Antworten von FDP-Kandidaten auf die Forderung/These

»Schwangerschaftsabbrüche legalisieren!«

»Die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB) soll abgeschafft werden, Abtreibungen bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche sollen grundsätzlich legalisiert werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2025 zu der Forderung bzw. These Schwangerschaftsabbrüche legalisieren! – Die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB) soll abgeschafft werden, Abtreibungen bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche sollen grundsätzlich legalisiert werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Billy Bauer | FDP

„Wer das Problem vollständig beschreiben kann, hat 80% der Lösung.“

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 14.
Unentschieden In §218a StGB ist der Tatbestand des §218 grundsätzlich nicht verwirklicht, wenn eben genau diese Frist eingehalten wird (Fristenregelung), oder eine medizinische Indikation das Leben der Frau gefährdet oder ein kriminologische Indikation vorliegt. Da das ungeborene Kind kein Rechtsobjekt ist, sondern ein zweiter Mensch und somit Rechtssubjekt, ist es auch vor der Geburt erbfähig. Und weil das so ist, hat der Staat sein Wächteramt gegenüber dem Kind aus Artikel 6 Grundgesetz wahrzunehmen. Das macht er mit der sogenannten Beratungslösung. Das heißt, der Staat klärt über alle Hilfestellungen zu Kind und Erziehung auf, um die Entscheidung für das Kind zu erleichtern und macht das zur Pflicht. Danach ist die Entscheidung natürlich freibleibend.

Warum hat man das nicht andersrum ins Gesetz geschrieben? In der Regierung Kohl hat man sich im Grundsatz als erstes für einen Kniefall vor dem Leben (§218 StGB) entschieden, um als zweites einen Kniefall vor der Selbstbestimmung der Frau (§218a) zu machen. Seitdem sind rund 30 Jahre Rechtsprechung zu diesen zwei Paragraphen entstanden, die die Paragraphen ergänzt und mit einer Änderung schlimmstenfalls nichtig werden.



Ich persönlich sehe deshalb kein Regelungsbedürfnis, weil diese zwei Paragraphen für mich eine saubere Lösung darstellen. Ich finde diese These leider sehr unvollständig und suggestiv formuliert, weshalb ich unentschieden angeben muss. Schwangerschaftsabbrüche sind nach Gesetz bereits grundsätzlich bedingt (Frist, medizinische Indikation, kriminologische Indiaktion) legal.

Pierre Fuchs | FDP

„Für einen starken Staat der sich nicht verzettelt.“

Kandidiert im Wahlkreis Montabaur.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 11.
Unentschieden Wir Freie Demokraten stehen hinter der Möglichkeit von Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch nach geltender Rechtslage vorzunehmen. Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§218, 218a StGB) soll im Wege von sogenannten fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Deutschen Bundestag beraten werden. Unabhängig davon wollen die Angebote zur Beratung und zur medizinischen Versorgung von ungewollt schwangeren Frauen verbessern.

Viola Gebek | FDP

Kandidiert im Wahlkreis Darmstadt.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 6.
Unentschieden

Klaus Herpel | FDP

Kandidiert im Wahlkreis Straubing.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 34.
Unentschieden

Dr. Fabian Horn | FDP

„Unsere Wirtschaft reparieren.“

Kandidiert im Wahlkreis Nienburg II – Schaumburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 31.
Unentschieden

Konrad Klamann | FDP

„Alles lässt sich ändern“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Marzahn-Hellersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 8.
Unentschieden Wir Freie Demokraten stehen hinter der Möglichkeit von Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch nach geltender Rechtslage vorzunehmen. Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§218, 218a StGB) soll im Wege von sogenannten fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Deutschen Bundestag beraten werden. Unabhängig davon wollen die Angebote zur Beratung und zur medizinischen Versorgungvon ungewollt schwangeren Frauen verbessern.

Dr. Thomas Klaue | FDP

„Aus der Wirtschaft in die Politik. Kompetenz, die Wandel schafft.“

Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 25.
Unentschieden

Judith Skudelny | FDP

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Unentschieden Es steht außer Frage, dass wir die Situation für Frauen, die ungewollt schwanger werden, dringend verbessern müssen. Um die unzureichende Versorgungslage zu verbessern, will die FDP deshalb in allen Bundesländern das Thema Schwangerschaftsabbruch in die Ausbildung der Gynäkologinnen und Gynäkologen integrieren. Außerdem wollen wir, dass allen Frauen die Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch ermöglicht und Schwangeren den Zugang zu existierenden Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden und die Begleitung durch beispielsweise medizinisches Personal und Hebammen ermöglichen.



Die aktuelle Regelung, dass Abtreibungen zwar rechtswidrig, aber unter bestimmten Umständen straffrei sind, stellt einen gesellschaftlichen Kompromiss dar, der sich über Jahrzehnte hinweg etabliert und unterschiedliche politische Mehrheiten überdauert hat. Es wäre unangebracht, diesen stabilen Konsens ohne vorherige umfassende gesellschaftliche Debatte aufzukündigen. Deshalb fordert die FDP, eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch im Wege von sogenannten fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Bundestag zu beraten.


Jan Felix Stöffler | FDP

„Ihr Unbürokrat“

Kandidiert im Wahlkreis Calw.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 23.
Unentschieden §218 muss reformiert werden und Schwangerschaftsabbrüche sollten nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden.

Robert Wegener | FDP

„Chancen für alle + Leistung = Erfolg“

Kandidiert im Wahlkreis Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 20.
Unentschieden Die jetzige Regelung stellt einen guten Kompromiss dar. Es sollte aber eine Möglichkeit geschaffen werden, dass die Abbrüche bezahlt werden.

Dr. Christian Zidorn | FDP

„Für die Freiheit!“

Kandidiert im Wahlkreis Plön – Neumünster.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 9.
Unentschieden
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