Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2025 zu der Forderung bzw. These Schwangerschaftsabbrüche legalisieren! – Die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB) soll abgeschafft werden, Abtreibungen bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche sollen grundsätzlich legalisiert werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: zufällig, aber langfristig gleich; es werden nur Kandidierende angezeigt, die eine Begründung angegeben haben.
Kandidatin, Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
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Lisa Marie Iser | FREIE WÄHLER „für eine Heimat, die wieder Geborgenheit bietet“ Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 5. |
Nein! |
bisherige Regelung beibehalten. |
Andreas Leupold | AfD |
Nein!
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Menschliches Leben sollte umfassend und vollständig geschützt werden, und zwar von seiner Zeugung bis zum natürlichen Tod. Keine Experimente mit dem Leben! |
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Adam Balten | AfD „Freiheit durch Bildung, Zukunft durch Kreativität, Stärke durch Eigenverantwortung. AfD“ Kandidiert im Wahlkreis Wesel I.Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 23. |
Nein! |
Der Anreiz sich für das Leben zu entscheiden sollte höher sein als dafür es auszulöschen. |
Jörn Bauer | AfD „Wir sind die Brandmauer gegen Rot-Grün“ Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main I. |
Nein! |
Scheindebatte und Nebelkerze der linken Parteien, siehe dazu auch die Ausführungen der Konrad-Adenauer-Stiftung. |
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„FRiDi für #Weltfrieden #Gleichheit #Gerechtigkeit #Familie #Liebe - #miteinander #füreinander ✌️🕊⚖️“ Kandidiert im Wahlkreis Böblingen. |
Nein! |
Nein, sonst wird nur noch wild rumgebumst und gar nicht mehr auf die Verhütung geachtet. Außerdem gilt der Embryo ab dem 14. Tag als Lebewesen. |
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Claudius Borgmann | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Sozialismus? Nein danke. Vernunft statt Ideologie.“ Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 2. |
Nein! |
Du sollst nicht töten. Jedes Leben ist wertvoll. Der §218 StGB ist bereits ein Kompromiss; eine weitere Verschärfung ist nicht notwendig. |
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Thorsten Althaus | AfD |
Nein! |
Die bisherigen Regelungen zur Abtreibung sind völlig ausreichend. |
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Sibylle Schmidt | AfD „Wenn man Zahlungswege verfolgt, werden Begründungen verständlicher!“ Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost. |
Nein!
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Um Gottes Willen. Der Freibrief für verantwortungslose Lover! |
Eva Wintering | FREIE WÄHLER „Hinschauen statt wegschauen - Bürgerinteressen wahren“ Kandidiert im Wahlkreis Mittelems.Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7. |
Nein! |
Ungewollte Schwangerschaften sollten auf jeden Fall durch eine ausführliche Beratung mit Adoptionsvermittlungsangebot gehen. Bestmögliche Unterstützung der Frauen hilft sicher eher, ist aber nicht so bequem. |
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Jürgen Graalfs | Bündnis C „Politik muss dem Menschen dienen, nicht umgekehrt. “ Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1. |
Nein! |
Menschliches Leben ist menschliches Leben vom Moment der Zeugung an. |
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Robert Aust | AfD „Deutschland - aber normal! Dann ist es auch wieder stark!“ Kandidiert im Wahlkreis Erlangen. |
Nein!
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Schutz des ungeborenen Lebens - Kinder müssen uns willkommen sein, dafür braucht es die entsprechende Unterstützung der Mütter und ggfs. Adoptionsmöglichkeiten. |
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Verena Föttinger | ÖDP „Natur- und Menschenschutz zusammen macht Sinn!“ Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2. |
Nein!
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Das BVG hat geurteilt: Ungeborene sind Menschen am Anfang und brauchen Schutz. Ihre Würde ist unantastbar. Frauen in Not sollen Hilfe bekommen, daher müssen Beratung und Frist beibehalten werden. |
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Alan Daniel Imamura | AfD „Aktiv für Duisburg“ Kandidiert im Wahlkreis Duisburg I. |
Nein! |
Das Lebensrecht eines ungeborenen Kindes ist gegenüber dem Wunsch der Mutter auf Abtreibung abzuwägen. Abtreibungen sollten deshalb eine absolute Ausnahme bleiben, z.B. bei kriminologischer oder medizinischer Indikation. Auch gesellschaftlich ist angesichts der sich immer weiter verschlechternden demografischen Entwicklung eine Willkommenskultur für Kinder unerlässlich. |
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Stephan Johne | dieBasis „Starke Kinder sind unsere Zukunft: Frühsexualisierung stoppen, individuelle Potenziale entfalten !“ Kandidiert im Wahlkreis Ludwigsburg.Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2. |
Nein! |
Wir haben einen guten Kompromiss in Dtl. |
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Karsten Robert Thamm | dieBasis „Ich stehe nur auf der Landesliste und brauche kein Motto“ Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 13. |
Nein!
