Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Schwangerschaftsabbrüche legalisieren!«

»Die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB) soll abgeschafft werden, Abtreibungen bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche sollen grundsätzlich legalisiert werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2025 zu der Forderung bzw. These Schwangerschaftsabbrüche legalisieren! – Die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB) soll abgeschafft werden, Abtreibungen bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche sollen grundsätzlich legalisiert werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Konrad Dippel |

„Verantwortung für Frieden - Gesundheit - Gerechtigkeit +++ liegt in unserer Hand! “

Kandidiert im Wahlkreis Weiden.
Unentschieden Es ist legal in Deutschland sich selbst zu töten. Bis zu welchen Monat ist ein neues Leben Teil der Mutter?

Ich bin für beratende Gespräche im Vorfeld der geplanten Abtreibung bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche. Es sollte keine leichtfertige Entscheidung sein. Es stirbt auch ein Teil von der Mutter selbst.

Aus ausschließlich materiellen Gründen sollte keine Mutter gezwungen sein zu töten. Hier ist Hilfe stets geboten.

Edmund Müller |

„Direkte Demokratie und NATO-Austritt“

Kandidiert im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II.
Unentschieden Nach meinen Konzept, die Wahlberechtigten des Wahlkreises bei allen Abstimmungen im Bundestag (außer NATO-Themen) abstimmen zu lassen, wie ich abstimmen soll, kommt es nicht auf meine Meinung an, sondern auf die der Mehrheit der Wahlberechtigten zu jeder Frage. Konkret auf die Meinung der Wahlberechtigen zu einem konkreten Antrag zur Abstimmung im Bundestag. Alle Fragen nach meiner persönlichen Meinung sind dabei obsolet (ich bin nicht mal wahlberechtigt in dem Wahlkreis, in dem ich antrete, weil mein Wohnort 2021 aus diesem herausgefallen ist).

Patrick Schnoor | BÜNDNIS DEUTSCHLAND

„Gegen ein falsches jetzt - für ein besseres morgen. “

Kandidiert im Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 8.
Unentschieden Ein Zwiespalt. Jeder Mensch soll auf der einen Seite selber über seinen Körper entscheiden, auf der anderen Seite geht es dabei um ein ungeborenes Leben.

Robert Wegener | FDP

„Chancen für alle + Leistung = Erfolg“

Kandidiert im Wahlkreis Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 20.
Unentschieden Die jetzige Regelung stellt einen guten Kompromiss dar. Es sollte aber eine Möglichkeit geschaffen werden, dass die Abbrüche bezahlt werden.

Rebecca Resch | FREIE WÄHLER

„Finanzierung des Gesundheitswesen erneuern und freie Berufe stärken“

Kandidiert im Wahlkreis Burgenland – Saalekreis.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Unentschieden Es sollte nach einer Beratung und Aufklärung erlaubt sein!

Pierre Fuchs | FDP

„Für einen starken Staat der sich nicht verzettelt.“

Kandidiert im Wahlkreis Montabaur.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 11.
Unentschieden Wir Freie Demokraten stehen hinter der Möglichkeit von Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch nach geltender Rechtslage vorzunehmen. Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§218, 218a StGB) soll im Wege von sogenannten fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Deutschen Bundestag beraten werden. Unabhängig davon wollen die Angebote zur Beratung und zur medizinischen Versorgung von ungewollt schwangeren Frauen verbessern.

Konrad Klamann | FDP

„Alles lässt sich ändern“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Marzahn-Hellersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 8.
Unentschieden Wir Freie Demokraten stehen hinter der Möglichkeit von Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch nach geltender Rechtslage vorzunehmen. Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§218, 218a StGB) soll im Wege von sogenannten fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Deutschen Bundestag beraten werden. Unabhängig davon wollen die Angebote zur Beratung und zur medizinischen Versorgungvon ungewollt schwangeren Frauen verbessern.

