- Das bundesdeutsche Strafrecht sieht ein grundsätzlich ausreichendes Strafmaß für die verschiedenen Delikte vor. Im Übrigen führt eine lange Strafe eben nicht zu ener stärkeren Resozialisierung. Gerade die sollte aber bei jungen Straftätern bis 18 Jahre im Mittelpunkt der Überlegungen stehen. Jugendstrafrecht bis 21 Jahre anzuwenden ist nicht sinnvoll.
- Vorab sollte man richtig nachdenken im bezug auf Fersnseherziehung.Es gibt lauter Gewalt in Kinderfilmen und keine richtige Regeln,das die Kinder nur Kinderfilme anschauen.Die Erziehung der Jugend fängt im Kindergarten und das verschlampt die heutige Gesellschaft,aber richtig!
- Eigentumsdelikte sind keine Kavalliersdelikte.
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- mit einer soliden Schul- und Berufsausbildung und sinnvollen Freizeitangeboten kann Fehlentwicklungen entgegengewirkt werden
- es sollte eher mehr Aufmerksamkeit für Aufklärung und Prävention verwendet werden
- Die Förderung von Jugendlichen und Hilfestellunge für sozial schwache Familien muss viel früher einsetzen!
- Härtere Strafen für Jugendliche sind kein geeignetes Mittel, um hier mittel- oder langfristig tatsächliche Abhilfe zu schaffen.
- Die Aussicht auf Lebensperspektiven verringert das Risiko krimineller Karrieren.
- Es ist nicht eine Frage der Gesetzgebung, sondern der Umsetzung der Gesetze. Unser heutiges Jugendstrafrecht ist richtig angewandt vollkommen ausreichend.
- Es ist nicht eine Frage der Gesetzgebung, sondern der Umsetzung der Gesetze. Unser heutiges Jugendstrafrecht ist richtig angewandt vollkommen ausreichend.
- Das Gesellschaftssystem ist das Problem, das Verhalten von Eltern und ihrer straftätigen Kinder das Symptom
- Erziehungsunterricht an Schulen, um fit für die Elternschaft zu machen, auf dass Jugendliche Aufmerksamkeit und Liebe erhalten
- Das bundesdeutsche Strafrecht sieht ein grundsätzlich ausreichendes Strafmaß für die verschiedenen Delikte vor. Im Übrigen führt eine lange Strafe eben nicht zu ener stärkeren Resozialisierung. Gerade die sollte aber bei jungen Straftätern im Mittelpunkt der Überlegungen stehen.
- Das Strafrecht ist im Ganzen wohl gerecht, es kommt darauf an, es auch anzuwenden. Lange Wartezeiten bis zur Gerichtsverhandlung und mehrfache Bewährungsstrafen erscheinen mir nicht hilfreich.
- Oftmals besteht kein Bestrafungs-, sondern eher ein Therapiebedarf.
- Bei Sexualdelikten, speziell gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft, den Kindern, ist jedoch gnadenlos vorzugehen
- Es ist an der Zeit, die wahren Gründe der hohen Kriminalitätsrate zu bekämpfen und diese liegen nicht an dem zu laschen Strafmaß.
- Es gilt immer noch: Prävention vor härteren Strafen.
- statt »immer feste druff« sollte weiter von den differenzierten Möglichkeiten des Jugendstrafrechts Gebrauch gemacht werden
- Selbstverständlich bin ich dafür, dass die bestehenden Strafgesetze von den Gerichten auch restriktiv und konsequent angewendet werden. Ein Mitbürger hat mich am 07.09.02 Folgendes gefragt: „Was fordern sie für die Attacke (Gefährliche Körperverletzung), welche mehrere Jugendliche gegen einen 67jährigen Ludwigsfelder Hausmeister Anfang September begangen haben?“ Das, was in den Gesetzen steht: Untersuchungshaft, Gerichtsverhandlung, bei dem bereits aufgefallenen Haupttäter Freiheitsstrafe, bei den Mittätern: Jugendstrafe, Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit (nicht nur 40 sondern mehrere hundert Stunden), Schmerzensgeld und Täter-Opfer-Ausgleich. Diese bestehenden Strafmaße müssen von den Gerichten auch angewendet werden.
