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Thesen: Pro und Kontra der Kandidaten

Die Thesen

Begründungen der Kandidaten zum 17. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl 2009) bei der These:

Das „Zugangserschwerungsgesetz“ soll ausgeweitet werden.

Die geheimen Internet-Sperrlisten des Bundeskriminalamts dürfen derzeit nur Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten enthalten. Sollen die Sperren auch auf andere Inhalte wie beispielsweise Urheberrechtsverletzungen, Glücksspiel-Angebote (z.B. Online-Poker), rechtsextremistische Inhalte, islamistische Propaganda oder Beleidigungen ausgeweitet werden?

Es gibt auch die Darstellung der prozentualen Ja/Nein-Verteilung pro Partei

Pro
(Kandidaten haben geantwortet »Ja« oder »Eher ja«)
Kontra
(Kandidaten haben geantwortet »Nein« oder »Eher nein«)
  • Internetseiten, die Straftaten zeigen oder verherrlichen oder deren Inhalte zu Straftaten aufrufen oder beitragen, müssen gesperrt werden können, um Verbrechen aufzuklären oder im besten Falle verhindern zu können.

  • Was »offline« strafbar ist, muss auch »online« sanktionierbar sein.

  • Bei einer möglichen Ausweitung des »Zugangserschwerungsgesetzes« muss mit bedacht vorgegangen werden, um nicht über das Ziel hinaus zu schießen. Die Erschwerung des Zugangs zu rechtsextremen Inhalten ist sicherlich sehr sinnvoll und kann dahingehend diskutiert werden.

  • Man muss aber sorgfältig abwägen, um Zensurtendenzen zu vermeiden. Nur strafbare Inhalte sollen gesperrt werden können. Bagatellen im Bereich von Ordnungswidrigkeiten nicht. Auch Beleidigungen nicht. Dagegen kann man sich anders zur Wehr setzen.

  • Die Freiheit des Einzelnen endet dort wo die Freiheit des Anderen eingeschränkt wird. Trotzdem gilt: Zensur, wie es unser Grundgesetz verbietet, darf es im Internet genauso wenig geben, wie außerhalb des Netzes. Es muss also genau geprüft werden, wo die Freiheitsverletzungen der Anderen beginnen.

  • nur für rechtsextremistische Inhalte,
    islamistische Propaganda oder übelstes Mobbing.

  • Aber nur mit klaren Kriterien, damit nicht eine neue Zensurbehörde daraus wird.

  • Alle Seiten, die Straftatbestände erfüllen, sollten gelöscht werden.

  • Das muss aber sehr verantwortlich geschehen. Mit solchen Erschwerungen dürfen wir keinen Polizeistaat aufbauen.
    Auch hier ist viel wichtiger, durch geeignete Bildung die Bevölkerung zu angemessener Nutzung des Internets zu befähigen.

  • So lange keine Menschenrechtsverletzung vorliegt, gilt das Angebot als ein freies und sollte nicht behindert werden. Jeder User ist so weit mündig, dass er selber den AUS Button drücken kann, bzw. sich juristisch wehren muss wenn keine andere Wahl besteht. Alles kann nicht per Verbot eingedämmt werden.

  • Aus guten Gründen hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE Mitte Juni dieses Jahres gegen das
    sogenannte „Zugangserschwerungsgesetz“ zur vermeintlichen Bekämpfung von Kinderpornographie
    der Bundesregierung gestimmt. Mit dem Gesetz wurde das Tor zur Internetzensur geöffnet. Zur
    Bekämpfung der Kinderpornografie und strafrechtlichen Verfolgung der Täter tragen die Sperren
    nicht bei. Deshalb: Fangt die Täter und zensiert nicht das Netz!


  • In Abstimmung durch Volksentscheide
    und dem Bundestag sollte darüber
    entschieden werden.

  • es muss aber ein entsprechender Themenkatalog aufgestellt werden

  • Online-Poker erscheint mir nicht verboten, deshalb ist diese Forderung überzogen.


  • Auf keinen Fall sollten die bislang bereits bestehenden – völig ineffektiven – Zensurmechanismen ausgeweitet werden. Dass dies der Wunsch von so manchen PolitikerInnen anderer Parteien ist, wurde unmittelbar nach der Einführung der Stoppschilder für kinderpornographische Inhalte im Internet offensichtlich. Schnell wurde der Ruf nach einer Ausweitung auf andere Gebiete wie so genannte »Killerspiele«, Glücksspiele oder Seiten, die Schüler zur Bewertung ihrer Lehrerinnen und Lehrer nutzen, laut. Diesen Forderungen erteile ich eine glasklare Absage und will mich für die Bewahrung der Freiheit des Internets stark machen.

  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren ungeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle Inhalte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die Inhalte im Netz. Erforderlich ist jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur. Diese auf andere Inhalte auszuweiten, ist Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Nebenwirkungen.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Wo ist der Anfang – wo das Ende – zum Schluss bekommen wir ein Internet alá China oder anderer Staaten. Freiheit heisst auch immer sich zu entscheiden – aber diese Entscheidung möchte ich treffen und nicht mein »Grosser Bruder«.

  • Wo liegen die Grenzen? Seiten mit widerrechtlichen Inhalten können auch mit rechtsstaatlichen Mitteln entfernt werden und die Urheber können rechtlich belangt werden. Es ist auch ein Fehler bei der Empfängerseite anzusetzen.

  • Ein Sperren von Internetseiten ist grundsätzlich abzulehnen.
    Wenn das BKA Listen mit zu sperrenden Seiten erstellt und keine unabhängige Kontrollinstanz hierfür existiert, ist es nur eine Frage der Zeit, bis diese Liste auch andere Seiten – z.B. regierungskritische Blogs – enthält.

    Zensur ist ein Mittel eines diktatorischen Regimes und hat in einer freiheitlichen Demokratie nichts zu suchen.


  • Das BKA ist hierfür nicht die geeignete Einrichtung, weil es nicht unabhängig genug ist.

