Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2025 zu der Forderung bzw. These Schwangerschaftsabbrüche legalisieren! – Die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB) soll abgeschafft werden, Abtreibungen bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche sollen grundsätzlich legalisiert werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemachthaben.
Kandidatin, Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
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Maria Brandenstein | ÖDP „Bildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Demokratie, soziale Gerechtigkeit, Ökologie, Gemeinwohl“ Kandidiert im Wahlkreis Augsburg-Stadt.Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9. |
Nein!
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Jedes beginnende Leben ist ein Wunder und ein Geschenk. Ich mag nicht darüber urteilen, wenn Frauen in Krisensituationen sich gegen ein Kind entscheiden. Aber kein Kind darf aus finanziellen Gründen und leichtfertig abgetrieben werden. Jedes Kind sollte eine Chance bekommen. Alleinstehende sowie Familien müssen von der Gemeinschaft in ihrer Aufgabe als Mutter / Eltern unterstütz werden. Bildung muss dazu beitragen, dass Schwangerschaften nicht ungewollt "passieren". |
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Gregor Doege | ÖDP „Politik für die Menschen“ Kandidiert im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück.Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1. |
Nein! |
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Verena Föttinger | ÖDP „Natur- und Menschenschutz zusammen macht Sinn!“ Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2. |
Nein!
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Das BVG hat geurteilt: Ungeborene sind Menschen am Anfang und brauchen Schutz. Ihre Würde ist unantastbar. Frauen in Not sollen Hilfe bekommen, daher müssen Beratung und Frist beibehalten werden. |
Monika Graf | ÖDP „Mensch und Tier achten, Lebensgrundlagen erhalten“ Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 19. |
Nein! |
Durch die Beratungsregelung sind Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche ohnehin de facto straffrei. Bei Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren ist Schwangerschaftsabbruch bereits legalisiert, und zwar ohne zeitliche Begrenzung. Nach einer Vergewaltigung ist er bis zur zwölften Woche legalisiert. Die noch bestehenden Regelungen dienen nicht nur dem Schutz Ungeborener, sondern durchaus auch dem Schutz der Schwangeren. Der beste Schutz sind allerdings gesellschaftliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die es erleichtern, auch eine nicht geplante Schwangerschaft anzunehmen und dem Kind das Leben zu schenken. |
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Franz Hofmaier | ÖDP „Frieden unter den Menschen und Nationen und mit der Natur“ Kandidiert im Wahlkreis Ingolstadt. |
Nein! |
Die bestehende Regelung ist bereits eine Kompromisslösung, die der Frau letztlich alle Wege offen lässt. Eine Abtreibung ist zwar rechtlich betrachtet rechtswidrig, bleibt aber straffrei. |
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Dr. Max Huber | ÖDP „Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse. Aber nicht für jedermanns Gier. (Mahatma Gandhi)“ Kandidiert im Wahlkreis Landshut.Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 14. |
Nein! |
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Franz Singer | ÖDP „Gemeinsam für eine bessere Welt“ Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17. |
Nein! |
Nein! Die bisherige gesetzliche Regelung ist richtig und sollte beibehalten werden. Tötung eines Menschen, auch eines Ungeborenen, darf nie vollständig legal sein. |
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Dr. Michael Stöhr | ÖDP „Ich bin nicht käuflich, aber wählbar.“ Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 19. |
Nein! |
Ein menschlicher Embryo oder Fötus ist kein Körperteil einer Frau, sondern ein eigener Mensch, mit einem eigenen Recht auf Leben. Die Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafrecht ist Ausdruck der Anerkennung dieses Lebensrecht. Aber das Strafrecht alleine genügt nicht zum Umgang mit den Situationen von Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind. Ihre umfassende Unterstützung ist der viel wichtigere Teil. In Deutschland werden pro Jahr über 100.000 Embryonen und Föten aus sozialen Gründen abgetrieben, die wenigsten aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Vergewaltigung o.a. Dem ist durch bessere Aufklärung, umfassende Unterstützung und eine bessere finanzielle Absicherung von Frauen mit Kindern entgegenzuwirken. |
Esther Wagenhäuser | ÖDP |
Nein! |
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