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Thesen: Pro und Kontra der Kandidaten

Die Thesen

Begründungen der Kandidaten zum 17. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl 2009) bei der These:

Unternehmen sollen Staatshilfen nur erhalten, wenn der Staat Mitspracherechte bekommt.

Der Staat soll wirtschaftlich in Not geratene Unternehmen nur dann finanziell unterstützen, wenn er im Gegenzug umfangreiche Kontrollmöglichkeiten und ein Mitspracherecht bei zukünftigen unternehmerischen Entscheidungen erhält.

Es gibt auch die Darstellung der prozentualen Ja/Nein-Verteilung pro Partei

Pro
(Kandidaten haben geantwortet »Ja« oder »Eher ja«)
Kontra
(Kandidaten haben geantwortet »Nein« oder »Eher nein«)
  • Staatshilfen werden aus Steuergeldern finanziert. Also muss der Staat auch die Verwendung im Sinne des Allgemeinwohls kontrollieren dürfen. Das gilt vor allem für Banken und Sparkassen.

  • Wenn der Staat schon Mittel des Volkes, also aller, bereitstellt um privaten Unternehmen zu helfen, dann sind Mitspracherecht und Kontrollmöglichkeiten die mindeste Gegenleistung.

  • Staatshilfe ist generell nicht zu begrüßen.

    Wird dennoch mit Steuergeldern ein Unternehmen unterstützt, muss die Sicherung der Steuergelder oberste Priorität haben. Dies kann nur durch staatl. Mitspracherechte gewährleistet werden.

  • Geldgeber sichern sich immer einen gewissen Einfluss, also auch der Staat.

  • Liegt auf der Hand. Der Staat könnte und sollte es einrichten, daß VertreterInnen der Arbeitnehmer an den Entscheidungen beteiligt werden. Personen wie z.B. dem derzeitigen Finanzstaatssekretär Asmussen würde ich nicht zutrauen, Entscheidungen im Interesse der Beschäftigten eines betroffenen Unternehmens zu treffen.

  • Es ist in einer Marktwirtschaft nicht Aufgabe es Staates wirtschaftlich in Not geratene Unternehmen finanziell zu unterstützen. Damit erübrigt sich im Regelfall eine daraus resultierende Mitsprache des Staates in Unternehmen.

  • Mit Steuergeldern muss verantwortungsbewusst umgegangen werden. Deshalb dürfen nur Unternehmen gestützt werden, die ein tragfähiges Geschäftsmodell für die Zukunft haben. Um dies zu gewährleisten, muss der Staat Kontroll- und Mitspracherechte bekommen, wie es ja in der Krise bisher auch geschehen ist.

  • Staatliche Hilfen führen zu einer Marktverzerrung und sind nicht gerecht umsetzbar. Sind sie dennoch notwendig, sollte eine Aufsichtsbehörde bei tragenden Entscheidungen Mitspracherecht haben.

  • Es kommt auf den Umfang der Hilfen an.
    Der Staat sollte möglichst nichts herschenken.

  • Unternehmen, die staatliche Hilfe erhalten, müssen sich auch eine Kontrolle gefallen lassen.

  • Im Fall von staatlichen Bürgschaften ist ein Mitspracherecht nicht ganz so entscheidend wie im Fall direkter Liquiditätsspritzen

  • Mit Steuergeldern muss verantwortungsbewusst umgegangen werden. Deshalb dürfen nur Unternehmen gestützt werden, die ein tragfähiges Geschäftsmodell für die Zukunft haben. Um dies zu gewährleisten, muss der Staat Kontroll- und Mitspracherechte bekommen, wie es ja in der Krise bisher auch geschehen ist.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Wenn der Staat Finanzhilfen leistet, hat er auch ein Recht auf Mitsprache. Ohne dieses Recht könnte nicht kontrolliert werden, dass die zur Verfügung gestellten Steuergelder auch gut und sinnvoll verwendet werden.

  • Wenn der Staat angeschlagenen Unternehmen mit finanziellen Hilfen unter die Arme greift, muss er auch die Möglichkeit bekommen, die Entwicklungen im Sinne der Bürger des Landes, insbesondere zur Sicherung der Arbeitsplätze, zu gestalten.

  • Staatshilfen sind die absolute Ausnahme und nur in systemrelevanten Fällen zeitlich begrenzt mit Beteiligungscharakter zu gewähren.

  • Mit einem echten Geldsystem, welches durch den Staat geschöpft wird, wäre Unterstützung von mittelständischen Betrieben kein Problem. Es wäre ein Geld ohne Zins und Zinseszins. Da wir aber so die Geldschöpfung an private Ganoven delegierten, zahlt der Staat, also wir mit unseren Steuern für das geborgte Geld Zins und Zinseszins.

    Gäbe es dieses betrügerische, auf Schuld basierende Geldsystem nicht, gäbe es auch diese Krise nicht. So einfach ist das. Die Krise ist eine Systemkrise, sie hat nichts mit zockenden Banken in Übersee zu tun, sondern mit dem Weltgeldbetrug ansich.

    In der Vergangenheit war es so, daß Konzerne sich um Steuern herumgedrückt haben, wo es nur ging. Jetzt, da man das Schlachtfeld abgegrast hat, macht man sich ab nach irgendwo. Das nennt man Globalisierung. Sie sind nicht mehr greifbar für uns. Sie verdrücken sich in die nächsten Gegenden, wo man das zerstörerische Werk an Natur, Landschaft, Menschen, Gesellschaft und Vermögen der Staaten, unter anderem Namen vielleicht, fortführen wird. Man hinterläßt »verbrannte Erde« hinter sich. Das ist eine Art von Krieg der da abläuft. Ein Krieg gegen die Menschen, ein Krieg, welcher nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch noch das letzte Hemd kosten wird. Unterstützung der Kleinbetriebe und des Mittelstandes, der in der Vergangenheit schon die meisten Menschen in Arbeit und Brot gebracht, die größte Steuerlast zu tragen und am meisten zum Bruttosozislprodukt und der Versorgung der Bevölkerung unseres Lyandes beigetragen hatte und entscheidend für die Abdeckung der regionalen Bedürfnisse sind. – Ja! Großkonzerne, welche unsere Steuern nur absaugen, nein! Zu letzteren zähle ich auch dieses betrügerische und kriminelle Bankenpack um die FED herum.

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  • Weswegen sollte der Staat meist Millionen und abermillionen in Betriebe stecken, ohne Mitspracherecht zu erhalten. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass die bezahlten Steuergelder wieder zurückgezahlt werden, was ja zur Zeit nicht der Fall ist.

  • Die Unternehmen haben sich oft selbst wirtschaftlich in Not gebracht durch Missmanagement. Der Erhalt von Arbeitsplätzensteht dabei im Vordergrund. Kurzfristig können Unternehmendie in Schweirigkeiten sind in einem fest deffinierten Zeitplan unter saatlichem Mitspracherecht unterstützt werden.

