- Aber: Geistiges Eigentum gilt auch für Wissenschaftler. Zumeist decken öffentliche Zuschüsse auch nur einen Teil des entstandenen Aufwandes.
- Mit öffentlich geförderten Mitteln erreichte Ergebnisse müssen auch der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt werden.
- Es ist ja ein Armutszeugnis für die sogenannte »Wissensgesellschaft«, daß man darüber überhaupt diskutieren muß -selbstverständlich muß soviel Wissen als möglich so vielen Menschen wie möglich zugänglich gemacht werden!
- Wozu Wissenschaft, wenn sie nicht öffentlich zugänglich ist?
- Es ist ein wissenschaftlicher Grundsatz, dass Wissenschaft und Forschung frei zugänglich sein sollte.
- freier Zugang zu Forschungsergebnissen
- Wer von öffentlichen Geldern lebt, hat die Pflicht die Notwendigkeit der Förderung nachzuweisen.
- Was mit öffentlichen Mitteln bezahlt wird, muss auch der Öffentlichkeit zugute kommen.
- Dies ist bei den meisten Forschungsaufträgen eh schon der Fall. Wichtig ist es die Ausnahmen weiter einzuschränken: So sind z.B. die Gutachten für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weitestgehend unter Verschluß. Warum eigentlich?
- Mit öffentlich geförderten Mitteln erreichte Ergebnisse müssen auch der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt werden.
- Wer von öffentlichen Geldern lebt, hat die Pflicht die Notwendigkeit der Förderung nachzuweisen.
- Geistiges Eigentum genießt Schutz in Deutschland nicht nur im wissenschaftlichen Bereich.
- Nicht nur wissenschaftliche Publikationen: ALLES Wissen muss öffentlich zur Verfügung stehen!Nur wer noch im letzten Jahrtausend lebt, könnte fordern, Wissen wegzusperren.
- Urheber- Marken- und Patent-schutz reichen aus.
- Was mit öffentlichen Mitteln bezahlt wird, muss auch der Öffentlichkeit zugute kommen.
- Welchen Grund gibt es in Zeiten des Internets noch Öffentlichkeit auszuschließen.
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- Geistiges Eigentum gilt auch für Wissenschaftler. Zumeist decken öffentliche Zuschüsse auch nur einen Teil des entstandenen Aufwandes.
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