- Man darf kriminelle Jugendliche nicht kriminalisieren und auch nicht verharmlosen. Ich lehne jedoch eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ab. Straffällig gewordenen Jugendlichen muss, nach Verbüßung ihrer Strafe, die Chance gegeben werden, in die Gesellschaft integriert zu werden.
- Gebt den Jugendlichen mehr Perspektiven
- Aber für Wiederholungstäter muss sich das gesetzliche Strafmaß um jeweils ca. 50% erhöhen um noch abzuschrecken.
- Gebt den Jugendlichen mehr Perspektiven.
- Die Strafmöglichkeiten reichen aus.
- Eltern sind stärker in die Verantwortung zu nehmen.
- Eltern sind stärker in die Verantwortung zu nehmen.
- Es gilt immer noch: Prävention vor härteren Strafen.
- Wie wärs, wenn die »Erzieher« (Eltern und Lehrer) dieser Jugendlichen zur Rechenschaft gezogen werden? Schliesslich ist dieser Jugendliche das Ergebnis ihrer Taten.
- Ich denke, dass zuerst die Gesetz und damit auch Strafen konsequent ausgenutzt werden sollten, bevor wir uns über eine Erhöhung von Strafmaßen unterhalten.
- Prävention und Reintegration verstärken statt law and order
- Wegsperren ist keine Lösung; soziotherapeutiche Begleitung schon eher. Allerdings: für »Unbelehrbare« bleibt dann nur noch der Knast!
- Ein Freiheitsentzug kostet den Steuerzahler Geld und ist generell nicht der richtige Weg jugendliche Straftäter zur Reue zu bewegen.
- Das Verhalten von Jugendlichen ist das Spiegelbild ihrer Erziehung. Wir müssen uns als Eltern, Lehrer, Kindergärtner fragen, ob wir den Jugendlichen nicht nur Werte einreden, sondern auch vorleben.
- Jugendliche haben noch ihr ganzes Leben vor sich und haben eine zweite Chance verdient! Lange Haftzeiten machen Jugendliche vielfach zu Sozial-Wracks und Dauer-Kriminellen. Da nützt weder den Jugendlichen noch der Gesellschaft.
- Das Verhalten von Jugendlichen ist das Spiegelbild ihrer Erziehung. Wir müssen uns als Eltern, Lehrer, Kindergärtner fragen, ob wir den Jugendlichen nicht nur Werte einreden, sondern auch vorleben
- Ein Freiheitsentzug kostet den Steuerzahler Geld und ist generell nicht der richtige Weg jugendliche Straftäter zur Reue zu bewegen.
- Lange Haftzeiten machen Jugendliche vielfach zu Sozial-Wracks und Dauer-Kriminellen. Da nützt weder den Jugendlichen noch der Gesellschaft.
- Das Verhalten von Jugendlichen ist das Spiegelbild ihrer Erziehung. Wir müssen uns als Eltern, Lehrer, Kindergärtner fragen, ob wir den Jugendlichen nicht nur Werte einreden, sondern auch vorleben.
- Ein Freiheitsentzug kostet den Steuerzahler Geld und ist generell nicht der richtige Weg jugendliche Straftäter zur Reue zu bewegen.
- Wie wärs, wenn die »Erzieher« (Eltern und Lehrer) dieser Jugendlichen zur Rechenschaft gezogen werden? Schliesslich ist dieser Jugendliche das Ergebnis ihrer Taten.
- Ganz wichtig ist, dass Straftaten von Jugendlichen sofort geahndet werden und nicht lange Strafverfahrenswege Täter in dem Glauben lassen, ihre Straftaten blieben folgenlos.
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