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Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine Tötung. Diese sollte zu jedem Zeipunkt eine - vielleicht gerechtfertigte - Ausnahme bleiben. Einen Freibrief zum Schwangerschaftsabbruch kommt einem Freibrif zur Tötung gleich. Wehret den Anfängen. |
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Michael Heilmann | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Immer wieder aufstehen und die Hoffnung nicht verlieren, das Positive sehen“ Kandidiert im Wahlkreis Fulda.Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 7. |
Nein! |
Der Foetus ist meiner Meinung schon ein Mensch . |
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Ole Krüger | GRÜNE „Wenn wir Klimaschutz gegen soziale Gerechtigkeit ausspielen, werden wir beides verlieren!“ Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 6. |
Nein!
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Wer Abtreibungen verhindern möchte, darf nicht über Verbote diskutieren, sondern muss über die bislang unzureichende Unterstützung junger Familien und alleinerziehender Mütter und Väter diskutieren. |
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Isabel Graumann | dieBasis „Gewaltenteilung-Verfassung-Volksabstimmungen“ Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3. |
Nein! |
Ist ein ungeborenes Kind kein Mensch? Gelten die Grundrechte nicht für Kinder vor der Geburt? Jede 7. Schwangerschaft wird abgetrieben. Das sind über 100.000 Menschenleben / Jahr. 2500 ungefähr wegen medizinischer Indikation. 20-30 wegen forensischer Indikation und alle anderen, also mehr als 100.000, weil es gerade nicht ins Lebenskonzept passt. In unserer Zeit sind Verhütungsmittel für Jeden zugänglich. Die Bürger müssen endlich Verantwortung für ihr Leben übernehmen. Der Arzt, der abtreibt, den zieht man mit ins Boot, auch dessen Gewissen muss das aushalten, das sollte man mal überlegen. Da habe ich kein Verständnis. Abtreibung ist keine Verhütungsmethode. Und nun noch mehr tote Kinder? Nein Danke! |
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Dr. Rainer Rothfuß | AfD „Frieden JETZT! Runter mit Belastung durch Steuern, Bürokratie und Inflation!“ Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3. |
Nein!
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Frauen müssen maximal unterstützt werden, wenn sie in einer schwierigen Lebenssituation schwanger werden! Leben ist HEILIG! |
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Marco Groh | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Echte Freiheit und Eigenverantwortung“ Kandidiert im Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten.Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 1. |
Nein! |
Wir haben mit der aktuellen Regelung (Zwangsberatung) einen Kompromiss, mit dem bisher beide Seiten leben können. Wir sollten mit diesem Leben. |
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Franz Hofmaier | ÖDP „Frieden unter den Menschen und Nationen und mit der Natur“ Kandidiert im Wahlkreis Ingolstadt. |
Nein! |
Die bestehende Regelung ist bereits eine Kompromisslösung, die der Frau letztlich alle Wege offen lässt. Eine Abtreibung ist zwar rechtlich betrachtet rechtswidrig, bleibt aber straffrei. |
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Birgit Ruder | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Rette Dein Land! Wähle Veränderung! Ich stehe dafür, dass Deutschland wieder etwas wert wird!“ Kandidiert im Wahlkreis Roth.Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 1. |
Nein! |
Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz des ungeborenen Lebens. Diesem Schutz dienen der § 218 und folgende des Strafgesetzbuches ( StGB ), nach denen der Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz für alle Beteiligten eine Straftat darstellt. Unsere in Deutschland geltenden Regelungen mit vorheriger Beratung (Beratungsregelung nach § 218a Absatz 1 StGB) und innerhalb von 12 Wochen nach Empfängnis, medizinischen oder kriminologischen Gründen (Indikationen nach § 218a Absatz 2 und 3 StGB) sind ausreichend sind und sollen nicht erweitert werden. Die Aushöhlung unserer Rechtslage findet politisch allerdings bereits statt, links und rotgrün pochen immer wieder darauf, dass Paragraph 218 ff fallen sollten. Mit der Einführung der Abtreibung als Menschenrecht würde dieser Paragraph hinfällig werden! Wobei bereits heute die meisten Abtreibungen aufgrund sozialer Indikation durchgeführt werden, häufig auch von jungen Frauen mit Migrationshintergrund. Wirklich erschreckend ist, wie einfach es bereits heute ist, an einen Schein für eine Abtreibung zu kommen: Gynäkologe stellt fest, Anruf Beratungsstelle, maximal 20-30 Minuten Beratung inklusive Adressen. Daraus ergeben sich für uns sehr gute Argumente gegen ein Menschenrecht auf Abtreibung bzw. Erweiterung der bisherigen Gesetzgebung: - es geht um ein einzigartiges Leben ab Nidation, also Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter - „soziale Indikationen“ wie Wohnungsnot und Armutsrisiko Kind dürften in einem Sozialstaat nicht vorhanden sein - der Schutz des ungeborenen Lebens ist grundgesetzlich eine Pflicht des Staates - Abtreibungen rächen sich sehr häufig mit späteren Gesundheitsstörungen der Frauen, darüber wird zu wenig aufgeklärt - Frauen im Schwangerschaftskonflikt sollten eine ergebnisoffene Beratung und hilfreiche Gespräche ohne Begrenzung erhalten!!! |