  • Eine Ausweitung des Zugangserschwerungsgesetzes auf andere Inhalte lehne ich ab.
    Das Internet muss frei und unbeschränkt sein. Das Zensurverbot des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt.
    Gleichzeitig gilt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.



  • Das Gesetz zur „Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ ist eine wichtige Komponente für den Kinderschutz. Für uns ist aber auch klar, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben und nicht ausgeweitet werden.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren ungeeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle Inhalte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die Inhalte im Netz. Erforderlich sind jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur. Diese auf andere Inhalte auszuweiten, ist Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Nebenwirkungen.

  • Wir als SPD haben die klare Begrenzung des Gesetzes auf Kinderpornographie durchgesetzt. Wer hier über Ausweitungen nachdenkt, der scheint zu denken, dass der Staat beliebig das Internet kontrollieren und blockieren sollte. Ich lehne solche Zensurphantasien ab.

  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren ungeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle Inhalte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die Inhalte im Netz. Erforderlich ist jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur. Diese auf an-dere Inhalte auszuweiten, ist Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Nebenwirkungen.



  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren ungeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle In-halte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die Inhalte im Netz. Erforderlich ist jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur. Diese auf an-dere Inhalte auszuweiten, ist Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Ne-benwirkungen.



  • Wo soll das enden?

  • Die Sperrung darf sich nur auf kinderpornographische Webseiten beziehen und zwar deshalb, weil dies zu den abscheulichsten Verbrechen gehören und jeder Konsum den Bedarf anheizt und damit zu weiteren Opfern führt.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz muss anders reagiert werden als mir einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.

  • Eine Ausweitung des Zugangserschwerungsgesetzes auf andere Inhalte lehnen wir ab.
    Wir wollen ein freies und unbeschränktes Internet. Das Zensurverbot des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt


  • Die freie Nutzung des Internets ist ein wichtiger Teil der grundgesetzlich verankerten Meinungsfreiheit.

  • Kürzlich verschwanden im größten sozialen Netzwerk Deutschlands hunderte von kritischen Foren mit dem Vorwurf des Antisemitismus, was doch eher sehr weit hergeholt schien. Hauptsächlich wurde dort Kritik am bestehenden Geldsystem geübt und an einem regelmäßigen Treffen vieler hochkarätiger Vertreter der Politik, der Medien, der Wirtschaft und der Banken in dem sich alle Teilnehmer zur Verschwiegenheit verpflichten und welches trotz erklärter Privatheit militärisch und geheimdienstlich völlig von jeglicher Berichterstattung abgeschirmt wird. Dass diese Kritiken nun als antisemitisch eingestuft wurden lässt erahnen, wie mit derartigen Befugnissen ausgestattete Regierungen das Weltbild ihrer Bürger von der Realität zu entfernen vermögen.

  • Ich bin gegen eine Zensurbehörde! Gegen illegale Seiten wird bereits mit bestehenden Gesetzen vorgegangen. Allerdings haben wir in Deutschland wegen chronischen Personalmangels bei der Polizei ein Vollzugsdefizit. Wir brauchen keine neue Zensurbehörde, sondern eine stärkere Polizei!

  • Es geht nicht um entsprechende Seiten, sondern man strebt das Löschen kritischer Seiten an. Das sollte uns mal langsam klar geworden sein, wenn man die Forderungen der Paranoiker mal genau durchleuchten wird. Kinderpornographisches Material finden sie vielleicht nach Durchgang von x Sicherheitsschleusen, weil die Konsumenten des abscheulichen Materials nicht nur lichtscheues Gesindel und sich durchaus ihres kriminellen Tuns bewußt geworden sind und wenn Sie diese dann durchschritten hätten, dann würden Sie sich vielleicht wundern darüber, wer vielleicht von den hohen Politikern, Staatsanwälten, Richtern, da ein und aus gegangen ist.... Denken Sie mal an den Fall in Belgien zurück.

    Seitenabschaltungen sind heute schon möglich, die Provider reagieren mittlerweile innerhalb kürzester Zeit von alleine und das schon auf Mailnachricht.

    Bekämpfe man die Straftaten mal lieber in der Realität, natürlich nicht mit immer weiter schwindenden Zahlen guter Polizei- und Ermittlungskräfte.
    www.dieechtenvolksvertreter.de


  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen
    Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren
    ungeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle
    Inhalte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im
    Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die
    Inhalte im Netz. Erforderlich ist jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der
    Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den
    Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Aus guten Gründen hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE Mitte Juni dieses Jahres gegen das
    sogenannte „Zugangserschwerungsgesetz“ zur vermeintlichen Bekämpfung von Kinderpornographie der Bundesregierung gestimmt. Mit dem Gesetz wurde das Tor zur Internetzensur geöffnet. Zur Bekämpfung der Kinderpornografie und strafrechtlichen Verfolgung der Täter tragen die Sperren
    nicht bei. Deshalb: Fangt die Täter und zensiert nicht das Netz!

  • Weitere Bereiche sollen nicht ins »Zugangserschwerungsgesetz« aufgenommen werden. Selbst das bestehende Gesetz ist zeitlich begrenzt und wird nach Willen der SPD nach ausreichender Evaluation gegebenenfalls verändert oder ganz abgeschafft.

  • Das Gesetz ist untauglich und rüttelt an den Grundsätzen unserer Verfassung.

  • Wo soll das enden! Das ist mir für den Erhalt der pluralistischen Kultur zu gefährlich!

  • Wir brauchen nicht weniger Bürger- und Freiheitsrechte, sondern wieder mehr. Ein Staat, der seine Bürger unter Generalverdacht stellt, hat das Vertrauen seiner Bürger auch nicht verdient.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Diese Auffassung würde über kurz oder lang einer beliebigen Zensur Tür und Tor öffnen. Wie bei kinderpornographischen Inhalten gilt auch hier: Abschalten statt Wegschauen.

  • Eine Ausweitung des Zugangserschwe-rungsgesetzes auf andere Inhalte leh-nen wir ab.
    Wir wollen ein freies und unbeschränk-tes Internet. Das Zensurverbot des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt.
    Gleichzeitig gilt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

  • Blos nicht!!!!!

