- Das verstieße gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 I Grundgesetz und ist somit verboten. Und das ist richtig!
- Das würde zur Stigmatisierung der Betroffenen führen.
- Das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss gewahrt bleiben.
- Das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss gewahrt bleiben.
- Unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte
- Das würde einen zu sensiblen und gefährlichen Bereich der Gewinnerzielung unterwerfen
- Genetische Auswahl von Arbeitskräften schafft neue lebenslänglich wirkende Diskriminierg und Ausgrenzung.
- Privatsphäre ist Bürgerrecht, Gentest sind diskriminierend
- Wenn erst einmal probeweise oder freiwillig oder für wenige Berufe ein solcher Test eingeführt wird, entsteht ein Sog, dem sich insbesondere nei hoher Arbeitzslosigkeit niemand mehr entziehen kann.
- Dies würde massiv in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen eingreifen
- Gentest sind ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht.
- Es ist diskriminierend aufgrund eines Gentests von einem Arbeitsplatz ausgeschlossen zu werden.
- Gentest sind ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht.
- Was geht so etwas den Arbeitgeber an?
- Einerseits verlangt dieser Staat noch jede Abnormität als normal anzuerkennen, andererseits sollen Mitarbeiter nach genetischen Gegebenheiten ausgesucht werden? Die Idee erscheint als Rassismus des 21. Jhd.!
- Meine Gene gehören mir!
- Genetische Auswahl von Arbeitskräften schafft neue lebenslänglich wirkende Diskriminierg und Ausgrenzung.
- Es gibt ein recht darauf, auch über sich selbst nicht alles wissen zu wollen. Wer bei einem solchen Test ein echtes oder vermeintliches genetisches Problem entdeckt, wird seines Lebens nicht mehr froh.
- Wenn erst einmal probeweise oder freiwillig oder für wenige Berufe ein solcher Test eingeführt wird, entsteht ein Sog, dem sich insbesondere nei hoher Arbeitzslosigkeit niemand mehr entziehen kann.
- Meine Gene gehen niemanden was an. Aus den Genen lässt sich nicht alles ablesen.
- der Mensch verkauft seine Arbeitskraft und nicht seine Seele
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- Dies würde massiv in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen eingreifen
- In vielen Fällen hat der Arbeitgeben ein berechtigtes Interresse und die Pflicht seinen Mitarbeiter gesundheitlich zu befragen, bzw. einen Gentest zu verlagen.
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