  • DIE LINKE will die Wirtschaft demokratisieren. Die Belegschaften an den großen Unternehmen beteiligen; staatliche Hilfen nur im Tausch gegen entsprechende Eigentumsanteile der öffentlichen Hand und Belegschaften vergeben; Verstaatlichungen oder Teilverstaatlichungen mit demokratischer Kontrolle und Mitbestimmung verbinden; Verbot von Massenentlassungen bei Unternehmen, die nicht insolvenzgefährdet sind und die paritätische Mitbestimmung in allen Betrieben ab 100 Beschäftigten.

  • Nicht nur der Staat sondern auch die Belegschaften

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Wenn der Staat ein Unternehmen finanzielle unterstützt, muss er natürlich wissen, wie mit den Steuergeldern umgegangen wird, d. h. er muss zumindest über ausreichend Kontrollmöglichkeiten verfügen.

  • Sollte der Staat sich wirklich einmal an Unternehmen beteiligen, so sollte er die gleiche Mitsprache haben, wie alle anderen Miteigentümer auch. Nicht mehr und nicht weniger.
    Grundsätzlich glaube ich aber nicht, dass der Staat der bessere Unternehmer ist.

  • Aber bei geänderter Sachlage muss der Staat sich aus den Unternehmen zurück ziehen.

  • Nur dann ist gewährleistet, dass nicht nur die Gewinne privatisiert und die Verluste sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Es kann auch eine Beteiligung der Mitarbeiter/innen erfolgen. Es muss nicht zwingend der Staat sein.

  • Was in Großbritannien für Banken selbstverständlich ist, muss auch hier gelten: Wenn der Staat Risiko übernimmt, muss er natürlich auch mitsprechen können.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Das haben wir durch die verschiedenen Maßnahmen auch gewährleistet.

  • Staatliche Hilfen darf es nur im Tausch gegen entsprechende Eigentumsanteile und Entscheidungsrechte der öffentlichen Hand und der Belegschaften geben. Aufgabe staatlicher Wirtschaftpolitik ist, Arbeitsplätze und Unternehmen zu sichern. Nötig ist ein Investitionsprogramm von 100 – 150 Mrd. EUR jährlich.

  • Jedes Unternehmen, welches Kredite aufnimmt muss bestimmte Bedingungen des Gläubigers erfüllen um diesen zu erhalten.

  • Wenn in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig sind, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • ist jetzt auch schon der Fall.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Warum sollte der Staat anders handeln als Firmen in solchen Fällen?

  • Diese Staatsbeteiligung muss aber bald möglichst zurückgefahren werden, ansonsten haben wir in diesen Unternehmen die gleichen Probleme wie in den Landesbanken. Nur systemrelevante Unternehmen dürfen überhaupt mit Steuergeldern gestützt werden.

  • Das ist im Bereich der Banken wichtig, damit die nicht die nächste Finanzmarktkrise verursachen. Bei den sonstigen Unternehmen müssen wir aufpassen, dass der Staat immer mehr zum Unternehmer wird.

  • Dies könnte eine mögliche Lehre aus der Bankenkrise sein. Jedoch sollten die Mitsprachemöglichkeiten in einer angemessenen Art erfolgen.

  • Mit Steuergeldern muss verantwortungsbewusst umgegangen werden. Deshalb dürfen nur Unternehmen gestützt werden, die ein tragfähiges Geschäftsmodell für die Zukunft haben. Um dies zu gewährleisten, muss der Staat Kontroll- und Mitspracherechte bekommen, wie es ja in der Krise bisher auch geschehen ist.

  • Mit Steuergeldern muss verantwortungsbewusst umgegangen werden. Deshalb dürfen nur Unternehmen gestützt werden, die ein tragfähiges Geschäftsmodell für die Zukunft haben. Um dies zu gewährleisten, muss der Staat Kontroll- und Mitspracherechte bekommen, wie es ja in der Krise bisher auch geschehen ist.

  • Staatshilfen nur im Tausch gegen Unternehmensbeteiligungen, Arbeitnehmerbeteiligungen, Arbeitsplatzgarantien oder anderen Mitsprachrechten.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • »Fördern und fordern« muß nicht nur für Hartz IV Empfängerr gelten sondern auch für Unternehmer.

  • Im Prinzip ja, denn der Steuerzahler hat ein Recht, dass der Staat mit dem Geld der Allgemeinheit auch entsprechende Kontrollmöglichkeiten im Sinne der Allgemeinheit erwirbt. Entscheidend für die Vergabe von Staatshilfen sollten jedoch vor allem klare und Erfolg versprechende Sanierungskonzepte sein.

  • Das kommt darauf an! Bei Der HRE Bank war es richtig, sie aufgrund ihres sehr hohen Finazbedarfs zu verstaatlichen. Wichtig ist, dass Staatshilfen immer an klare Auflagen gebunden sind! Allerdings ist der Staat nicht unbedingt in allen Fällen der bessere Unternehmer.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Das Thema Wirtschaftsdemokratie gehört auf die Tagesordnung. Wer den Unternehmerinnen und Unternehmern und den Finanzfonds freie Hand lässt, verhindert Demokratie. Staatliche Hilfen soll es nur im Tausch gegen entsprechende Eigentumsanteile der öffentlichen Hand und Belegschaften geben. Verstaatlichungen oder Teilverstaatlichungen sind mit demokratischer Kontrolle und Mitbestimmung zu verbinden.

  • Staatsbedienstete als Erfüllungsgehilfen in diesen Unternehmen, müssen bei Fehlverhalten haften.

  • dadurch wäre es kein geschenk und unternehmen müssten es sich überlegen, ob sie einen teil der unternehmerischen freiheit opfern wollen.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Staatshilfen müssen vorsichtig und zurückhaltend eingesetzt werden. Aber wenn der Staat Steuergelder investiert, muß die Gesellschaft als Unternehmensteilhaber auch das Unternehmen mitsteuern. Opel ist eine gutes Beispiel, wie es nicht gehen darf. Trotz Staatshilfen wurde die Regierung zu Bittsteller bei GM.

  • Der Staat soll sich bei Unterstützungszahlungen entsprechend beteiligen. Diese Beteiligungen kann er nach der Überwindung der Krise auch wieder veräußern, so werden auch die Kosten für die SteuerzahlerInnen gemindert

  • Zumindest solange, wie staatliche Unterstützung notwendig ist.

  • Wer das Geld einsetzt, der darf auch mitbestimmen.


  • Die Mitspracherechte könnten an die zuständige Gewerkschaft, den Betriebsrat und die Belegschaft abgegeben werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken)
    Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und
    Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die
    Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Völlig richtig! Staatliche Hilfen dürfen nur im Tausch gegen entsprechende Eigentumsanteile der öffentlichen Hand und Belegschaften, einem Mehr an demokratischer Kontrolle und Mitbestimmung vergeben werden

  • Der Umgang der Banken mit den Staatsgeldern spricht dringend dafür, dies so zu handhaben. Allerdings darf es sich dabei nur um zeitlich befristete Mitspracherechte handeln, die spätestens mit vollständiger Tilgung der Unterstützung aufhört.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Und wirtschaftliche Beteiligung nicht vergessen. Alles ist zurück zu zahlen!