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden. Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Eine Ausweitung des Zugangserschwerungsgesetzes auf andere Inhalte lehnen wir ab.
    Wir wollen ein freies und unbeschränktes Internet. Das Zensurverbot des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt.
    Gleichzeitig gilt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.

  • MAn kann nicht alles kontrollieren. Man sollte auch an die Eigenverantwortung der Bürger glauben

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist keine effektive Maßnahme, sondern nur eine Form von Zensur. Zensur ist kein Schutz. Noch dazu öffnen die im Zuge des Zugangserschwernisgesetzes festgelegten Methoden eben alle Tore für staatliche Zensur.

  • Eine Ausweitung des Zugangserschwerungsgesetzes auf andere Inhalte lehnen wir ab.
    Wir wollen ein freies und unbeschränktes Internet. Das Zensurverbot des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt.
    Gleichzeitig gilt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum.



  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses


  • Eine Ausweitung des Zugangserschwerungsgesetzes auf andere Inhalte lehnen wir ab.

  • Keine Zensur im Internet!

  • Eine Ausweitung des Zugangserschwerungsgesetzes auf andere Inhalte lehnen wir ab.
    Wir wollen ein freies und unbeschränktes Internet. Das Zensurverbot des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt.
    Gleichzeitig gilt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren ungeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle In-halte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die Inhalte im Netz. Erforderlich ist jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur. Diese auf an-dere Inhalte auszuweiten, ist Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Nebenwirkungen.

  • Die PIRATEN lehnen dieses Gesetz kategorisch ab. Eine Erweiterung kommt nicht in Betracht.

    Diese Aussage ist aus den Kernthemen der PIRATEN abgeleitet (wiki.piratenpartei.de

  • Eine Ausweitung des Zugangserschwerungsgesetzes auf andere Inhalte leh-nen wir ab.
    Wir wollen ein freies und unbeschränktes Internet. Das Zensurverbot des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt.
    Gleichzeitig gilt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Dafür aber rasche rechtliche Maßnahmen, z. B. für Sperre und Löschen solcher Seiten. Ohne Entscheidung keine Maßnahme.

  • Eine Ausweitung des Zugangserschwe-rungsgesetzes auf andere Inhalte lehnen wir ab.
    Wir wollen ein freies und unbeschränktes Internet. Das Zensurverbot des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt.
    Gleichzeitig gilt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum.


  • Nein dies widerspricht Art. 5 GG. Geheime Sperrlisten sind kein Mittel des Rechtsstaates.

  • Eine Zensur findet nicht statt!

  • Das Gesetz muss weg, nicht auch noch ausgeweitet werden!

    Jugendschutz ist wichtig, ebenso müssen Straftaten verfolgt werden.
    Aber volljährige dürfen nicht vom Staat bevormundet werden!

    Siehe dazu auch These 24.

  • siehe vorn

  • Das Gesetz zur „Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ ist eine wichtige Komponente für den Kinderschutz. Für uns ist aber auch klar, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben und nicht ausgeweitet werden.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Meinungsfreiheit bleibt Meinungsfreiheit und muss geschützt werden. Wo sollen die Grenzen der Zensur liegen?

  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren ungeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle Inhalte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die Inhalte im Netz. Erforderlich ist jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur. Diese auf andere Inhalte auszuweiten, ist Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Nebenwirkungen.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Siehe Grundgesetz: »Zensur findet nicht statt.«

  • Das Internet ist schon jetzt kein rechtsfreier Raum. Strafbewehrte Inhalte sollten gelöscht und nicht gesperrt werden. Überdies hielte ich es für verfassungsrechtlich problematisch, Teile der Exekutive unter Ausschluss einer kontrollierenden Öffentlichkeit über die »Sperrung« politischer Meinungsäußerungen befinden zu lassen.

  • Eine Ausweitung des Zugangserschwerungsgesetzes auf andere Inhalte lehnen wir ab. Wir wollen ein freies und unbeschränktes Internet. Das Zensurverbot des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt. Das Internet ist aber kein rechtsfreier Raum.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Das Gesetz darf nicht in Kraft treten. Es ist der Einstieg in eine unkontrolierte Zensurinfrastruktur.

  • Die Verhältnismäßigkeit muß gewahrt bleiben.
    Die konsequente Durchsetzung des Rechts.
    Löschung der Eintragung und Strafverfolgung der Täter.
    Kein Einstieg in eine Zensur durch den Staat.

  • Dies ist eine direkte Forderung nach Zensur.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.

  • Artikel 5 des Grundgesetzes:
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
    allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
    durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  • Das Gesetz muss weg!

  • Das ist eine völlig unwirksame Scheinlösung, die zudem den Zugang zu legalen Daten erschwert. DNS Umleitungen bringen nichts. Verbrechen müssen an der Wurzel bekämpft werden.

  • Wo fängt Urheberrechtsverletzung an und wo hörts auf?
    Wer entscheidet das....
    Hier muss ganz genau überlegt werden, wo man welche Rechte beschneidet und wen man schützen möchte.

  • Die jetztigen gebotenen Möglichkeiten, mit verbotene Internetseiten umzugehen, sind völlig ausreichend.

    Diese Möglichkeiten müssen jedoch auch umgesetzt werden, bzw. deren Umsetzung muss untestützt werden.

    Eine Behörde für Internetzensur ist das Todesurteil für das Internet und für die Informationsfreiheit.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren ungeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle Inhalte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die Inhalte im Netz. Erforderlich ist jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur. Diese auf andere Inhalte auszuweiten, ist Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Nebenwirkungen.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft.
    Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert
    werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote
    muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder
    Kappung des Internetanschlusses.

  • Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Was in der wirklichen Welt verboten ist, sollte auch im Internet verboten sein. Das hat nichts mit Zensur zu tun. Zensur lehnen wir in der SPD-Fraktion aufs Schärfste ab.

