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Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidatinnen und Kandidaten von allen Parteien bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: zufällig; es werden nur Kandidierende angezeigt, die eine Begründung angegeben haben.
Kandidatin, Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
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Sonja Marschke | Die Humanisten |
Nein!
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Auch wenn Heranwachsende die Schwelle der Volljährigkeit überschritten haben, besteht kein Grund, pauschal Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Das derzeitige Modell hat sich bewährt und bedarf insofern keiner Änderung |
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Ulrich Klieboldt | dieBasis „Es gibt nichts, was nicht verbessert werden könnte & Transparenz statt Lobbyismus!“ Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg. |
Nein!
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Gerade Jungen hängen teilweise in Ihrer Entwicklung und Einsichtigkeit Gleichaltrigen hinterher. Da muss es weiterhin Freiheit für den Richter geben, eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen. |
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Reinhold Ritter | dieBasis „Beenden aller Coronamaßnehmen, Rechtsstaat wieder herstellen“ Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 6. |
Ja!
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sie dürfen wählen aber nicht als Erwachsene bestraft werden, lächerlich |
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Wilfried Emil Link | DKP „Arbeit statt Armut - weg mit Hartz IV!“ Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6. |
Nein!
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Jugendliche dürfen nicht dem Einfluß erwachsener Gewohnheitsverbrecher ausgesetzt werden. |
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Axel Maria Magar | AfD „Aus Liebe zu Deutschland! Wohlstand, Freiheit, Sicherheit für das deutsche Volk.“ Kandidiert im Wahlkreis St. Wendel. |
Ja!
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Diese Lücke ist zu schließen. |
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Leon Eckert | GRÜNE „Zukunft geht nur gemeinsam“ Kandidiert im Wahlkreis Freising.Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18. |
Nein!
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Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben. |
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Franziska Ella Marianne Gminder | AfD „Fürchte Gott, tue Recht und scheue niemand!“ Kandidiert im Wahlkreis Heilbronn. |
Ja!
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Höchste Zeit! Diese Atersgruppe hat Wahlrecht! Und vollverantwortlich! |
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Jörg Anton Baumann | AfD „Eine vernüftige Politik für ein normales Deutschland“ Kandidiert im Wahlkreis Aschaffenburg. |
Ja!
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18 jährige sind Erwachsene und haben somit alle Rechte und Pflichten. Somit sind sie auch für ihre Taten verantwortlich. Den Opfern wird es egal sein wie hoch die geistige Reife war. Besonders den Opfern, die erst zu Opfern werden, da der, aufgrund Jungendstrafrecht verurteilte eher auf freien Fuß kommt und dann erneut eine Straftat begeht, die mit einer Verwahrung nach Erwachsenenstrafrecht nie passiert wäre. |
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Heike Engelhardt | SPD „Mit ehrlicher Politik in den Bundestag “ Kandidiert im Wahlkreis Ravensburg.Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 21. |
Nein!
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Resozialisierung und Nachreifen vor Erwachsenenstrafe |
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Jan-Peter Rühmann | PIRATEN „Das Leben ist nur ein schlechter Scherz.“ Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 3. |
Nein!
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Jugendliche, gerade in der Pubertät sind keine Erwachsenen. Auch wenn ich der Meinung binn das wir junge Menschen ernster nehmen sollten (z.B. Wahlrecht mit 14) zeigt doch die Erfahrung das sie öfter Fehler machen als Erwachsene. Es ist wenig Zielführend die selben Forderungen zu stellen zumal Erwachsenenstrafen viel schwehrere Folgen zeitigen da sich junge Menschen auch länger damit herumschlagen müssen. |
Dr. Martin Schmidt | Die PARTEI „Wählt Die PARTEI! Für Deutschland reicht's. “ Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5. |
Ja!