  • Der Staat soll die Einhaltung von bestimmten Auflagen einfordern. Die SPD hat durchgesetzt, dass für Finanzunternehmen, die staatliche Hilfe erhalten, z.B. die Vorstandsvergütung begrenzt ist und Boni sowie Dividendenausschüttungen verboten sind.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken)
    Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und
    Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die
    Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Das sollte im Volk diskutiert und entschieden werden. Man sollte auf den Erhalt von Arbeitsplätzen wert legen und Alternativen aufzeigen können.

  • Wenn Staatsmittel – also das Geld der Steuerzahler! – zur Rettung von Firmen eingesetzt werden, muss gewährleistet sein, daß diese Mittel nicht verschwendet werden. Doch das staatliche Engagement sollte zeitlich begrenzt sein.

  • Bankenkrise – Opelkrise, wer Staathilfen erhält muss damit rechnen, dass auch der Steuerzahlen wissen will wie damit gewirtschaftet wird.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden

  • Wenn Steuermittel eingesetzt werden, so hat dabei auch eine Förderung der betrieblichen Mitbestimmung stattzufinden. Im Klartext: Unternehmen die Hilfen wollen, benötigen auch Betriebs- und Personalräte!

  • Es kommt auch immer auf den konkreten Fall an.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken)
    Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und
    Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die
    Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Im Grunde sollten keine staatlichen Hilfen gewährt werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, daß dies den Bürger mehr kostet als ein Insolvenzverfahren. Auch dort besteht die Möglichkeit den Betrieb zu retten, aber eben nicht auf Kosten des Steuerzahlers.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Mein ja kommt halbherzig, da ich weiß, dass der Staat nicht die Möglichkeiten (Fähigkeiten) hat, um die Kontrollen durchzuführen. Das zeigt ja auch, dass die Landesbanken genauso von Fehlentscheidungen betroffen waren, wie andere Banken. Auf der anderen Seite zeigt aber auch beispielsweise das Verhalten von Opel, dass staatliche Gelder zweckgebunden verwendet werden sollten.

  • Stasthilfen müssen die absolute Ausnahme bleiben. Sie kosten viel Geld und wir alle müssen sie bezahlen. Und nach einem halben Jahr dürfen die Verantwortlichen schon wieder im TV verkünden, die Krise sei vorbei und neue Regeln brauche man nicht. Aktionkurse dürfen nicht länger zum Mass aller Entscheidungen werden.

  • Staatliche Mitspracherechte sind deshalb notwendig, damit die Gelder auch für den Erhalt von Arbeitsplätzen eingesetzt werden – und nicht zur Bereicherung von Managern.

  • hier muß mit dem Geld der Steuerzahler viel verantwortungsbewußter umgegangen werden. Nicht nur eine Kontrolle, sondern auch die Rückführung der vergebenen Mittel muß geregelt und kontrolliert werden. Ich meine nicht der Staat muß das kontrollieren, sondern vielleicht ein gewähltes Gremium der Steuerzahler!

  • wo der Staat Zuschüsse erhält, muss dieser selbstverständlich auch Mitspracherechte erhalten

  • Wenn einzelnen Unternehmen mit Bürgschaften oder Krediten geholfen werden, sollte der Staat die Einhaltung von bestimmten Auflagen einfordern können. Dass der Staat ein Mitspracherecht in der Unternehmensführung erhält, schließe ich jedoch aus.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • siehe These 14.

  • Das gilt insbesondere für Banken und Versicherungen

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Zumindest kann so sichergestellt werden, daß nicht dieselben Leute alleine weiter die Entscheidungen treffen, die das Unternehmen vorher gegen die Wand gesetzt haben.

  • Das ist doch selbstverständlich. Wenn Firmen Geld vom Staat bekommen, das sind ja unsere Steuergelder, dann muß der Staat auch Einfluss nehmen, dass diese Gelder sinnvoll eingesetzt und verschwendet werden.

  • Die Staatshilfen werden von den Steuerzahlern aufgebracht und müssen dementsprechend auch demokratisch kontrollierbar sein.

  • Unternehmen dürfen nur mit Mehrheitsabstimmung der Bürger Staatshilfen erhalten.

    Alternativ müssen die Abgeordneten für solche Entscheidungen haften.

    Ich bin sicher, dass diese Krise bereits lange vorbereitet wurde.

  • Wenn ich jemandem Geld gebe, um eine Brücke zu bauen will ich nicht, dass er damit einen Flugzeugträger bastelt um es einmal überspitzt auszudrücken.

  • Mit Steuergeldern muss verantwortungsbewusst umgegangen werden. Deshalb dürfen nur Unternehmen gestützt werden, die ein tragfähiges Geschäftsmodell für die Zukunft haben. Um dies zu gewährleisten, muss der Staat Kontroll- und Mitspracherechte bekommen, wie es ja in der Krise bisher auch geschehen ist.

  • Dabei köme es noch auf die Höhe der Hilfen und die Art des Unternehmens an. Also bei Banken ja, bei Mittelständischen Unternehmen eher nein. Ich finde darüber hinaus, darf der Staat dann auch an zukünftigen Gewinnen partizipieren.

  • wenn man von Vergesellschaften und nicht von Verstaatlichen spricht

  • Leitbild für unseren Grünen New Deal ist die Grüne Marktwirtschaft. Wir wollen die Dynamik und Innovationskraft der Märkte für einen ökologischen Transformationsprozess nutzen. Dafür brauchen wir einen handlungsfähigen Staat, der soziale und ökologische Leitplanken durchsetzt.

  • Steuergeld kann nicht ohne Gegenleistung in private Wirtschaftsbetriebe fließen.
    Staatliche Hilfen müssen entweder zurückgezahlt werden oder der Staat muss Firmenanteile erhalten.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Das trifft bei Großunternehmen zu, aber z.B. nicht bei Existenzgründerförderung.

  • Der Staat muss seine Einlagen sichern – schleißlich sind es Mittel der Steuerzahler.

  • Die Volksvertreter haben laut ihrem Amtseid die Aufgabe, das Gemeinwohl zu schützen, daher muß der Staat richtungsweisend und regulierend in die Gesamtwirtschaft eingreifen können, damit guten Unternehmungen geholfen und schlechten Unternehmungen (HRE, Ackermann & Co.) der kurze Prozeß gemacht werden kann.

  • Generell sollte ein Hilfsfond eingerichtet werden, an den sich alle Unternehmer, egal welcher Firmengröße mit entsprechenden Konzepten wenden können. Ein Aufsichtskomitee entscheidet über die Ausgabe der Mittel. Somit kann auch kleineren Unternehmen geholfen werden und nicht nur großen Banken.