  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren ungeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle Inhalte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die Inhalte im Netz. Erforderlich ist jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur. Diese auf andere Inhalte auszuweiten, ist Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Nebenwirkungen.

  • In seinem Kern geht es bei dem Gesetz nicht um Zugangserschwernis, sondern schlicht um Zensur. Eine Ausweitung wäre der endgültige Todesstoß für eine emanzipierte freiheitliche Gesellschaft – sowohl im Internet als auch außerhalb desselben.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • ich lehne die Internetsperren ab.
    Oben genannte Inhalte müssen gelöscht werden- das ist effektiver und verletzt nicht die Bürgerrechte im digitalen Raum.

  • Eine Ausweitung des Zugangserschwerungsgesetzes auf andere Inhalte lehne ich ab. Das Zensurverbot des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt. Wir wollen ein freies und unbeschränktes Internet. Gleichzeitig gilt, dass das Internet schon heute kein rechtsfreier Raum ist.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft.
    Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert
    werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote
    muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder
    Kappung des Internetanschlusses.

  • Nein, denn dies eröffnet Möglichkeiten des Staates zur Zensur. Wir können es nicht den Strafverfolgungsbehörden überlassen zu entscheiden was erlaubt und was rechtswidrig ist. Wie ich bereits ausgeführt habe, nutzen diese »Sperren« rein gar nichts. Wie ein Kabarettist gesagt hat: »Das ist wie ein Stoppschild bei dem man kurz inne hält, nach rechts und links schaut und dann weiterfährt.«

  • Weg mit den vielen Gesetzen! Bringt euren Kinder ethische und moralische Verhaltensregeln bei, dann braucht ihr keine Gesetze.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Eine Ausweitung des Zugangserschwe-rungsgesetzes auf andere Inhalte lehnen wir ab.
    Wir wollen ein freies und unbeschränktes Internet. Das Zensurverbot des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt.
    Gleichzeitig gilt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft.
    Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert
    werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote
    muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder
    Kappung des Internetanschlusses.

  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren ungeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle Inhalte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die Inhalte im Netz. Erforderlich ist jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur. Diese auf andere Inhalte auszuweiten, ist Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Nebenwirkungen.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Natürlich würde ich die genannten Inhalte auch gerne verhindern. Mir erscheint aber die Gefahr einer schleichenden Zensur zu groß.

  • was kommt dann als Nächstes zum Sperren?

  • Als nächstes kommen mißliebige politische Inhalte. Das ist der Weg in die Diktatur.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist leider im Kampf gegen Kinderpornographie völlig wirkungslos. Darüber hinaus stellt es einen ersten Schritt zu einer Zensurinfrastruktur dar. Man sollte nicht den Fehler machen, solche Zensurinstrumente weiter zu fördern.

  • Das Gesetz soll allein den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten erschweren und hat damit einen sehr begrenzten Anwendungsbereich. Zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion habe ich durchgesetzt, dass diese Zugangssperre nicht durch eine Änderung des Telemediengesetzes vorgenommen wurde. Damit haben wir den Ausnahmecharakter dieser Regelung verdeutlicht.

  • Zensur ist immer das falsche Mittel. Unrechtmäßige Inhalte sind an der Quelle zu bekämpfen.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.

  • Staatliche Internet-Zensur à la China lehne ich ab. Ich traue Schäuble und dem BKA nicht, wenn es um den Erhalt des Grundrechts auf Meinungsfreiheit geht

  • Es kann doch nicht sein, dass eine Behörde entscheidet, welche Seiten wir ansehen dürfen und welche nicht. Das ist der Beginn von Zensur.
    Auch wenn es sich um ein redliches Ziel handelt.

  • Heute sind es die oben angesprochenen Punkte. Morgen Meinungen der Opposition und der freien Meinungsäusserung. Ohne Kontrolle soll alles gesperrt werden was unangenehm auffällt. Das ist nicht demokratisch und nicht rechtsstaatlich.

  • Das Gesetz gehört zurückgenommen, nicht ausgeweitet!

  • siehe Antwort zu These 24.

  • Dieses Gesetz ist eine Büchse der Pandora. Die Begehrlichkeiten es auszuweiten werden immer wieder geäußert. Die wichtigste Frage ist doch: Wo fängt man an, wo hört man auf?

    Landen wir dann irgendwann in einem Internet, das ähnlich stark reguliert ist, wie das in China?

  • Keine unkontrollierte Allmacht des BKA!

  • Rechtswidrige Inhalte können mit den bereits bestehenden Gesetzen unterbunden werden.

  • Zensur ist verboten.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Wer kontrolliert die Kontrolleure?
    Wenn zum Beispiel das BKA entscheidet, welche Inhalte gesperrt werden und keine rechtliche Instanz – wie wird die demokratische Kontrolle erfolgen?

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren ungeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle In-halte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die Inhalte im Netz. Erforderlich ist jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur. Diese auf an-dere Inhalte auszuweiten, ist Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Ne-benwirkungen.

  • Keine Zensur! Der freie Mensch ist mündig genug Gut von Böse zu unterscheiden.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren ungeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle Inhalte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die Inhalte im Netz. Erforderlich ist jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur. Diese auf andere Inhalte auszuweiten, ist Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Nebenwirkungen.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Im Internet darf es keine Zensur geben.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Sie sollten nur für die Seiten mit strafrechtlcihem Belang gelten. Ansonsten ist Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung und Information auch hier das Gebot der Stunde.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.

  • Das Internet muss ein freies Medium bleiben.
    Die Selbstbestimmung der Nutzer kann und darf nicht durch willkürliche Eingriffe staatlicher Stellen abgelöst werden.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.

  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren ungeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle Inhalte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die Inhalte im Netz. Erforderlich ist jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur. Diese auf andere Inhalte auszuweiten, ist Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Nebenwirkungen.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Rechtswidrige Seiten müssen entfernt, statt blockiert werden.