Monika Graf | ÖDP „Mensch und Tier achten, Lebensgrundlagen erhalten“ Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 19. |
Nein! |
Durch die Beratungsregelung sind Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche ohnehin de facto straffrei. Bei Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren ist Schwangerschaftsabbruch bereits legalisiert, und zwar ohne zeitliche Begrenzung. Nach einer Vergewaltigung ist er bis zur zwölften Woche legalisiert. Die noch bestehenden Regelungen dienen nicht nur dem Schutz Ungeborener, sondern durchaus auch dem Schutz der Schwangeren. Der beste Schutz sind allerdings gesellschaftliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die es erleichtern, auch eine nicht geplante Schwangerschaft anzunehmen und dem Kind das Leben zu schenken. |
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Maria Brandenstein | ÖDP „Bildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Demokratie, soziale Gerechtigkeit, Ökologie, Gemeinwohl“ Kandidiert im Wahlkreis Augsburg-Stadt.Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9. |
Nein!
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Jedes beginnende Leben ist ein Wunder und ein Geschenk. Ich mag nicht darüber urteilen, wenn Frauen in Krisensituationen sich gegen ein Kind entscheiden. Aber kein Kind darf aus finanziellen Gründen und leichtfertig abgetrieben werden. Jedes Kind sollte eine Chance bekommen. Alleinstehende sowie Familien müssen von der Gemeinschaft in ihrer Aufgabe als Mutter / Eltern unterstütz werden. Bildung muss dazu beitragen, dass Schwangerschaften nicht ungewollt "passieren". |
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Martin Hartmann | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Ehrlichkeit und Sachlichkeit ist das was zählt!“ Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10. |
Nein! |
Schwangerschaftsabbrüche sind ja nicht verboten. Sie unterliegen nur gewissen Auflagen. Diese sind richtig und wichtig. Denn wir reden immerhin davon, ungeborenes leben zu töten. Dies sollte keine Bagatelle sein! Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche steigt jährlich. 2023 106.000 Fälle. Schwangerschaftsabbrüche sind weder illegal noch verboten. Nur reglementiert. Eine ersatzlose Streichung von 218 würde den Schutz ungeborenen Lebens komplett aufheben. Das kann und will ich nicht unterstützen! Viel wichtiger wäre es, Familien bei einer ungeplanten Schwangerschaft zu unterstützen! |
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Nicole Hess | AfD „Meinungsfreiheit und Demokratie haben eines gemeinsam: Es gibt keine "unsere". “ Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 9. |
Nein!
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Der demographische Wandel schlägt in Deutschland mit voller Wucht zu. In dieser Situation Abtreibungen zu erleichtern wäre ein großer Fehler. Wenn eine Abtreibung medizinisch oder aufgrund eines Verbrechens indiziert ist, dann haben wir mit dem §218 eine gute Regelung. Mädchen und Frauen hingegen, die aus wirtschaftlichen Gründen einen Abbruch vornehmen wollen, muss erklärt werden, wie viel Unterstützung sie erhalten würden. Das sind wir dem Kind schuldig. §218 deckt all dies ab und sollte erhalten bleiben. |
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Rüdiger König | FDP „Freiheit und Energie für den Aufbruch“ Kandidiert im Wahlkreis Essen III.Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 58. |
Nein! |
Selbstbestimmungsrecht von Eltern ist ein wichtiges Gut aber Schutz des Lebens ist Grundlage unseres Wertesystems. Ausnahmen müssen eng und klar begrenzt werden. |
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Jens Wesling | MENSCHLICHE WELT „Eine Welt, eine Menschheitsfamilie braucht keine Kriege.“ Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2. |
Nein! |
Unsere jetzigen Gesetze reichen aus. Evtl. Schwangerschaften die aus Strafsachen entstehen mehr berücksichtigen. Eher sollte man Aufklärung betreiben wann Kinder entstehen. Wer sein Spaß haben will mus auch mit einer Schwangerschaft rechnen. |
Dieter Schulz | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Der Wähler hat immer Recht. Er ist unser Auftraggeber.“ Kandidiert im Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde.Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6. |
Nein! |
Er soll so bleiben wie er ist. |
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Brigitte Aldinger | dieBasis „Gemeinsam gestalten, kreativ Lösungen finden mit Achtsamkeit und Wertschätzung“ Kandidiert im Wahlkreis Waiblingen.Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 6. |
Nein! |
Es soll mehr Aufklärung erfolgen, insbesondere sollten auch die Auswirkungen auf das bestehende Leben betrachtet werden. Ich würde die Situation wie sie aktuell ist beibehalten. |
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Franz Singer | ÖDP „Gemeinsam für eine bessere Welt“ Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17. |
Nein! |
Nein! Die bisherige gesetzliche Regelung ist richtig und sollte beibehalten werden. Tötung eines Menschen, auch eines Ungeborenen, darf nie vollständig legal sein. |
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Ulrich Zons | AfD „Klare Werte und klare Kante im Dienst der Freiheit und Verantwortung.“ Kandidiert im Wahlkreis Soest.Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 21. |
Nein!