  • Wenn ein Staatseingriff erforderlich ist (nur in Ausnahmefällen und bei gesamtgesellschaftlichem Interesse), dann auch mit Mitspracherecht, sonst macht es keinen Sinn. Wenn sich jemand in ein Unternehmen mit maßgeblichem Anteil einkauft, muß er auch mitbestimmen können.

  • Nicht nur der Staat, sondern auch die Belegschaften sollen mit entscheiden können. Sie sind häufiger am langfristigen Erfolg der Unternehmen interessiert und nicht an der kurzfristigen Rendite.

  • Wenn der Staat, also wir bezahlen, dann gehört uns diese Firma. Wenn ich als kleiner Unternehmer versage, hilft auch niemand. Sollte diese Firma später in der Lage sein, wieder die Steuermittel zurückzuerstatten, dann sollte sie in die Hände der Arbeitnehmer übergeben werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Die LINKE setzt auf das Modell der MitarbeiterInnenbeteiligung. Der Staat ist nicht zwangsläufig der bessere Unternehmer; finanzielle Hilfen darf es nur geben, wenn die Belegschaft Anteile am Unternehmen erhält. Großbanken wiederum gehören ebenso wie Betriebe der öffentlichen Daseinsvorsorge (Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Energieversorgung,...) in die »öffentliche Hand«!

  • Staatshilfen sind eine Umschreibung für die Unterstützung von Unternehmen mit Steuergeldern. Ihnen sind fast immer unternehmerische Fehlentscheidungen vorausgegangen. Schon deshalb sind mehr Mitsprache- und Kontrollmöglichkeiten des Staates als Bedingung geboten.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • In einer solch außerordentlichen Krise muss der Staat notleidenden aber im Grunde wettbewerbsfähigen Unternehmen, helfen. Das dies in den augenblicklich vorkommenden Größenordnungen mit Kontrollen (z. B. Mittelbindung) und Auflagen (z. B. Arbeitsplätze) verbunden ist, ist für mich selbstverständlich. Diese sind an die konkrete Hilfe zu koppeln bzw. zeitlich zu befristen. D. h. staatliche Kontrolle von freien Unternehmen kann nicht zeitlich unbefristet sein.

  • Staatshilfen sollte es nur im Tausch gegen entsprechende Eigentumsanteile und Entscheidungsrechte der öffentlichen Hand und Belegschaften geben.

  • Der Staat kann Steuermittel schließlich nicht an »Hinz und Kunz« ohne Kontrolle geben.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Wer von Arbeitslosengeld II – Hartz IV – betroffen ist, wird einem Regime von Zwang und Repressalien unterworfen.
    »Wer Geld vom Staat bekommt, muss auch was dafür tun« ist SPD, CDU/CSU und FDP Credo, das jedoch in Vergessenheit gerät, so bald Gelder an Wirtschaft und Banken gezahlt werden.
    Mit welchem Recht eigentlich?

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Dies ist einfach ein Gebot der Vernunft! Staatshilfen sind letztendlich Steuergelder – und mit denen sollte man äußerst sorgsam umgehen.

  • Der Staat übernimmt ale Verwalter der Steuergelder eine Verantwortung über diese. Dem muss er nachkommen, indem er sich Mitspracherechte einräumen lässt.

  • Wer das eine will, muß mit dem anderen umgehen – klare Regeln für beide Seiten.

  • Aber selbstverständlich! Alle andere halte ich für einen Skandal. Wer mit Steuermilliarden die Fehlentscheidungen von Managern und Managerinnen korrigiert, muss einen Einfluss darauf haben, was mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger geschieht. Demokratische Kontrollmöglichkeiten sind also unabdingbar.

  • Mit Steuergeldern muss verantwortungsbewusst umgegangen werden. Deshalb dürfen nur Unternehmen gestützt werden, die ein tragfähiges Geschäftsmodell für die Zukunft haben. Um dies zu gewährleisten, muss der Staat Kontroll- und Mitspracherechte bekommen, wie es ja in der Krise bisher auch geschehen ist.

  • Wer das unternhemerische Risiko trägt soll auch mitbestimmen – selbst wenn es der Staat wäre.

  • Alles andere ist fahrlässiger Umgang mit Steuergeldern! Staatshilfen darf es nur gegen Beteiligung der öffentlichen Hand und der Belegschaften geben.

  • Millionen Menschen erwarten zu Recht, dass der Staat Einfluss auf die Wirtschaft nimmt. Die entscheidende Frage ist längst nicht mehr, ob die öffentliche Hand sich wirtschaftlich engagiert, sondern in wessen Interesse, mit welchen Zielen und auf wessen Kosten das geschieht.

    Eine Demokratie funktioniert nur dann, wenn sie die Ziele demokratischer Mehrheiten auch gegenüber wirtschaftlicher Macht durchsetzen kann. Die gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten des Volkes müssen den Unternehmen die Ziele des Wirtschaftens und einen klar definierten Rahmen vorgeben. Deshalb treten wir für eine neue Wirtschafts- und Sozialordnung ein.

    Als erster Schritt muss der Finanzsektor unter demokratische Kontrolle gestellt werden. Sparkassen und Genossenschaftsbanken beweisen, dass Banken in den Dienst der Gesellschaft gestellt werden können. In Zukunft sollen alle Banken dem Gemeinwohl dienen. Wer allerdings versucht, den Finanzmarkt zu regulieren, ohne die immer weitere Anhäufung von Kapital und Vermögen zu stoppen und zu reduzieren, ist zum Scheitern verurteilt. Die Enteignung von Millionen arbeitender Menschen muss wieder rückgängig gemacht werden. Das ist nicht nur ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftspolitischen Vernunft, denn nur so kann die Binnennachfrage gestärkt werden.

    Das Thema Wirtschaftsdemokratie gehört auf die Tagesordnung. Wer den Unternehmerinnen und Unternehmern und den Finanzfonds freie Hand lässt, verhindert Demokratie. Genau dies erleben wir jetzt täglich. Auch auf betrieblicher Ebene muss die Sozialbindung des Eigentums gesichert werden. In den vergangenen Jahren wurde die wachsende Unterordnung des Betriebsvermögens unter die Interessen der Investmentfonds gefeiert. Diese Fonds sind an der langfristigen Unternehmensentwicklung nicht interessiert. Massenentlassungen in florierenden Betrieben wurden normal und die Rechte der Beschäftigten Makulatur.

    Wir fordern ein Verbot von Massenentlassungen bei allen Unternehmen, die nicht insolvenzgefährdet sind. Es geht jetzt darum, die ständige Enteignung der Lohnabhängigen durch Arbeitsplatzverlust, Kurzarbeit und Lohndumping umzukehren. DIE LINKE fordert deshalb, dass staatliche Hilfen nur im Tausch gegen entsprechende Eigentumsanteile und Entscheidungsrechte der öffentlichen Hand und Belegschaften vergeben werden; die Großgläubiger müssen benannt werden.