  • Auf gar keinen Fall!
    Es ist Symbolpolitik, die nichts bewirkt. Gefährlich wird es dort, wo Symbolpolitik und sachfremde Interessen Allianzen eingehen. Im Bereich der Internetsperren scheint mir das der Fall zu sein. Hier wurde die Tür aufgestoßen, um im nächsten Anlauf Online-Glücksspiele, gewalthaltige Spiele, Filesharing für Filme und Musik sowie vieles anderes mehr einzubeziehen. Das Internet soll zu innenpolitischen und urheberrechtspolitischen Zwecken territorialisiert werden. Das lehne ich ab. Noch sind die technischen Maßnahmen eher harmlos, doch stehen schon jetzt mächtigere Sperrwerkzeuge bereit. Hätte die Bundesregierung ein tatsächliches Interesse an der Bekämpfung von Kinderpornographie im Netz gehabt, hätte sie anstatt des sogenannten „Zugangserschwerungsgesetzes“ schnelle und effiziente Maßnahmen zur Ergreifung der Täter und zur Löschung der Inhalte umsetzen können. Das gilt auch z.B. für rechtsextremistische Propaganda. Die ist sowieso verboten.

  • Das Gesetz zur „Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ ist eine wichtige Komponente für den Kinderschutz. Für uns ist aber auch klar, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben und nicht ausgeweitet werden.

  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren leider ungeeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle Inhalte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die Inhalte im Netz. Erforderlich sind jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur. Diese auf andere Inhalte auszuweiten, ist Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Nebenwirkungen.



  • Dem Missbrauch dieser Kontrollmechanismen zu umfangreicher Zensur wird so Tür und Tor geöffnet.

  • Filtermaßnahmen im Internet betrachten wir grundsätzlich als Zensurmaßnahmen und lehnen diese ab. Sie beeinträchtigen unzulässig das Recht auf freien Informationszugang und freie Meinungsäußerung. Unser Ziel ist es, die offene Technologie des Netzes zu bewahren und so sein Innovations- und Entwicklungspotential zu fördern.

    Die Fraktion DIE LINKE setzt sich gegen Sperrung von Internetseiten an Stelle der Bekämpfung von kriminellen Handlungen ein. Angesichts bald stark steigender Datenmengen über sogenannte Next Generation Networks, tritt die Fraktion DIE LINKE für eine möglichst große technische Netzneutralität ein. Um den freien und gleichen Informationsfluss nicht zu gefährden, müssen Netzbetreiber Datenpakete unterschiedlicher Anbieter in gleicher Weise und mit gleicher Geschwindigkeit weiterleiten. Dazu müssen Qualitätsstandards in den gesetzlichen Universaldienst aufgenommen werden. Der Universaldienst verpflichtet Dienstleistungsunternehmen zum gemeinwohlorientierten Handeln.

    Die Fraktion DIE LINKE unterstützt sogenannte Open Content-Lizenzen, die sich an Grundwerten von Offenheit und Teilhabe orientieren und schlägt sie als verbindliches Verbreitungs- und Vergütungsmodell für öffentlich geförderte kreative Tätigkeit und Forschung vor.

  • Mit dem „Zugangserschwerungsgesetz“ zur vermeintlichen Bekämpfung von Kinderpornographie wurde das Tor zur Internetzensur geöffnet. Zur Bekämpfung der Kinderpornografie tragen die Sperren aber nicht bei. Deshalb: Fangt die Täter und zensiert nicht das Netz!

  • Der Irrweg beim Zugangserschwerungsgesetz darf nicht auf andere Bereiche fortgesetzt werden.

  • Rechststaatlich zwiefelhaft

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Der Internetzugang muss unzensiert bleiben. Die technische Integrität des Internetverkehrs muss gesetzlich garantiert werden.

    Strafbare Handlungen im Zusammenhang mit dem Internet können auch bisher schon rechtsstaatlich einwandfrei verfolgt werden.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Das Gesetz zur „Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ ist eine wichtige Komponente für den Kinderschutz. Für uns ist aber auch klar, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben und nicht ausgeweitet werden.

  • Das Gesetz zur „Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ ist eine wichtige Komponente für den Kinderschutz. Für uns ist aber auch klar, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben und nicht ausgeweitet werden.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Die Begruendung finden Sie in These 24 sowie den Thesen zu Internetsperren und Zensur wieder.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.

  • Wehret den Anfängen!

  • Das Gesetz zur „Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ ist eine wichtige Komponente für den Kinderschutz. Für uns ist aber auch klar, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben und nicht ausgeweitet werden.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Der Unrechtsgehalt und das Tatbestandsmerkmal von Kinderpornographie sind so eindeutig zu bestimmen, dass es dem BKA zuzutrauen ist, auch ohne Richtervorbehalt die geheime Sperrliste angemessen zu führen. Auf die Problematik mit anderen Rechtsverstößen ist die nicht übertragbar.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist rechtsstaatlich zweifelhaft. Wirklich rechtswidrige Inhalte müssen gelöscht und nicht nur blockiert werden.
    Auf Urheberrechtsverletzungen im Netz oder Glücksspielangebote muss anders reagiert werden als mit einer Zugangsblockade oder Kappung des Internetanschlusses.


  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist nicht nur nutzlos gegen Kinderpornographe im Internet, sondern es berührt die grundgesetzlich geschützten Freiheitsrechte. Damit wurde der Einstieg in die Internet-Zensur gemacht.

  • Eine Ausweitung des Zugangserschwerungsgesetzes auf andere Inhalte lehnen wir ab.
    Wir wollen ein freies und unbeschränktes Internet. Das Zensurverbot des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt.
    Gleichzeitig gilt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum.


  • Ich habe gegen die Sperrung von Internetseiten gestimmt, da ich genau dies befürchtet habe. Was kommt als nächstes?

