massenhafte Überwachung mittels biometrischer Gesichtserkennung stellt hier einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar und widerspricht grundlegenden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Dabei beziehe ich mich auf den Europäischen Datenschutzbeauftragten, welcher festgestellt, dass biometrische Echtzeit-Überwachung zu einer „permanenten Identifizierung“ führt, die mit den Prinzipien der Menschenrechte unvereinbar ist. Zudem gibt es erhebliche Risiken bezüglich Fehlidentifikationen und Diskriminierung, da Gesichtserkennungssysteme besonders häufig ethnische Minderheiten falsch identifizieren, was in der Praxis bereits zu ungerechtfertigten Polizeimaßnahmen geführt hat. Es ist somit insgesamt ein ethisch und juristisch fragwürdiges Mittel mit hoher Fehleranfälligkeit und damit für den flächendeckenden Einsatz ungeeignet. Eine freiheitliche Gesellschaft darf nicht in einen Überwachungsstaat abgleiten. Anstatt Bürger unter ständige Beobachtung zu stellen, brauchen wir eine besser ausgestattete Polizei, gezielte Präventionsmaßnahmen und moderne Sicherheitskonzepte, die ohne massiven Eingriff in unsere Grundrechte auskommen. Freiheit und Sicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. |