    Nicht zuletzt brauchen wir eine neue internationale Wirtschaftspolitik. Dass Spekulanten die Handels- und Kapitalströme bestimmen und schwere Krisen auslösen, ist ein globaler Irrsinn, der nicht hinzunehmen ist. Auf europäischer Ebene müssen Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen aufgebaut und bestehende gestärkt werden. Auf internationaler Ebene ist darüber hinaus eine Reform des Währungssystems erforderlich, um die Abhängigkeit der Wechselkurse von spekulativen Kapitalbewegungen zu beenden. Es müssen Zielzonen für die Wechselkurse eingerichtet werden, um den Welthandel zu stabilisieren. Es ist wichtig, dass die Steueroasen wirklich geschlossen werden.

    Vergesellschaftung des Finanzsektors, Demokratisierung der Wirtschaft, mehr soziale Gerechtigkeit, stärkerer Binnenmarkt und konsequenter ökologischer Umbau – diese Leitlinien sind zugleich eine wirksame Politik für kleine und mittlere Unternehmen. Diese gilt es darüber hinaus mit einer gezielten Steuer- und Förderpolitik zu unterstützen.

  • Ja, aber nur für begrenzte Zeit unterstützen. Den Ausstieg gleich beim Einstieg festlegen.

  • Eine Hand wäscht die andere, das ist in der freien Wirtschaft nicht anders. Ein großer Investor möchte verständlicherweise immer ein Wörtchen mitreden, was mit seinem Geld passiert.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Wie soll denn sonst die Gegenleistung gesichert werden? Beim Bankenrettungsschirm ist ja genau das nicht gemacht worden. Das Ergebnis ist: wir bezahlen für eine Krise, die wir nicht verschuldet haben und fast nichts hat sich seitdem geändert. Das Casino ist schon längst wieder eröffnet.

  • Mit Steuergeldern muss verantwortungsbewusst umgegangen werden. Deshalb dürfen nur Unternehmen gestützt werden, die ein tragfähiges Geschäftsmodell für die Zukunft haben. Um dies zu gewährleisten, muss der Staat Kontroll- und Mitspracherechte bekommen, wie es ja in der Krise bisher auch geschehen ist.

  • Mit Steuergeldern muss verantwortungsbewusst umgegangen werden. Deshalb dürfen nur Unternehmen gestützt werden, die ein tragfähiges Geschäftsmodell für die Zukunft haben. Um dies zu gewährleisten, muss der Staat Kontroll- und Mitspracherechte bekommen, wie es ja in der Krise bisher auch geschehen ist.

  • Staatshilfen sind generell sehr problematisch. Gerade die Hilfen für Not leidende Banken stießen meiner Meinung nach zu Recht auf breites Unverständnis. Hier wurde systematisch Fehlverhalten auf Kosten der Steuerzahler belohnt.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.


  • Unternehmen die auf Staatshilfen angewiesen sind um Arbeitsplaetze zu schuetzen haben in der Vergangenheit einige Fehler begangen und hier sollte der Staat Wirtschaftspezialisten einsetzen und wenn dies nur fuer eine Uebergangszeit ist.

  • Voraussetzungen: es handelt sich um Unternehmen, die für das gesamte Wirtschaftsgefüge wichtig sind; der Staat erhält Mitspracherecht; das Unternehmen passt seine Produkte an die Zukunftsanforderungen an.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Natürlich müssen dem Staat, wenn er Milliardenbeträge an Unternehmen zahlt, als Gegenleistung gewisse Mitspracherechte eingeräumt werden. In erster Linie gilt es aber zu verhindern, dass sich Situationen wie die, in der wir uns augenblicklich befinden, wiederholen und der Staat wieder Milliardenbeträge in Unternehmen pumpen muss, die sich ohne staatliche Hilfe nicht auf dem Markt behaupten könnten. Aus diesem Grund brauchen wir einen neuen, grünen Gesellschaftsvertrag, der sicherstellt, dass sämtliche staatliche Ausgaben sich an dem Kriterium der Nachhaltigkeit orientieren, d.h. wir nur in Zukunftsbereiche wie Bildung, Erneuerbare Energien und andere Zukunftstechnologien investieren.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Wenn der Staat mit Steuermitteln einspringt, muss er auch über Fragen der Unternehmensführung mitbestimmen können. DIE LINKE. fordert ebenso mehr Mitbestimmung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

  • Mit Steuergeldern muss verantwortungsbewusst umgegangen werden. Deshalb dürfen nur Unternehmen gestützt werden, die ein tragfähiges Geschäftsmodell für die Zukunft haben. Um dies zu gewährleisten, muss der Staat Kontroll- und Mitspracherechte bekommen, wie es ja in der Krise bisher auch geschehen ist.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Falls in besonders begründeten Fällen (z.B. systemrelevante Banken) Staatshilfen notwendig werden, muss sich der Staat Kontroll- und Mitspracherechte sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert werden.

  • Der Staat soll die Einhaltung von bestimmten Auflagen einfordern.
    So hat die SPD durchgesetzt, dass für Finanzunternehmen, die Hilfen aus dem „Finanzstabilisierungsfonds“ erhalten, die Vorstandsvergütung begrenzt ist und Boni sowie Dividendenausschüt-tungen verboten sind.
    Dies bedeutet aber nicht, dass der Staat in das operative Geschäft des Unternehmens eingreifen sollte.


  • Staatshilfen sollten grundsätzlich die Ausnahme bleiben. Wer aber zahlt, der redet auch mit.

  • Wenn der Staat in Größenordnungen Unternehmen aus der Krise hilft, sollten damit Mitspracherechte verbunden sein. Ansonsten werden wie bisher Schulden vergesellschaftet und Gewinne privatisiert. Am Ende zahlt dann der Steuerzahler für die Gewinne skrupelloser Manager.

  • Wenn ein Unternehmen Hilfen in Form von Steuergeldern erhält, muss dies auch an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, die immer individuell ausgehandelt werden müssen.

  • Staatsinvestitionen möglichst nicht in absterbende Industriezweige sondern in Zukunftsmärkte

  • Dies ist bei jeder Investition so, dass der angibt, der zahlt! Alles andere ist Dummheit.

  • Weshalb für Staatsgeld andere Regeln gelten sollen als für private Investoren ist nicht ersichtlich. Dass aus Staatshilfen Boni gezahlt werden, muss ausgeschlossen werden können. Ein späterer Verkauf der Anteile, wie in Schweden in den 90gern geschehen, wäre das entsprechende Ausstiegsszenario.

  • Gerade die Opelrettung zeigt, dass es wichtig gewesen wäre, hier klare Mitspracherechte zu haben, um so den Umbau zu einem Unternehmen, dass führend werden kann bei der Entwicklung von umweltfreundlichen Fahrzeugen, voranzutreiben. Oder die Commerzbank: hier gab es Staatshilfen, daher sollten diese nun genutzt werden, um die Commerzbank-Konten (und die Konten ihrer Töchter) in Steueroasen zu schließen. Diesen Mut hat Her Steinbrück bislang nicht aufgebracht.