  • Die Leute, die entsprechende Inhalte suchen, werden sich nicht abhalten lassen

  • Hier ist der Grundstein für Zensur gelegt. Und ich bin mir sicher, dass unter einer Regierung, wie wir sie gegenwärtig haben, die Ausweitung kommt.
    (ich bin gespannt, wann diese Seite von mir gelöscht wird)

  • Wer darf die Entscheidung treffen was Meinungsfreiheit ist und was nicht? Wer überprüft das?
    Lassen sich Verbrechen feststellen, dann muss gegen diese vorgegangen werden, statt sie zu verdecken.
    Sperren sind zudem kein effektives Mittel. Je mehr Seiten gesperrt werden, umso stärker wird es Methoden und Interesse daran geben diese zu umgehen.

  • Keine Zensur im Internet!

  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren ungeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle Inhalte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die Inhalte im Netz. Erforderlich ist jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur. Diese auf andere Inhalte auszuweiten, ist Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Nebenwirkungen.

  • Internetsperren sind nicht verhältnismäßig. Schon zur Bekämpfung des schrecklichen Verbrechens des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie sind Internetsperren ungeignet. Erst Recht helfen sie nicht generell gegen unliebsame oder kriminelle In-halte jedweder Art. Notwendig ist die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet, um kriminelle Inhalte effektiv zu bekämpfen. Internetsperren belassen die Inhalte im Netz. Erforderlich ist jedoch deren Löschung sowie die Strafverfolgung der Täter. Geheime und rechtsstaatlich nicht kontrollierte Sperrlisten sind mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar, sondern der Einstieg in eine Zensur. Diese auf andere Inhalte auszuweiten, ist Symbolpolitik mit gefährlichen rechtsstaatlichen Ne-benwirkungen.

  • Die Gefahr des Überwachungsstaates ist viel zu groß

  • Es gilt das in These 24 Gesagte für alle Inhalte der menschlichen Kommunikation.
    Wenn alles nur verboten wird, dann trifft man sich vielleicht wieder in konspirativen Zirkeln. Man muss, wie es in der Medizin eigentlich sein sollte, die Ursachen behandeln und nicht die krankhaften Symptome. So mache ich dies als Heilpraktiker beim Menschen oder als Biowinzer in der Natur.

  • Dieses Gesetz zur Einführung einer Zensurinfrastruktur gehört abgeschafft!

  • Es sollte generell keine geheimen Sperrlisten in einem Rechtsstaat geben, sondern stattdessen mehr Mittel für die reale Strafverfolgung aufgegeben werden sowie internationale Regeln zur Löschung von kriminellen Inhalten geschaffen werden.

  • Anstelle die Menschen zum wegschauen zu erziehen sollte man für Medienkompetenz sorgen.

  • Artikel 5 Grundgesetz

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  • Die PIRATEN lehnen dieses Gesetz kategorisch ab. Eine Erweiterung kommt nicht in Betracht.

    Diese Aussage ist aus den Kernthemen der PIRATEN abgeleitet (wiki.piratenpartei.de

  • Wie ich in These 24 bereits erläutert habe, sehe ich die Gefahr einer Zensur, ähnlich der in China.

    Eine Ausweitung dieses Gesetzes, welches momentan auf 3 Jahre begrenzt ist, halte ich für sehr bedenklich.

    Wenn der Staat bzw. in dem Moment das BKA, da das BKA die alleinige Befugnis hat diese Listen zu verwalten, auch andere Webseiten sperren darf ist nicht auszuschließen dass auch harmlose Webseiten gesperrt werden.

    Die Sperrlisten werden nur stichprobenartig und auch selten überprüft.

    Eine Ausweitung dieses Gesetzes könnte also zur Folge haben dass auch regierungskritische Webseiten gesperrt werden, sowie ähnlich Dinge passieren.

    Es könnte also passieren dass Sie irgendwann versuchen die Webseite von einem Nachrichtensender zu öffnen und ein Stoppschild erhalten, da auf dieser Seite ein regierungskritischer Artikel steht.
    Dadurch werden Sie kriminalisiert, Ihre Daten werden festgehalten und Sie kommen auf die »schwarze Liste«.

    Um dem entgegenzuwirken darf das Zugangserschwerungsgesetz nicht ausgeweitet werden.

  • Die erste Ausweitung wird weitere nach sich ziehen – und irgendwann sind dann Inhalte dran, die nicht strafbar sind, sondern unter Extremismusverdacht fallen, je nach Geschmack zu gewalttätig sind etc. Das Problem ist auch: wer kontrolliert die Internet-Kontrolleure? Schon heute ist das BKA eine riesige Behörde mit zahlreichen Zuständigkeiten, die zumindest parlamentarisch kaum noch zu kontrollieren ist. Das gilt erst recht für jene Bereiche, die als »geheim« eingestuft werden – und dazu zählen auch die Sperrlisten.

  • Wer darf die Entscheidung treffen was Meinungsfreiheit ist und was nicht? Wer überprüft das?
    Lassen sich Verbrechen feststellen, dann muss gegen diese vorgegangen werden, statt sie zu verdecken.
    Sperren sind zudem kein effektives Mittel. Je mehr Seiten gesperrt werden, umso stärker wird es Methoden und Interesse daran geben diese zu umgehen.

  • Ich möchte eher den gläsernen Staat als den gläsernen Bürger. Wir werden Rassenhass, Antisemitismus etc. nicht vorrangig durch Verbote, sondern nur durch politische Argumente und die Auseinandersetzung entgegenwirken.

  • Mir bleibt hier die Spucke weg. Wenn etwas illegal ist hat man heute schon Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Um es zu wiederholen: Eine Zensur findet nicht statt. So steht es im Grundgesetz, aber was hier vorgeschlagen wird ist nichts anders.

  • Von diesem Gesetz halte ich wenig. Sperren ist nicht die Lösung.

  • Das ginge zu weit!

  • Das Zugangserschwernisgesetz ist umgehend abzuschaffen!

  • Möglichst wenig staatliche Bevormundung – aber jeder Internet-Nutzer soll zu seiner Nutzung stehen.

  • Es ist völlig illusorisch zu glauben, im Weltweiten Netz ließen sich strafbare Inhalte durch derartige Maßnahmen wirksam eindämmen.