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Statt einer weiteren Liberalisierung fordere ich mehr Unterstützung für Schwangere, um Abbrüche zu vermeiden, etwa durch bessere finanzielle Hilfen und Beratungsangebote. Der Lebensschutz ungeborener Kinder ist für mich vorrangig. Ich halte die bestehende Regelung, die Abtreibungen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, für ausreichend. |
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Dr. Michael Stöhr | ÖDP „Ich bin nicht käuflich, aber wählbar.“ Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 19. |
Nein! |
Ein menschlicher Embryo oder Fötus ist kein Körperteil einer Frau, sondern ein eigener Mensch, mit einem eigenen Recht auf Leben. Die Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafrecht ist Ausdruck der Anerkennung dieses Lebensrecht. Aber das Strafrecht alleine genügt nicht zum Umgang mit den Situationen von Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind. Ihre umfassende Unterstützung ist der viel wichtigere Teil. In Deutschland werden pro Jahr über 100.000 Embryonen und Föten aus sozialen Gründen abgetrieben, die wenigsten aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Vergewaltigung o.a. Dem ist durch bessere Aufklärung, umfassende Unterstützung und eine bessere finanzielle Absicherung von Frauen mit Kindern entgegenzuwirken. |
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Dr. Peter Zimmer | Tierschutzpartei „Wähle Mitgefühl für Mensch Umwelt und Tiere - die Stimme die was bringt “ Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1. |
Nein! |
Respekt für alles Leben: Der Wert und die Unantastbarkeit jedes Lebens, einschließlich des ungeborenen Lebens, werden betont. Ethik und Konsistenz: Die Achtung von Leben gilt konsistent für alle Lebewesen. Wenn Tiere geschützt werden sollen, sollte dies auch für menschliches Leben gelten. Prinzip der Gewaltlosigkeit: Jede Form von Gewalt und Tötung wird abgelehnt, unabhängig davon, ob es sich um Tiere oder Menschen handelt. Moralische Kohärenz: Der Schutz ungeborenen Lebens passt in eine umfassende Ethik des Lebensschutzes, die alle Lebewesen einschliesst. |
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Norma Grube | FDP „Wirtschaft beginnt im Klassenzimmer“ Kandidiert im Wahlkreis Chemnitz.Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 11. |
Nein! |
Das Lebensrecht eines ungeborenen Kindes ist keine bloße Abwägungssache – eine komplette Streichung von § 218 StGB würde die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch zu sehr entkriminalisieren und die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens schwächen. Stattdessen brauchen wir eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz, die nicht durch eine vollständige Freigabe ersetzt werden darf. |
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Enno Kirchner | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Vernunft statt Ideologie.“ Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 7. |
Nein! |
Auf keinen Fall. Sowohl unsere Verfassung als auch das Bundesverfassungsgericht sind hier eindeutig: Menschliches Leben beginnt mit der Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter. Der Staat hat sich verpflichtet, menschliches Leben zu schützen, damit ist eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen undenkbar - es verstößt gegen Artikel 1 GG. Ein Gegenstand hat einen Wert, ein Mensch hat Würde. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt! Darüber hinaus würde eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen kaum/keine Verbesserungen für Frauen gegenüber der aktuellen Regelung führen - Schwangerschaftsabbrüche sind bis SSW12 straffrei. Es wirft ebenfalls rechtliche Fragen auf: Kann ein Tritt in den Bauch einer Schwangeren - von bspw. einem gewalttätigen Ehemann - noch über eine Körperverletzung hinaus juristisch verfolgt werden? |