Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2025 zu der Forderung bzw. These Schwangerschaftsabbrüche legalisieren! – Die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB) soll abgeschafft werden, Abtreibungen bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche sollen grundsätzlich legalisiert werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemachthaben.
Kandidatin, Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
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Dr. Anton Beer | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Jetzt wieder mehr Bürgersinn!“ Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2. |
Nein!
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Claudius Borgmann | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Sozialismus? Nein danke. Vernunft statt Ideologie.“ Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 2. |
Nein! |
Du sollst nicht töten. Jedes Leben ist wertvoll. Der §218 StGB ist bereits ein Kompromiss; eine weitere Verschärfung ist nicht notwendig. |
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Jeremy Marcel Brehme | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Einer von Uns, für Uns“ Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 3. |
Nein! |
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Marco Groh | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Echte Freiheit und Eigenverantwortung“ Kandidiert im Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten.Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 1. |
Nein! |
Wir haben mit der aktuellen Regelung (Zwangsberatung) einen Kompromiss, mit dem bisher beide Seiten leben können. Wir sollten mit diesem Leben. |
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Martin Hartmann | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Ehrlichkeit und Sachlichkeit ist das was zählt!“ Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10. |
Nein! |
Schwangerschaftsabbrüche sind ja nicht verboten. Sie unterliegen nur gewissen Auflagen. Diese sind richtig und wichtig. Denn wir reden immerhin davon, ungeborenes leben zu töten. Dies sollte keine Bagatelle sein! Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche steigt jährlich. 2023 106.000 Fälle. Schwangerschaftsabbrüche sind weder illegal noch verboten. Nur reglementiert. Eine ersatzlose Streichung von 218 würde den Schutz ungeborenen Lebens komplett aufheben. Das kann und will ich nicht unterstützen! Viel wichtiger wäre es, Familien bei einer ungeplanten Schwangerschaft zu unterstützen! |
Markus Hausmann | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Bürgerlich. Freiheitlich. Konservativ.“ Kandidiert im Wahlkreis Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II.Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 12. |
Nein! |
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Michael Heilmann | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Immer wieder aufstehen und die Hoffnung nicht verlieren, das Positive sehen“ Kandidiert im Wahlkreis Fulda.Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 7. |
Nein! |
Der Foetus ist meiner Meinung schon ein Mensch . |
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Elke Susanne Hirt-Neumann | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Wer jeden gleich behandelt, ist ungerecht.“ Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1. |
Nein! |
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Michael Kaiser | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Freiheit jetzt! - Michael Kaiser, diesmal mit BÜNDNIS DEUTSCHLAND.“ Kandidiert im Wahlkreis Bad Kissingen.Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9. |
Nein! |
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Enno Kirchner | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Vernunft statt Ideologie.“ Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 7. |
Nein! |
Auf keinen Fall. Sowohl unsere Verfassung als auch das Bundesverfassungsgericht sind hier eindeutig: Menschliches Leben beginnt mit der Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter. Der Staat hat sich verpflichtet, menschliches Leben zu schützen, damit ist eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen undenkbar - es verstößt gegen Artikel 1 GG. Ein Gegenstand hat einen Wert, ein Mensch hat Würde. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt! Darüber hinaus würde eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen kaum/keine Verbesserungen für Frauen gegenüber der aktuellen Regelung führen - Schwangerschaftsabbrüche sind bis SSW12 straffrei. Es wirft ebenfalls rechtliche Fragen auf: Kann ein Tritt in den Bauch einer Schwangeren - von bspw. einem gewalttätigen Ehemann - noch über eine Körperverletzung hinaus juristisch verfolgt werden? |
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Arniko Meinhold | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Mehr Freiheit, Wohlstand, Sicherheit!“ Kandidiert im Wahlkreis Kaiserslautern.Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3. |
Nein! |
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Robin Miller | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „CSU zu lasch, AfD zu krass!“ Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8. |
Nein! |
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Birgit Ruder | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Rette Dein Land! Wähle Veränderung! Ich stehe dafür, dass Deutschland wieder etwas wert wird!“ Kandidiert im Wahlkreis Roth.Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 1. |
Nein! |
Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz des ungeborenen Lebens. Diesem Schutz dienen der § 218 und folgende des Strafgesetzbuches ( StGB ), nach denen der Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz für alle Beteiligten eine Straftat darstellt. Unsere in Deutschland geltenden Regelungen mit vorheriger Beratung (Beratungsregelung nach § 218a Absatz 1 StGB) und innerhalb von 12 Wochen nach Empfängnis, medizinischen oder kriminologischen Gründen (Indikationen nach § 218a Absatz 2 und 3 StGB) sind ausreichend sind und sollen nicht erweitert werden. Die Aushöhlung unserer Rechtslage findet politisch allerdings bereits statt, links und rotgrün pochen immer wieder darauf, dass Paragraph 218 ff fallen sollten. Mit der Einführung der Abtreibung als Menschenrecht würde dieser Paragraph hinfällig werden! Wobei bereits heute die meisten Abtreibungen aufgrund sozialer Indikation durchgeführt werden, häufig auch von jungen Frauen mit Migrationshintergrund. Wirklich erschreckend ist, wie einfach es bereits heute ist, an einen Schein für eine Abtreibung zu kommen: Gynäkologe stellt fest, Anruf Beratungsstelle, maximal 20-30 Minuten Beratung inklusive Adressen. Daraus ergeben sich für uns sehr gute Argumente gegen ein Menschenrecht auf Abtreibung bzw. Erweiterung der bisherigen Gesetzgebung: - es geht um ein einzigartiges Leben ab Nidation, also Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter - „soziale Indikationen“ wie Wohnungsnot und Armutsrisiko Kind dürften in einem Sozialstaat nicht vorhanden sein - der Schutz des ungeborenen Lebens ist grundgesetzlich eine Pflicht des Staates - Abtreibungen rächen sich sehr häufig mit späteren Gesundheitsstörungen der Frauen, darüber wird zu wenig aufgeklärt - Frauen im Schwangerschaftskonflikt sollten eine ergebnisoffene Beratung und hilfreiche Gespräche ohne Begrenzung erhalten!!! |
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Stefan Schäfer | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Wer nicht kämpft hat schon verloren.“ Kandidiert im Wahlkreis Rheinisch-Bergischer Kreis. |
Nein!
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Dieter Schulz | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Der Wähler hat immer Recht. Er ist unser Auftraggeber.“ Kandidiert im Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde.Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6. |
Nein! |
Er soll so bleiben wie er ist. |
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Ingomar Weber | BÜNDNIS DEUTSCHLAND „Weniger Staat, Mehr Freiheit, Mehr Wohlstand!“ Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1. |
Nein! |
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