Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2025 zu der Forderung bzw. These Das Selbstbestimmungsgesetz wieder abschaffen! – Das Selbstbestimmungsgesetz sollte wieder abgeschafft werden. Der Staat sollte es Menschen nicht so leicht machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise: Reihenfolge: zufällig, aber langfristig gleich; es werden nur Kandidierende angezeigt, die eine Begründung angegeben haben.
Kandidatin, Kandidat | Antwort | Kommentar/Begründung (optional) | |
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Claudia Zitter | Tierschutzpartei „Tierschutz ist Erziehung zur Menschlichkeit. “ Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 14. |
Eher nicht |
Es ist kein Kinderspielzeug seinen Geschlechtseintrag mal eben zu ändern. Nur bei gerechtfertigten Gründen sollte diese Änderung nicht das Problem sein. |
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Franz Hofmaier | ÖDP „Frieden unter den Menschen und Nationen und mit der Natur“ Kandidiert im Wahlkreis Ingolstadt. |
Eher nicht |
Auch hier sollte nach einem Jahr mit dem neuen Gesetz geprüft werden, ob sich die Änderungen bewährt haben oder ob es Optimierungsbedarf gibt. |
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Heike Hannker | FDP „Zähne zeigen in der Politik “ Kandidiert im Wahlkreis Diepholz – Nienburg I.Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 19. |
Eher nicht |
Nein, das Selbstbestimmungsgesetz ist für einen kleinen Teil unserer Bürger sehr wichtig und sinnvoll. Ich persönlich würde allerdings die Altersgrenze heraufsetzen, da Jugendliche in der Wachstumsphase doch noch sehr unsicher im Umgang mit dem eigenen Körper sind. Ich würde die Altersgrenze auf mindestens 18 Jahre heraufsetzen. |
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Matthias Dietrich | ÖDP „Für eine lebensfreundliche Politik“ Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 19. |
Eher nicht |
Die Geschlechter lassen sich nicht nur auf Frau und Mann begrenzen. Die Bedürfnisse von diversen Menschen sind zu berücksichtigen. Die Selbstbestimmung ist jedoch auf Volljährige zu begrenzen, Minderjährige dürfen nicht verunsichert werden! |
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Rhavin Grobert | Die PARTEI „Ich brauche keine teuren Berater, um festzustellen, wie es nicht geht.“ Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Spandau – Charlottenburg Nord. |
Eher nicht |
Solange Menschen über eine eindeutige und Neutrale ID zu identifizieren sind: was geht es den Staat überhaupt an, wie sich jemand nennt und welcher Geschlechtsidentität er sich selber zuordnet? Wozu muss ich wissen, ob das Wesen, welches mir mein Wechselgeld gibt, männlich, weiblich oder sächlich ist? |
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Dr. Peter Zimmer | Tierschutzpartei „Wähle Mitgefühl für Mensch Umwelt und Tiere - die Stimme die was bringt “ Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1. |
Eher nicht |
Wie sich jemand nennt ist ihm selbst überlassen, allerdings sollte dieses Thema nicht missbraucht werden um die Gesellschaft zu spalten. Es gibt jedoch schon zu bedenken, warum es Angaben zum Geschlecht gibt wenn diese beliebig von jedem hin und her geändert werden können. Wofür gibt es überhaupt Angaben zum Geschlecht ? Vielleicht sollte man diese komplett abschaffen? |
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„Geben Sie Ihre Macht als Souverän nicht leichtfertig weg!“ Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Neukölln. |
Eher nicht |
Wenn wir A sagen, sollten wir auch B sagen und Infrastruktur und anderes auf Alle-Geschlechter Lösungen umstellen. |
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Robert Wegener | FDP „Chancen für alle + Leistung = Erfolg“ Kandidiert im Wahlkreis Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund.Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 20. |
Eher nicht |
Es ist richtig, dass Menschen ihre Geschlechtsidentität selber bestimmen können. Allerdings muss der Missbrauch ausgeschlossen sein. Im Notfall muss hier nachgesteuert werden. |
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Maria Brandenstein | ÖDP „Bildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Demokratie, soziale Gerechtigkeit, Ökologie, Gemeinwohl“ Kandidiert im Wahlkreis Augsburg-Stadt.Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9. |
Eher nicht |
Hierzu sollten Betroffene zu Wort kommen |
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Dr. Stefan Giebel | Die Linke „Von hier nach Berlin für Dich!“ Kandidiert im Wahlkreis Waldeck. |
Eher nicht |
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ermöglicht es trans- und intergeschlechtlichen Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern, ohne vorherige medizinische Gutachten. Dieses Gesetz stärkt die Selbstbestimmung und Anerkennung der Geschlechtsidentität und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Menschenrechte. Aktuelle Entwicklungen: Nach Inkrafttreten des SBGG gab es Berichte über mögliche Missbrauchsfälle, wie den Fall des Rechtsextremisten Sven Liebich, der seinen Geschlechtseintrag änderte. Kritische Betrachtung: Einzelfälle: Einzelfälle von Missbrauch sollten nicht die Grundlage für eine generelle Abschaffung des Gesetzes bilden. Die überwältigende Mehrheit der betroffenen Personen nutzt das Gesetz, um ihre Identität zu leben. Schutzmaßnahmen: Das Gesetz enthält bereits Regelungen, um Missbrauch zu verhindern, wie z.B. die Möglichkeit, Änderungen während des Spannungs- und Verteidigungsfalls zu verweigern. Alternative Ansätze: Aufklärung und Sensibilisierung: Statt das Gesetz abzuschaffen, sollte der Fokus auf Aufklärung und Sensibilisierung der Gesellschaft gelegt werden, um Vorurteile und Missverständnisse abzubauen. Stärkung des Schutzes: Es sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um den Schutz von Frauen und Kindern in geschützten Räumen zu gewährleisten, ohne die Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Personen einzuschränken. Ein ausgewogener Ansatz, der die Rechte aller Individuen respektiert und gleichzeitig Missbrauch verhindert, ist essenziell. |