Holger Doktorowski | AfD

„Ausbildung, Lebenserfahrung und der gesunde Menschenverstand muss wieder im Mittelpunkt der Politisc“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 11.
Unentschieden Die bisherige Handhabe ist für mich ausreichend

Andreas Steba | BÜNDNIS DEUTSCHLAND

„Freiheit statt Bevormundung! Vernunft statt Ideologie! Weniger Staat - mehr für die Bürger! “

Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Unentschieden Jede Frau hat das Recht, über ihren Körper selbst zu entscheiden. Es gibt Situationen im Leben, in denen eine Schwangerschaft, beispielsweise durch Vergewaltigung, für eine Frau eine immense Last oder psychologische Belastung darstellen kann. Der Staat hat in solchen Fällen in keiner Weise das Recht zu urteilen, zu bestimmen oder dagegen anzugehen.

Es ist jedoch ebenso nicht akzeptabel, einen leichtfertigen Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen zu pflegen. Daher halte ich Gespräche mit Seelsorgern, Psychologen und anderen Fachleuten als ersten Schritt für ratsam. Die endgültige Entscheidung sollte jedoch immer bei der Frau liegen.

Daniel Jakoby | FREIE WÄHLER

„Gemeinsam Lösungen gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Ennepe-Ruhr-Kreis II.
Unentschieden Hierzu kann ich als Mann kein Mitspracherecht haben dürfen, da dieser Punkt alleinig in Frauenhand liegen darf.

Billy Bauer | FDP

„Wer das Problem vollständig beschreiben kann, hat 80% der Lösung.“

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 14.
Unentschieden In §218a StGB ist der Tatbestand des §218 grundsätzlich nicht verwirklicht, wenn eben genau diese Frist eingehalten wird (Fristenregelung), oder eine medizinische Indikation das Leben der Frau gefährdet oder ein kriminologische Indikation vorliegt. Da das ungeborene Kind kein Rechtsobjekt ist, sondern ein zweiter Mensch und somit Rechtssubjekt, ist es auch vor der Geburt erbfähig. Und weil das so ist, hat der Staat sein Wächteramt gegenüber dem Kind aus Artikel 6 Grundgesetz wahrzunehmen. Das macht er mit der sogenannten Beratungslösung. Das heißt, der Staat klärt über alle Hilfestellungen zu Kind und Erziehung auf, um die Entscheidung für das Kind zu erleichtern und macht das zur Pflicht. Danach ist die Entscheidung natürlich freibleibend.

Warum hat man das nicht andersrum ins Gesetz geschrieben? In der Regierung Kohl hat man sich im Grundsatz als erstes für einen Kniefall vor dem Leben (§218 StGB) entschieden, um als zweites einen Kniefall vor der Selbstbestimmung der Frau (§218a) zu machen. Seitdem sind rund 30 Jahre Rechtsprechung zu diesen zwei Paragraphen entstanden, die die Paragraphen ergänzt und mit einer Änderung schlimmstenfalls nichtig werden.



Ich persönlich sehe deshalb kein Regelungsbedürfnis, weil diese zwei Paragraphen für mich eine saubere Lösung darstellen. Ich finde diese These leider sehr unvollständig und suggestiv formuliert, weshalb ich unentschieden angeben muss. Schwangerschaftsabbrüche sind nach Gesetz bereits grundsätzlich bedingt (Frist, medizinische Indikation, kriminologische Indiaktion) legal.

Elke Weihusen | Tierschutzpartei

„Alle sagten, das geht nicht, dann kam einer, der hat es einfach gemacht. – Wähle Mitgefühl!“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 8.
Unentschieden Nur nach einer umfassenden Beratung, damit Frauen diesen Schritt nicht evtl. hinterher bereuen und auch nicht von ihrem Partner oder der Familie unter Druck gesetzt werden.