  • Wenn Steuergelder für Unternehmen ausgegeben werden, dann muss auch der Staat die Interessen der Steuerzahlers im Unternehmen vertreten.

    Diese Aussage ist eine Einzelaussage von Andreas Popp (wiki.piratenpartei.de

  • Wenn der Staat Unternehmen aus der drohenden Pleite hilft, sollte er auch Mitspracherecht haben.
    Allerdings sollte das Mitspracherecht nur solange gelten bis das jeweilige Unternehmen nicht mehr in den roten Zahlen ist, und die vom Staat geleisteten Zahlungen zurückzahlen kann.

  • Das finde ich eine sinvolle Regelung. Dass der Staat wie im Falle der Commerzbank 25% der Aktien zu einem Vier-fachen des Marktwertes des gesamten Unternehmens übernimmt und anschließend kein Mitspracherecht hat, ist einfach nur absurd! Auch die Belegschaften sollten mehr Mitbestimmungsrechte erhalten, wenn ein Unternehmen öffentliche Hilfe in Anspruch nimmt.

  • Wenn sich der Staat dazu entschließt, Verantwortung für ein Unternehmen in Form von finanzieller Hilfe zu übernehmen, sollte er dieser Verantwortung auch nachkommen und seine erwirkte Gestaltungsoption wahrnehmen, z.B. durch Umsetzung von Sozial- und Umweltstandards.

  • Staatshilfen gegen Unternehmensbeteiligungen. Alles andere darf es nicht geben – dem würden unsere BürgerInnen bei einer Volksabstimmung nicht zustimmen.
    Es kann nicht sein, dass Gewinne privatisiert und Verluste verstaatlicht werden.

  • Wenn der Staat schon Mittel des Volkes, also aller, bereitstellt um privaten Unternehmen zu helfen, dann sind Mitspracherecht und Kontrollmöglichkeiten die mindeste Gegenleistung.

  • Es kann doch nicht gelten, dass solange Gewinne gemacht werden diese privatisiert werden und wenn Verluste anstehen diese sozialisiert werden. Wo öffentliche Gelder fließen, muss auch öffentliche Kontrolle und Mitsprache gelten.

  • Damit soll sichergestellt werden, dass der Staat nicht ausschließlich für Verluste eines Unternehmens »haftet«, sondern auch an dessen Gewinnen beteiligt wird. Ein weiteres Kriterium, zur finanziellen Unterstützung von in Not geratenen Unternehmen, muss die schrittweise Umstellung auf nachhaltige Produkte/Produktionsweisen sein. Nur so ist es gewährleistet, dass das Unternehmen auch weiterhin auf dem Markt bestehen kann.

  • Wo staatliche Finazhilfe gegeben wird muss auch gesellschaftlicher Reichtum entstehen. Das geht nur bei einem Entsprechenden Mitbeszimmungsrecht

  • Aber wer ist der Staat und wie oft ändert sich, was er will?

  • Ansonsten gibt es kein Anreizsystem ein Fiasko zu vermeiden, dass ein Unternehmen in die Situation bringt Staatshilfe in Anspruch zu nehmen.

  • Einfacher Grundsatz: Wer zahlt, schafft an! Die Staatshilfen müssen auf jeden Fall einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen (nicht wie im Fall des Bankenrettungsschirms, den Finanzminister Peer Steinbrück mit einigen Bankern schnell gehäkelt hat).

  • Alles andere ist fahrlässiger Umgang mit Steuergeldern! Staatshilfen darf es nur gegen Beteiligung
    der öffentlichen Hand und der Belegschaften geben.

  • Dies gilt insbesondere für Entscheidungen über Vorstandsvergütungen, Boni und die Kreditvergabe für den Mittelstand!

  • Außerdem müssen die Hilfen in besseren Zeiten zurückgezahlt werden!

  • Alles andere ist fahrlässiger Umgang mit Steuergeldern! Staatshilfen darf es nur gegen Beteiligung
    der öffentlichen Hand und der Belegschaften geben.


  • Gelder die die Allgemeinheit aufbringt um ein Unternehmen zu stützen, müssen auch der Allgemeinheit zu Gute kommen. Dies ist in Form von Beteiligungen und Mitspracherecht des Staates als Stellvertreter zu gewährleisten. Alles andere ist fahrlässig.

  • Siehe These 14

  • Wenn schon, denn schon.
    Wer zahlt schafft an.
    Allerdings muss der Staat dann bitte auch qualifiziertes »Personal« einsetzen.

  • Alles andere ist fahrlässiger Umgang mit Steuergeldern! Staatshilfen darf es nur gegen Beteiligung der öffentlichen Hand und der Belegschaften geben.

  • Wer Geld zahlt, dem steht auch ein Mitbestimmungsrecht zu, es sei denn, er verzichtet.

  • Kein Geschenk – ohne Gegenleistung -

    Von den Banken bekommt der kleine Mann auch nichts umsonst ...

  • Allenfalls als Nachweis der Verwendung der
    gegebenen Staatshilfen.

  • Ich würde sogar noch weiter gehen: Der Staat muss für Hilfen Unternehmensanteile erhalten.

  • Der Staat ist der schlechtere Unternehmer und soll sich deshalb raushalten. Beteiligt er sich – gegen unsere Position – dennoch, ist ein Mitspracherecht natürlich zwingend. Es wird ja auch das Geld der Steuerzahler eingesetzt, die vertreten werden müssen.

  • Die Zahlung staatlicher Mittel an Unternehmen ohne jede Gegenleistung ist nicht zu rechtfertigen.

  • und: nur, wenn sie nachhaltig und ökologisch, also in Zukunft investieren!

  • Wenn der Staat und damit eigentlich jeder Bürger Unternehmen hilft, dann muss er auch die entsprechenden Kontrollmechanismen und Einflussmöglichkeiten haben.

  • Aber auch hier gilt: Der Staat ist kein Unternehmer. Daher sollte das Engagement des Staates so kurz wie möglich und nur so lange wie nötig dauern.

  • Unbedingt. Er muss nach dem Rechten sehen.

  • Bei Beteiligungen ja, bei Krediten und Bürgschaften nur im eingeschränkten Umfeld

  • In Abstimmung durch Volksentscheide
    und dem Bundestag sollte darüber
    entschieden werden.

  • Der Staat hat nichts zu verschenken. Wer wirtschaftlich versagt, muss Kontrollen dulden.
    Der Staat muss allerdings gut ausgebildete Fachkräfte vorhalten, die gegen angemessene Bezahlung durch die Eigner den Betrieb entweder wieder flott machen oder ordnungsgemäß abwickeln.

  • Der Staat muss als Geldgeber überprüfbare Forderungen stellen können.
    Staatshilfen sind aber nur dann angebracht, wenn eine kurzzeitige Krise ein langfristig gut aufegestelltes Unternehmen hart trifft.

