HINWEIS! |
Dies ist die 2013er Version. Diese funktioniert ganz normal, aber alle Angaben beziehen sich auf 2013! Mehr zur aktuellen Version: |
Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
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Prof. Dr. Klaus Buchner | ÖDP „Die Welt hat genug f jedermanns Bedürfnisse, aber nicht genug f jedermanns Gier“ Kandidiert im Wahlkreis München-Ost. |
Nein!
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Das hat auch das Bundesverfassungsgericht mit gutem Grund untersagt. |
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Diplom-Betriebswirt (FH) Helmut Jenne | ÖDP Kandidiert im Wahlkreis Starnberg. |
Nein!
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Ludwig Maier | ÖDP „Bäuerliche Landwirtschaft statt Agrarfabriken ohne Agro-Gentechnik und Pestizide“ Kandidiert im Wahlkreis Rosenheim. Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 16. |
Nein!
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Bernd Richter | ÖDP „Behandle andere so wie du selbst behandelt werden möchtest mmmmmmmmmmmmmmm“ Kandidiert im Wahlkreis Rottweil – Tuttlingen. Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1. |
Nein!
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Ohne konkreten Verdacht und richterliche Zustimmung darf es keine Überwachung der Kommunikationsmittel geben. Siehe auch These 4 |
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Diplom-Verwaltungswirt Wilhelm Schild | ÖDP „Garantiert konzernspendenfrei“ Kandidiert im Wahlkreis Mainz. Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3. |
Nein!
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Michael Anton Max Schöffberger | ÖDP „Den Kindern eine Chance geben!“ Kandidiert im Wahlkreis Passau. Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 24. |
Nein!
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Nur bei begründetem Verdacht und nach richterlicher Anordnung darf eine Kommunikationsüberwachung erfolgen. Alles andere ist illegal. |
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Benjamin Scholl | ÖDP „Familie, Umwelt, Gerechtigkeit - Politik für die Zukunft“ Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 7. |
Nein!
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Dirk Uehlein | ÖDP Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 18. |
Nein!
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Auch das rechtfertigt nicht ein allgemeines abhören und mitlesen von Mails |
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Heidelind Ingeborg Weidemann | ÖDP „Ehrliche Politik ist wählbar“ Kandidiert im Wahlkreis Bitburg. Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 10. |
Nein!
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Nein, ohne hinreichenden Verdacht hat der Staat nicht das Recht, seine Bürger heimlich beobachten zu lassen. Auch in den elektronischen Medien darf die Privatsphäre nur durch richterlichen Beschluss aufgehoben werden. |