Judith Skudelny | FDP

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Unentschieden Es steht außer Frage, dass wir die Situation für Frauen, die ungewollt schwanger werden, dringend verbessern müssen. Um die unzureichende Versorgungslage zu verbessern, will die FDP deshalb in allen Bundesländern das Thema Schwangerschaftsabbruch in die Ausbildung der Gynäkologinnen und Gynäkologen integrieren. Außerdem wollen wir, dass allen Frauen die Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch ermöglicht und Schwangeren den Zugang zu existierenden Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden und die Begleitung durch beispielsweise medizinisches Personal und Hebammen ermöglichen.



Die aktuelle Regelung, dass Abtreibungen zwar rechtswidrig, aber unter bestimmten Umständen straffrei sind, stellt einen gesellschaftlichen Kompromiss dar, der sich über Jahrzehnte hinweg etabliert und unterschiedliche politische Mehrheiten überdauert hat. Es wäre unangebracht, diesen stabilen Konsens ohne vorherige umfassende gesellschaftliche Debatte aufzukündigen. Deshalb fordert die FDP, eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch im Wege von sogenannten fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Bundestag zu beraten.


Sabine Hahn | Tierschutzpartei

„Wähle Mitgefühl! “

Kandidiert im Wahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Unentschieden
Ist mir wichtig!
Frauen sollten in jedem Fall eine bessere Unterstützung bekommen, vor allem wenn sie sich für ihr Kind entscheiden.

Jan Felix Stöffler | FDP

„Ihr Unbürokrat“

Kandidiert im Wahlkreis Calw.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 23.
Unentschieden §218 muss reformiert werden und Schwangerschaftsabbrüche sollten nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden.

Mitja Stachowiak | Tierschutzpartei

„Wir zeigen den Etablierten, wie man zusammen arbeitet!“

Kandidiert im Wahlkreis Darmstadt.
Unentschieden Die Gesellschaft sollte mit Schwangerschaftsabbrüchen nicht zu leichtfertig umgehen. Wenn sich eine Frau gegen ein Kind entscheidet, sollte der Abbruch aber weiterhin straffrei sein. Wir brauchen aber eine Gesellschaft, die grundsätzlich aufgeschlossener für Kinder ist, sodass Frauen durch eine Mutterschaft nicht mehr im Arbeitsmarkt benachteiligt werden.

Armin Bachl | BÜNDNIS DEUTSCHLAND

„Politik muss wieder normal werden! Erst kommen die eigenen Bürger, dann der Rest der Welt. “

Kandidiert im Wahlkreis Schwandorf.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 11.
Unentschieden Kommt auf den Fall drauf an. Ein Beratungsgespräch sollte vorab zwingend sein um entscheiden zu können.

Christian Pape |

„Geben Sie Ihre Macht als Souverän nicht leichtfertig weg!“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Neukölln.
Unentschieden Ich unterstütze die Bestrebung, die Abtreibung bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich zu legalisieren und dabei an der Beratungspflicht festzuhalten.

Michaela Rutte | Tierschutzpartei

„Soziale Gerechtigkeit für Mensch und Tier“

Kandidiert im Wahlkreis Montabaur.
Unentschieden
Ist mir wichtig!
Nach Beratung von Fall zu Fall entscheiden, letztlich muss die Entscheidung von den Betroffenen getroffen werden.

Rolf Jürgen Hofmann | FREIE WÄHLER

„Menschen, die von ihrer Hände Arbeit leben, brauchen eine Stimme in Berlin“

Kandidiert im Wahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 38.
Unentschieden Keine Frau sollte wegen des Abbruchs ihrer Schwangerschaft strafbar gemacht werden. Die aktuelle Diskussion, ob der Paragraph § 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden soll, ist zu ungenau, weil es nur eine Ja- oder Nein-Antwort gäbe. Gesetze zu streichen hat zwar den Vorteil, Bürokratie abzubauen, aber auch den Nachteil, für längere Zeit gar keine Regelung zu bieten. Deshalb wäre möglicherweise eine starke Korrektur des Paragraphen sinnvoller, z. B. um einer Kommerzialisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorzubeugen.
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