Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Erbschaftssteuer abschaffen!«

»Die Erbschaftssteuer soll abgeschafft oder reduziert werden, auch auf große Erbschaften.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2025 zu der Forderung bzw. These Erbschaftssteuer abschaffen! – Die Erbschaftssteuer soll abgeschafft oder reduziert werden, auch auf große Erbschaften. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: zufällig, aber langfristig gleich; es werden nur Kandidierende angezeigt, die eine Begründung angegeben haben.

Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Sebastian Künemund | Die PARTEI

Kandidiert im Wahlkreis Fulda.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Eher ja Steuern zu besteuern ist besteuert!

Sebastian Diener | FDP

„Alles lässt sich ändern!“

Kandidiert im Wahlkreis Oberbergischer Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 33.
Eher ja Zumindest die Freibeträge müssten massiv erhöht werden.

Carsten Zeuch | FREIE WÄHLER

„Dem Volk mit Taten dienen, nicht mit leeren Worten.“

Kandidiert im Wahlkreis Neuwied.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 11.
Eher ja
Ist mir wichtig!
Das muss differenziert betrachtet werden. Keine Verallgemeinerung ist hier zulässig.

Elke Susanne Hirt-Neumann | BÜNDNIS DEUTSCHLAND

„Wer jeden gleich behandelt, ist ungerecht.“

Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1.
Eher ja Der Freibetrag der Erbschaftssteuer wurde seit vielen Jahren nicht mehr an die deutlich gestiegenen Immobilienpreise angepasst, so dass das "Familienhaus" kaum noch steuerfrei vererbt werden kann.

Peter Jess | FDP

„Niemals zu müde, für deine Freiheit zu kämpfen!“

Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 13.
Eher ja Kommt auf das Erbe an!

Dr. Jens Brandenburg | FDP

„Mut zur Veränderung“

Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Neckar.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 6.
Eher ja Die Existenz von Unternehmen darf nicht durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer gefährdet sein. Wir fordern, dass die Freibeträge automatisch um die Inflationsrate erhöht werden. Nur so bleibt die durchschnittliche Steuerlast auf Schenkungen und Erbschaften bei steigenden Preisen konstant.

Norma Grube | FDP

„Wirtschaft beginnt im Klassenzimmer“

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 11.
Eher ja Die Erbschaftssteuer in ihrer jetzigen Form gefährdet Familienunternehmen und belastet Erben unverhältnismäßig – statt kompletter Abschaffung braucht es eine drastische Reduzierung, insbesondere für betriebliche Nachfolgen, um Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft zu erhalten. Wer bereits zu Lebzeiten Steuern gezahlt hat, sollte nicht doppelt belastet werden, nur weil Vermögen vererbt wird.

Ulrike Harzer | FDP

„"Der Sinn von Politik ist Freiheit, und ohne sie wäre das politische Leben sinnlos." Hannah Arendt“

Kandidiert im Wahlkreis Erzgebirgskreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Eher ja Damit der Staat nicht zum Profiteur der Inflation wird bin ich dafür die Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer automatisch um die Inflationsrate zu erhöhen. Nur so bleibt die durchschnittliche Steuerlast auf Schenkungen und Erbschaften bei steigenden Preisen konstant. Durch die Inflation sorgen gleichbleibende Freibeträge über lange Zeit sonst zu einer steigenden Steuerlast.



Denn auch die Existenz von Unternehmen darf nicht durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer gefährdet sein.


Armin Nowak | FDP

„Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft geht es nicht.“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 66.
Eher ja Ja oder zumindest teilweise freistellen. auf alle Fälle die Freigrenzen nach der Inflation anpassen.

Martina Edl | FREIE WÄHLER

„Verantwortung für Deutschland: Wirtschaft Wirtschaft Wirtschaft“

Kandidiert im Wahlkreis Ingolstadt.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 11.
Eher ja Eigentum verpflichtet. Eigentum und die Kraft Eigentum zu schaffen sollte tendenziell belohnt werden.

Michael Heilmann | BÜNDNIS DEUTSCHLAND

„Immer wieder aufstehen und die Hoffnung nicht verlieren, das Positive sehen“

Kandidiert im Wahlkreis Fulda.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 7.
Eher ja im privaten Bereich bei mittleren Vermögen brauchen wir keine Erbschaftssteuer; bei Großvermögen bin ich "unentschieden"

Maximilian Schiebel | FREIE WÄHLER

„Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen, statt 'abholen'“

Kandidiert im Wahlkreis Backnang – Schwäbisch Gmünd.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Eher ja Da die Erbschaftssteuer auch viele mittelständische Betriebe betrifft, ist sie äußerst kritisch zu betrachten. Die Freibeträge sind in jedem Fall zu niedrig. Die Vermögenssteuer wieder zu erheben, dürfte zielführender sein.

Stephan Johne | dieBasis

„Starke Kinder sind unsere Zukunft: Frühsexualisierung stoppen, individuelle Potenziale entfalten !“

Kandidiert im Wahlkreis Ludwigsburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2.
Eher ja Kommt auf die Höhe der ERbschaft an

Dr. Rainer Rothfuß | AfD

„Frieden JETZT! Runter mit Belastung durch Steuern, Bürokratie und Inflation!“

Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Eher ja Familienunternehmen können bankrott gehen, nur weil sie vererbt werden müssen. Das Vermögen der Familien wurde schon beim Erwerb versteuert!

Billy Bauer | FDP

„Wer das Problem vollständig beschreiben kann, hat 80% der Lösung.“

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 14.
Eher ja
unwichtig
Prinzipiell würde ich mich freuen, wenn man den Geldwert nicht zum Maßstab aller Dinge macht. Erbschaften sind oft das Haus der Eltern oder der kleine Familienbetrieb. Und beim Haus kann jetzt die Jugendstil-Villa im Vogtland einen Geldwert von 400.000 Euro haben und das mit 200 m² Wohnfläche und 10.000 m² Grundstück, weil dort die Nachfrage so unterirdisch ist. Da zahlt man dann keine Erbschaftssteuer, während man in München für eine 170 m² 4-Raum-Eigentumswohnung in der Nähe des englischen Gartens zirka 3.000.000 Euro geldwertes Erbe hat und nicht aus dem Erbe die Erbschaftssteuer bezahlen muss, sondern aus der eigenen Liquidität. Damit schädigt man ganz konkret in den Großstädten selbst genutztes Wohneigentum.



Also wofür ich stehe:

selbst genutztes Wohneigentum ist ausgenommen von der Erbschaftssteuer. Und damit das besonders einfach ist: Haltefrist 10 Jahre, egal wie groß -fertig.

Wilhelm-Ulrich Sander | FREIE WÄHLER

„Arbeit, Wohlstand und Sicherheit: dies setzen wir mit Kompetenz und Leidenschaft um.“

Kandidiert im Wahlkreis Konstanz.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 8.
Eher ja Die Erbschaftssteuer darf nicht so gestaltet sein, dass sie die Übergabe von Unternehmen belastet. Das gefährdet Arbeitsplätze.
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