  • Wehret den Anfängen. Und was kommt dann? Wer bestimmt dann, was strafbar sein soll. Der Bundestag? Ein Richter?

  • Ich bin gegen Zensur.
    Es muss von Fall zu Fall entschieden werden!

  • Eine erweiterung dieses Gesetzes würde die Tür zur Internetzensur aufstoßen. Täter müssen betraft werden, Sperren lösen das Problem nicht.

  • DIE LINKE hat gegen dieses Gesetz gestimmt. Für uns gilt der Grundsatz: Fangt die Täter und zensiert nicht das Netz!

  • Nein. Ist es völlig ausgeschlossen, davon auszugehen, das Bürgerinnen und Bürger selbst denken können?

  • Wo fängt das an, wo hört das auf?

  • Jegliche Einschränkung der Infomationsfreiheit ist skeptisch zu beurteilen. Problematisch ist, dass es in vielen Bereichen Ermessenssache ist, was islamistische Propaganda, eine Beleidigung usw. ist. In manchen Fällen (z. B. Aufstachelung zu Rassenhass und Gewalt) könnte eine Ausweitung sinnvoll sein. Zentrales Augenmerk muss aber der Verhinderung der Entstehung illegaler Inhalte und der strafrechtlichen Verfolgung der Urheber gelten.

  • Bei der Verfolgung von Straftaten ist der Rechtsweg einzuhalten.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist wie die Expertenanhörung ergeben hat, schon formell mangels Kompetenz in der Gesetzgebung (Ländersache) und der Verwaltungshoheit, konkret beim BKA (eigentlich auch Ländersache) verfassungswidrig. Löschen statt sperren ist kompetenzgerecht und die sinnvolle Antwort.

  • Internet-Sperren müssen auf Kinderpornographie-Seiten begrenzt bleiben. Hier wird das Leid von Opfern vermarktet, das macht die besondere Verwerflichkeit dieser Seiten aus.

  • siehe These 24!

  • Aber wir müssen das Presserecht angemessen auf das Internet übertragen.

  • Das wäre der Beginn einer Zensur !

  • Wir wollen keine Internetsperren. Jegliche Pressezensur sollte unterbunden werden. Staaten wie China oder der Iran missbrauchen entsprechende Mechanismen.

  • (siehe Punkt 24) Am besten alles sperren, was nicht CDU-Propaganda ist?

  • Staatlicher Eingriff in Informationsfreiheit ist nicht akzeptabel.

  • Bildlich gesprochen: Die Gefahr, mit dem Unkraut auch den Weizen auszureißen oder zu schädigen, ist zu groß. Gegen Rechtsextremismus hilft eine bessere Politik und Bildung und gegen Islamismus könnten Christen helfen die wirklich überzeugend ihren Glauben leben.

  • Aus guten Gründen hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE Mitte Juni dieses Jahres gegen das sogenannte „Zugangserschwerungsgesetz“ zur vermeintlichen Bekämpfung von Kinderpornographie der Bundesregierung gestimmt. Mit dem Gesetz wurde das Tor zur Internetzensur geöffnet. Zur Bekämpfung der Kinderpornografie und strafrechtlichen Verfolgung der Täter tragen die Sperren nicht bei. Deshalb: Fangt die Täter und zensiert nicht das Netz!

  • Wo hört es sonst auf, wo ist die Grenze, wird jeder Kleinkriminelle einmal zum Staatsfeind?

  • Das muss sehr genau abgewogen werden.

  • Wenn man kriminelle Inhalte löscht, braucht man keine Zensur!
    Zudem verstößt eine Zensur gegen Art. 5 GG

  • Wie beim TV auch
    a. jeder bestimmt selbst was er liest und wahrnimmt bzw. besucht
    b. ein versehntlicher Aufenthalt löst nur Verfolgung und Mißtrauen aus, daß muß ausgeschlossen bleiben (z.B. nach Verweildauer X abschalten oder Warnung einblenden!)
    c. Verursacher finded ist viel effektiver

  • es soll gar nichts gesperrt werden, hiermit wird der Zensur Tür und Tor geöffnet.
    Strafbare Handlungen und die Verbreitung von strafbaren Inhalten muss mit strafrechtlichen Mitteln verfolgt werden, wie andere Delikte auch.

  • Siehe These 6.

  • Erststimme: David Perteck!
    Zweitstimme: ödp Hamburg!

  • Nur Gefahren, die man erkennt, kann man begegnen. Keine Sperrung von gar nichts, sondern Recherche, Verfolgung, Entfernen, Schließen der Provider und Bestrafung der Beteiligten.

  • Wer bestimmt was wir lesen und sehen dürfen? Wie z.Z. eine Polizeibehörde? Wir leben in einem freien Land mit freier Meinungsäusserung – real wie virtuell! Freiheit ist nicht immer bequem, aber im Zweifelsfall immer die bessere, richtige Wahl. Wehret den Anfängen!

  • Die Sperrung von Seiten sollte auf schwere Straftaten wie Kinderpornographie beschränkt bleiben. Die (beliebige) Ausweitung von Kritieren kann der Beginn einer umfassenden Internet-Zensur sein, die ich nicht will.

  • Das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Informationsfreiheit wird dadurch beschnitten. Wer garantiert uns denn, dass das Vorhaben nicht auch einfach auf „unbequeme“ Seiten und Inhalte ausgedehnt wird?

  • Die Sperren sind leicht zu umgehen, das Gesetz schützt den Täter (Warnung) und baut lediglich auf Lügen von Frau von der Leyen auf.
    Missbrauch wäre als nächstes Tür und Tor geöffnet. Studien der Listen in anderen Ländern bestätigen die Unwirksamkeit und zeigen das auch ganz normale Listen ins Auge der Behörden kommen können.
    Besser: Polizeien besser ausstatten und die Ersteller solcher Webseiten festnehmen und verurteilen.

  • Die Filterung von Inhalten im Internet oder die Einführung von Zugangssperren für bestimmte Internetseiten lehne ich grundsätzlich ab – und eine Ausweitung derselben erst recht.