    Wichtiger ist aber, die Ursachen der Krisen zu erkennen und Regelungen zu treffen, dass diese künftig nicht mehr eintreten.

  • Alles andere ist fahrlässiger Umgang mit Steuergeldern. Staatshilfen darf es nur gegen Beteiligung der öffentlichen Hand und der Belegschaften geben.

  • Wer zahlt, bestimmt.

  • Wenn die Bevölkerung für die Rettung von Unternehmen zahlen soll, ist es nur fair, wenn diese Menschen Mitspracherechte über diese Betriebe erhalten.

  • Und entsprechend der Staatsgelder Unternehmensanteile. Ein Privater würde auch nur zu diesen Bedingungen ins Risiko gehen. Wer Steuergelder, Geld anderer, einsetzt, muss Sicherheiten fordern. Sicherheiten im klassischen Sinne: Immobilien, Gewinnbeteiligungen, Aktien usw. usw.

  • Klar der Staat soll sich dann so verhalten wie ein Investor, der will ja auch wissen was mit seinem Geld passiert unter Berücksichtigung des Freiheitsgedankens

  • Voraussetzung ist aber, daß sich die zukünftige Bundesregierung zusammen mit den USA, Rußland, China, Indien und anderen Staaten über ein neues Weltfinanzsystem verständigt. Die Hauptaufgabe des Staates liegt in der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, die die Produktion und Beschäftigung stärken und die Spekulation so weit wie möglich einschränken.

  • Insbesondere sollte der Staat für finanzielle Hilfen im Gegenzug entsprechende Eigentumsrechte bekommen. An diese sind Mitsprache- und Kontrollrechte automatisch gekoppelt.

  • Der Staat muss in dem Maße, in dem er Unterstützung durch Steuergelder geleistet hat, Anteilseigner werden und die Belegschaft muss Mitspracherechte in Form von Belegschaftsbeteiligungen erhalten .

  • Grundsätzlich sollten keine Subventionen gezahlt werden, die nicht mittelbar oder unmittelbar dem Gemeinwohl
    dienen. Subventionen haben häufig zu Wettbewerbsverzerrungen geführt und Großunternehmen Vorteile
    verschafft. Kleine und mittlere Betriebe sind jedoch das Rückgrat der Gesellschaft. Wer hoch pokert, muss die
    Folgen auch tragen und notfalls über ein geordnetes Insolvenzverfahren vom Staat übernommen und saniert werden. Das gilt insbesondere für Banken.



  • Nur durch eine Demokratisierung der Wirtschaft kann es ein Gegengewicht zur reinen Profitorientierung des Shareholder Value geben. Dazu gehört der Einstieg des Staates wenn Steuergelder fließen, aber auch eine Ausweitung der Mitbestimmung der Beschäftigten.

  • Aber wichtiger ist, das nur solche Unternehmen Staatshilfen bekommen, die voraussichtlich dauerhaft überlebensfähig sind. Und die Unternehmen müssen verpflichtet werden, die Gelder zurück zu zahlen (Kredite). Einen dauerhaften Einstieg des Staates in Unternehmen halte ich für nicht sinnvoll.

  • Erststimme: David Perteck!
    Zweitstimme: ödp Hamburg!

  • Nur zeitlich begrenzt.Der Staat muss natürlich seine Einlage sichern. Zwangsenteignungen dürfen aber nicht das Allheilmittel sein

  • Das bisher oft praktizierte prinzip »Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren« muss ein Ende haben. Wenn der Staat unterstützend eingreift, muss er auch entsprechende Kontrolle haben und dafür Sorge tragen können, dass die entsprechenden Mittel wieder zurück fließen.

  • Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass Kapitalgeber (z.B. Aktionäre) Mitspracherechte erhalten. Das muss auch für den Staat gelten.

  • Wenn schon Gelder fließen (müssen), muss der Staat auch weiter über diese bestimmen können.

  • Der Staat gibt das Geld der Bürger dafür, also soll er auch was bekommen. Am Schluss sollte das Geld zurückgezahltwerden, dann hat das Unternehmen wieder volle Freiheiten.

  • Wir brauchen endlich wieder eine projektorientierte produktive Volkswirtschaft. Das kann man nur erreichen, wenn man das von Helga Zepp- LaRouche entwickelte »Patentrezept« anwendet. Ich möchte sie hier einmal aus ihrer Schrift »Erst Deflation, dann Hyperinflation: Globaler New Deal, bevor es zu spät ist!« zitieren:

    "Franklin D. Roosevelt hat Amerika mit seinem New Deal in den dreißiger Jahren aus der Depression herausgeführt. Wir können heute viele Aspekte seines Programms, z.B. den Schutz der Eigenheimbesitzer vor Zwangsversteigerungen, die Konkurssanierung der Banken und den Ausbau der seit Jahren vernachlässigten Infrastruktur als Motor für Vollbeschäftigung und Wiederaufbau der produktiven Wirtschaft, einfach kopieren. Und wir sollten uns an unseren eigenen Aufbauwillen erinnern, mit dem wir Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg innerhalb weniger Jahre aus einem Trümmerfeld in ein Wirtschaftswunderland verwandelt haben. Dies geschah unter anderem mit Hilfe der KfW, die nach dem Vorbild von Roosevelts Reconstruction Finance Corporation aufgebaut wurde.

    Über diese Fragen brauchen wir jetzt dringend eine öffentliche Diskussion. Ich stehe dafür zur Verfügung. "

  • Nicht nur der Staat, auch die Beschäftigten müssen mehr Mitspracherecht als Gegenleistung für gleisteten Hilfen erhalten.

  • Bei den Banken hätte ich mir gewünscht, dass der Staat noch massiver in die Geschäftspolitik eingreift. Gerade um klein- und mittelständische Unternehmen zu stützen bei der Vergabe von Krediten.

  • Steuergelder dürfen nur eingesetzt werden, wo Bürgerinnen und Bürger zumindest auch mittelbar mitbestimmen können.

  • Keine Leistung ohne Gegenleistung. Die Belegschaften gehen oft verantwortlicher mit ihren Unternehmen um, als die Heuschrecken.

  • Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit; auch Beschäftigte sollten – wenn sie über Verzicht eine Firma aus der Krise helfen, Mitsprache durch Miteigentum erhalten

  • Kontrolle und Mitspracherecht begrenzen sich auf den Zeitraum, während dem Bürgschaften gewährt werden.

  • Dafür müssen allgemeinverbindliche Regeln aufgestellt werden – und der Zugang zu solchen Hilfen muss Unternehmen aller Betriebsgrößen offen stehen, vom Bäckermeister bis zum Weltkonzern. Wobei dem Bäckermeister sicher weitaus weniger reingeredet werden wird.

  • Das ist der Staat den Steuerzahlern schuldig.

  • Der Staat sollte hier handeln wie jeder andere Kreditgeber auch und z.B. einen sinnigen Geschäftsplan verlangen. Erkauft der Staat größere Anteile an einer Firma sollte er auch die normalen Mitspracherechte wahrnehmen.

