Thesen: Pro und Kontra der Kandidaten

Die Thesen

Siehe auch Aktuelle Antworten 2009!

Begründungen der Kandidaten zum 16. Deutschen Bundestag 2005 bei der These:

Das Recht auf Privatkopie soll gestärkt werden.

Musik soll weiterhin für private Zwecke kopiert werden können, ebenso sollen Filme aus dem Fernsehen aufgenommen werden können, auch wenn es sich um digitale Medien handelt. Die Künstler sollen mit alternativen Abrechnungsmodellen vergütet werden.

Pro
  • Ja, das private Aufzeichnen von Funk und Fernsehen soll rechtlich erlaubt und technisch möglich bleiben.
  • Eher ja.
Kontra
  • Nein, auf keinen Fall, das Knacken von Kopierschutz-Systeme sollen bestraft werden.
  • Nein, eher nicht, die Rechteinhaber sollen ihre Inhalte schützen dürfen.
  • Der Schutz der Rechte der Künstler muss gewährleistet werden. Allerdings darf das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Es muss weiter möglich sein, Sendungen in Rundfunk und Fernsehen aufzuzeichnen. Dies schießt sich gegenseitig nicht aus.
  • Der Schutz der Rechte der Künstler muss gewährleistet werden. Allerdings darf das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Es muss weiter möglich sein, Sendungen in Rundfunk und Fernsehen aufzuzeichnen. Dies schießt sich gegenseitig nicht aus.
  • Für den eigenen Gebrauch ist die Kopie rechtens. Der Künstler soll mit alternativen Möglichkeiten sein Einkommen sichern.
  • Für den eigenen Gebrauch ist die Kopie rechtens. Der Künstler soll mit alternativen Möglichkeiten sein Einkommen sichern.
  • Der Schutz der Rechte der Künstler muss gewährleistet werden. Allerdings darf das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Es muss weiter möglich sein, Sendungen in Rundfunk und Fernsehen aufzuzeichnen. Dies schießt sich gegenseitig nicht aus.
  • Jedes Wissen muss beliebig oft kopierbar sein. Sonst leben wir nicht in einer Wissensgesellschaft, sondern in einer geschlossenen Gesellschaft.
  • Fördert den Handel enorm. Ein ewiges Einschränken von Benutzerrechten schränkt viele Käufer ab.

  • Die zunehmende Missachtung geistigen Eigentums im Bereich der gesamten Kreativwirtschaft. Insbesondere im Bereich der Musikwirtschaft werden durch Raubkopien zweistellige Umsatzeinbrüche mit weit reichenden Folgen verzeichnet. Die Filmwirtschaft könnte ähnliche Verluste erleben, wenn sich am aktuellen Trend nichts ändert. Die Stärkung des Schutzes geistigen Eigentums muss deshalb ein vorrangiges Ziel sein. Durch gesetzliche Regelungen muss verhindert werden, dass Millionen Internetnutzer Produkte illegal aus dem Internet herunterladen und der Eigentümer am Ende noch für den finanziellen Schaden aufkommen muss. Mit der Urheberrechtsnovelle muss deshalb der Schutz geistigen Eigentums deutlich gestärkt werden.
  • Erst ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums durch das Urheberrecht schafft die notwendigen Anreize für kreative Tätigkeit und für Investitionen in deren wirtschaftliche Verwertung.
  • Erst ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums durch das Urheberrecht schafft die notwendigen Anreize für kreative Tätigkeit und für Investitionen in deren wirtschaftliche Verwertung.
  • Der Mißbrauch in diesem Bereich ist so groß, dass die Rechte des Schwächeren (hier des Inhaber des geistigen Eigentums) nicht zum tragen kommen. Das Unrechtsbewußtsein der deutschen Bevölkerung ist hier sehr gering, wenn auch nicht so minimal wie in Russland und China.