  • Wer kontrolliert eine faire Bewertung?

  • Löschen vor Sperren gilt auch hier.

  • Das Internet soll ein freier, kein zensierter Raum bleiben.

  • Es soll abgeschafft werden, weil es grober Unfug ist.

  • Das Zugangserschwerungsgesetz ist aus guten Gründen nur für den Tatbestand Kinderpornographie gültig.
    Eine Ausweitung, gar eine Zensur des Internets lehen ich ab!

  • Nicht sperren sondern löschen! Die Täter müssen verfolgt werden!

    Effiziente Maßnahmen gegen Kinderpronographie braucht man, keine Zensur im Internet.

  • Die Sperren gehören abgeschafft

  • Ich halte nichts von Sperren. Die tatsächliche Verfolgung verbotener Tatbestände ist viel wichtiger.

  • Wehret den Anfängen. Man muss sich argumentativ mit solchen Inhalten und deren Nutzern auseinandersetzen und die Menschen über die Gefahren aufklären. Zensur darf nicht ausgeübt werden. Wer stellt denn sicher, dass die oben begonnene Liste nicht um unliebsame Presse oder Bürgerinitiativen ergänzt wird? Das Zugangserschwerungsgesetz ist schon von seiner Grundanlage undemokratisch und gehört abgeschafft.

  • Auf keinen Fall darf der Staat sich das Recht anmaßen darüber zu befinden welche Meingen »erlaubt« sind. Damit wäre die Meinungsfreiheit hinfällig. Gerade am Rand des politischen Spektrums gibt es Meinungen die zwar vielen (auch mir) missfallen, die aber zur politischen Auseinandersetzung nunmal dazugehören. Probleme in derartiger Hinsicht kann man nur mit Aufklärungskampagnen begegnen.

  • Ich will keinen Überwachungsstaat und die Polizei soll ihre vorhandenen Mittel gegen die Banditen, die immer mehr werden, einsetzen.

  • Das Gesetz gehört abgeschafft!

  • Das »Zugangserschwerungsgesetz« ist der Einstieg in die Zensur und es muß daher weg! Wo es im Internet strafrechtlich relevante Inhalte gibt, müssen die Urheber ermittelt und entsprechend angeklagt werden. Das ist zwar schwierig und braucht Zeit, ist aber zu leisten.

  • Wie schon bei einer anderen Frage erläutert, führt das nur zu einer Generalzensur, Abschaffung von Meinungs- und Informationsfreiheit und Manipulation des weltweiten Internet durch eine »deutsche Brille«, wir würden uns damit eine Autorität anmaßen, die uns dort nicht zusteht.

  • Ich bin bedingungslos gegen Zensur und brauche keine Amme, die mir vorschreibt, was ich sehen darf oder nicht.

  • Das »Zugangserschwerungsgesetz« eröffnet den Einstieg in eine staatliche Zensurinfrastruktur. Jeden Bestrebungen einer Ausweitung ist entschieden zu begegnen. Das Gesetz weckt jedoch selbst zu starke, für unsere Demokratie gefährliche Phantasien und muß daher so schnell wie möglich wieder abgeschafft werden.

  • Der Staat soll illegale Inhalte entfernen und nicht den Nutzern die Augen verbinden!

  • Siehe die entsprechende Antwort bezüglich Internetsperren.

  • GG: Eine Zensur findet nicht statt. Kriminelle können nach geltendem recht verfolgt werden.

  • geheime Sperrlisten sind nicht rechtsstaatlich!

  • Es ist schlimm genug, dass in China, Kuba und Nordkorea eine Internet-Zensur stattfindet. Deutschland darf sich da nicht mit einreihen. Statt Zensur zu üben, gehören illegale Webseiten ganz einfach gelöscht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt.

  • siehe These 24, Wir haben ein Grundrecht auf Pressefreiheit; Löschungen nur nach richterlichem Beschluss.

  • Ich bin strikt gegen solche Formen von Zensur.

  • Die überwachungsfetischisten hätten´s gerene,wenn sie das dann auch noch alles erfassen,speichern und verfolgen dürftemn -ich will´s nicht!

  • Ein Abschied von der parlamentarischen Kontrolle. Die dürfen allein, geheim und ohne Prüfung entscheiden. Wie geht denn das mit der Gewaltenteilung zusammen?

  • Unliebsame Seite zu sperren ist Zensur. Dies ist in einer Demokratie nicht das geeignete Mittel.
    Als Vater bin ich auch dafür Kinderpornoringen zu bekämpfen, allerdings ist das Sperren dieser Seiten der falsche Weg, als kurzfristige Lösung zwar zweckdienlich, jedoch langfristig nicht tragfähig.

  • Wo soll die Zensur enden? Die Einschränkung der Freiheitsrechte der Bürger ist nicht zu vertreten. Was jedoch einen Straftatbestand erfüllt sollte eher strafrechtlich verfolgt werden.

  • Kinderpornographie und andere Straftaten müssen polizeilich entfernt werden – geheime Sperrlisten bieten ein unkontrollierbares Eingangstor für Zensur!

  • Wo will wer da eine Grenze ziehen? Was wird in Zukunft noc h alles gesperrt? Und was warum nicht?

  • Man könnte am Besten gleich auch das Internet als Solches verbieten. (Ironie)

  • Da sind wir viel zu schnell in einem Zensurstaat.

  • Nein, keine Zensur aber Internetkriminalität besser bekämpfen.

  • Nein! Wenn was gesetzeswidrig ist, muss es sofort entfernt werden und nicht quasi halblegalisiert werden durch Hinweise einer Strafverfolgungsbehörde.

  • Eher nicht, weil ich keine Zensur will. Aber hinsichtlich angesprochenen Themen stehen ja auch sschon jetzt die entsprechenden Straf-Gesetze zur Verfügung...

  • Internetsperren darf es nur für Straftaten geben. Wir sollten keine operative Grauzone zulassen, das wäre ein Dammbruch für Zensur- und Bevormundungsmaßnahmen.