Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2025 zu der Forderung bzw. These Weniger Freiheitsrechte einschränken! – Im Namen des Kampfes gegen Kriminalität und Terrorismus werden zu viele Freiheitsrechte eingeschränkt. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemachthaben.
Kandidatin, Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
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Emilia Fester | GRÜNE Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 4. |
Ja! |
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Ann Christin Hahn | GRÜNE „Die einfachen Dinge sind erledigt, kümmern wir uns um die wichtigen Dinge!“ Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 13. |
Ja! |
Häufig wird mich Sicherheit argumentiert, wenn eigentlich andere Ziele dahinter liegen. Die Einschränkung von Freiheitsrechten darf nicht leichtfertig geschehen. |
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Julian Joswig | GRÜNE Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4. |
Ja! |
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Ole Krüger | GRÜNE „Wenn wir Klimaschutz gegen soziale Gerechtigkeit ausspielen, werden wir beides verlieren!“ Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 6. |
Ja! |
Überwachung bringt keinen sicherheitspolitischen Mehrwert, wenn die Sicherheitsbehörden weiterhin unzureichend kooperieren. Es besteht die große Gefahr, dass eine anlasslose Überwachung ermöglicht wird, die alle Bürger*innen unter einem Generalverdacht stellt. Dies wäre das Ende unserer freien Gesellschaft. |
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Tobias Neumann | GRÜNE Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 48. |
Ja!
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Dr. Sebastian Schäfer | GRÜNE „Jetzt in ein funktionierendes Land investieren, in dem wir in Frieden, Freiheit & Sicherheit leben.“ Kandidiert im Wahlkreis Esslingen.Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4. |
Ja! |
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Christian Tramnitz | GRÜNE „Zukunft digital - aber sicher!“ Kandidiert im Wahlkreis Hochtaunus. |
Ja! |
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (zu Polizei- und Geheimdienstgesetzen) und des EuGH (zu Vorratsdatenspeicherung) zeigen, dass die der Fall war. |