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Natürlich haben wir in der Partei Die PARTEI auch eine Meinung zu den meisten Thesen – die Formulierung ist jeweils aus redaktionellen und wissenschaftlichen Gründen in der jeweiligen Form, nicht weil wir diese unterstützen. Generell ist festzuhalten, dass wir uns zu vielen Themen innerparteilich in einer konstruktiven Findungsphase befinden. |
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Georg Pazderski | AfD „Erfahren. Gradlinig. Pflichtbewußt.“ Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 4. |
Ja!
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Wer mit 18 Jahren wählen oder z.B. den Führerschein erwerben darf ist erwachsen. er sollte deshalb auch für seine Handlungen uneingeschränkt verantwortlich gemacht werden können und dem Erwachsenenstrafrecht unterliegen. |
Klaus Wirthwein | FREIE WÄHLER „Mit gesundem Menschenverstand nach Berlin!“ Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1. |
Nein!
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Wer Rechte hat muss auch Pflichten haben. Wahlrecht ab 16, Strafrecht ab 16. |
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Michael Thienel | Tierschutzpartei „Weil ich Mensch bin, für Tier und Umwelt“ Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 3. |
Nein!
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Die geistige Reife sowie die Tendenz zur Wiederholungsgefahr muss berücksichtigt werden um eine Strafe zu finden, die dem Straffälligen auf den richtigen Weg bringt. |
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Uwe Kopec | PIRATEN „Die Menschenrechte sind unteilbar! “ Kandidiert im Wahlkreis Hannover-Land II.Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8. |
Nein!
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Die bisherige Verfahrensweise ist angemessen, sollte im Bedarfsfall zeitgemäß optimiert werden. |
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Helge Schmidt | Volt „Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit sind zwei Seiten der gleichen Medaille.“ Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2. |
Nein!
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Derartige ideologische Forderungen halten wissenschaftlichen Fakten nicht stand und sind daher nicht hilfreich. |
Heiner Löhmann | AfD „Es ist Zeit an das Volk zu denken!“ Kandidiert im Wahlkreis Bremen I.Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2. |
Nein!
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Jugendstrafrecht ist genau so wichtig wie die Psychische Einschätzung. Sie ist aber nicht am Alter, sondern an der Reife festzustellen. Insbesondere sollten diese Feststellungen bei Asylanträgern und Geduldeten Anwendung finden. |
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Lena Gumnior | GRÜNE Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 17. |
Nein!
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Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben. |
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Annette Ute Martina Schrader-Schoutz | FREIE WÄHLER Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 6. |
Eher nicht
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Jugendliche Intensivtäter sollen keine Sonderrechte haben, hier müssen allerdings die Jugendämter wesentlich früher eingreifen. |
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Martin Georg Kesztyüs | GRÜNE „Veränderung geht nur gemeinsam“ Kandidiert im Wahlkreis Hamm – Unna II.Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 58. |
Nein!
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Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben. |
Michael Andreas Hug | AfD „Deutschland! Aber normal!“ Kandidiert im Wahlkreis Konstanz. |
Ja!
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Wer für sich das Wahlrecht und den Führerschein in Anspruch nimmt und somit für voll genommen werden möchte, sollte sich auch über die Konsequenzen seines eigenen Handelns im Klaren sein und dafür die volle Verantwortung übernehmen. |
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Christian Suhr | DIE LINKE „Behandle andere so, wie Du selbst behandelt werden willst!“ Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land. |
Nein!
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Eher mal in Jugendarbeit, Jugendangebote, gute Bildung und Co. investieren, vor allem dafür sorgen, daß junge Menschen wieder eine Perspektive haben, sich nicht radikalisieren, kriminalisieren etc. |
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Michael Ceglar | PIRATEN „Mehr Demokratie wagen“ Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 13. |
Nein!
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Die Forderung widerspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Fähigkeit, die Folgen der eigenen Handlungen einzuschätzen, entwickelt sich erst gegen Ende der Pubertät. Der Richter soll den Grad der Reife eines 18- bis 21-Jährigen anhand der Erkenntnisse in dem Fall herausfinden. Der Staat kann das nicht sinnvoll per Gesetz festlegen. |