  • Sonst verzocken die Leute das Geld noch im Casino, und der taat schaut zu!

  • Demokratisch verfasste Organe sollten Einfluß nehmen. Dies muß von Fall zu Fall entschieden werden, welche dies ist.

  • Für das Auffangen durch den Staat muss ein Unternehmen diesem entsprechende Rechte im Gegenzug einräumen. Nur dann können die Interessen von uns Steuerzahlern angemessen berücksichtigt werden, die wir solche Aktionen schließlich finanzieren.

  • Der Verzicht auf ein Mitspracherecht in den Unternehmen liefe auf eine Ausplünderung der Staatskasse hinaus.
    Die Folgen davon würden wieder die Schwächsten der Gesellschaft tragen.

  • Im Extremfall kann ein Mitspracherecht des Staates sogar unumgänglich sein, um Betrug vorzubeugen. Häufig dürften aber bereits klare Vorgaben und Vereinbarungen den Zweck erfüllen, ohne die unternehmerische Freiheit zu sehr einschränken zu müssen.

  • Wer zahlt, muss auch zeitlich begrenzt mitreden können.

  • Keine Leistung ohne Gegenleistung. Jede UNternehmensrettung hat Ihren Preis. Kein Unternehmen wird zur Annahme von Staatshilfen gezwungen, wenn der Steuerzahler aber mit seinem Geld eingreift und in marode Unternehmen investiert, muss der »Return on Investment« aber natürlich auch stimmen.

  • Die gegenwärtige Praxis verzichtet wesentlich auf Gegenleistungen. Mehr Mitspracherechte wären aber eine notwendige Voraussetzung, auch um die Wirtschaft zu demokratisieren.

  • Wer bezahlt soll auch Einfluss bekommen. Schließlich sind es unsere Steuergelder die eingesetzt werden.

  • Auch Beteiligung der Beschäftigen ist eine MÖglichkeit

  • Wer die Kapelle bezahlt, bestimmt die Musik. Wenn Unternehmen Kapital vom Staat haben wollen, sollen sie entweder einen Kreditvertrag mit ihm machen oder Anteile an ihn abgeben.

  • der Staat soll aber nicht die unternehmerischen Entscheidungen treffen, aber jederzeit voll informiert sein. Zudem muss gesichert sein, dass die Staatshilfen bei Gesundung des Unternehmens alsbald und mit Aufschlag zurückfließen.

  • Mitsprache ist zuwenig – direkte Hilfen müssen sich auch in den Eigentumsverhältnissen auswirken. Geld nur gegen Beteiligung.

  • Wir brauchen eine verstetigte Wirtschaftspolitik, die klaren Kriterien folgt, nicht einen blinden Aktionismus ohne nachhaltige Wirkung wie bei der Abwrackprämie.
    Staatshilfen sind daran zu koppeln, dass die Unternehmen auf eine nachhaltige Neuorientierung verpflichtet werden. Da, wo kurzfristig Unternehmenspleiten drohen und Märkte kollabieren, sind wir dafür, steuernd einzugreifen und mit dem ökologischen und sozialen Umbau bereits zu beginnen. Ziel von staatlichen Eingriffen muss es sein, den massenhaften Absturz in Arbeitslogiskeit zu verhindern, arbeitslose oder kurzarbeitende Menschen zu qualifizieren und die Entwicklung zkunftsfähiger Produkte, Technologien und Dienstleistungen voranzutreiben. Ziel von staatlichen Eingrifen kann es nicht sein, nicht lebensfähige wirtschafltichen Strukturen zu stützen.
    Mit unserem Grren New Deal wollen wir investieren in Klima, Gerechtigkeit und Bildung. Wir wollen einen schrittweisen Wandel unserer Wertschöpfungsbasis hin zu einer humanen und ökologischen Wirtschaft erreichen. Das passiert nicht von allein. Da müssen wir ordnungspolitische Vorgaben machen und Anreize schaffen. Mit unserem Green New Deal ermöglichen wir eine Million zukunftssicherer Jobs in den Bereichen Bildung, Soziales und öffentliche Güter, Gesundheit und Pflege, ökologische Dienstleistungen und Produkte, Kultur und Wissenschaft. In diesen Bereichen liegt unsere Zukunft.

  • Die Staatshilfen solltn von Vornherein an entsprechende Bedingungen geknüpft werden, die sicherstellen, daß die Hilfen auch im Sinne des Gemeinwohls verwendet werden.

  • Das beste Beispiel sehen wir gerade bei der Bankenkrise.

  • Natürlich, und auch Rückzahlungsoptionen in wirtschaftlich besseren Zeiten müssen berücksichtigt werden.

  • Bei gleichzeitiger Ausschüttungssperre und Verwendung dieser Mittel in den ökologischen Umbau der Produktion und Produkte investieren.

  • Wer zahlt, bestimmt auch, was gespielt wird.

  • Fair handeln

  • Staatshilfen sind aber eine absolute Ausnahme. Damit es zukünftig nicht mehr heißt: Wenn ein großes Unternehmen in Schieflage gerät, kommt der Bundesadler, bei kleinen Firmen der Pleitegeier.

  • Wenn schon denn schon. Sonst geht das alte Gezocke gerade weiter.

  • Hierbei geht es auch um die Verantwortung, die der Staat für seine Bürger und deren Geld, das es ja letztendlich ist, hat.

  • Ja – selbstverständlich! Allerdings ist die These wieder zu allgemein, wenn sie nur von »in Not geratene(n) Unternehmen« spricht und damit dann alle meint.

  • So wie bisher kann es nicht weiter gehen. Das haben die Staaten dieser Welt nun gelernt. Eine Tobin-Steuer würde die Finanzmärkte entschleunigen.
    Kommunen und andere öffentliche Verwaltungen dürfen grundsätzlich keine spekulativen Geschäfte machen. Genauso wie Landesbanken und Sparkassen, die sich auf Ihre eigentlichen Aufgaben – Kreditvergabe an Kleinunternehmer und Privatpersonen – zurückbesinnen sollen.
    Verluste von Privatbanken und Unternehmen sollen nicht sozialisiert werden, denn ihre Gewinne werden es auch nicht. Finanzhilfen und Bürgschaften nur gegen Sicherheiten.
    Rendite, Risiko und Laufzeit sollen bei jedem Wertpapier genauso drauf stehen, wie auf einem Joghurtbecher Preis, Menge und Haltbarkeit

  • Kontrolle ja, Mitsprache mit Vorsicht. Die Grenze ist überschritten, wo der Staat zum Unternehmer wird.


  • Der Staat soll sich aus unternehmerischen Entscheidungen raushalten. Sonst schadet er denen, die keineStaatshilfen brauchen. Aber: Unternehmen, die Hilfen bekommen, müssen dem Staat dafür eine Gegenleistung erbringen.

  • Ich halte Hilfen für in Not geratene Unternehmen für schlecht.
    Bei den Banken war dieses notwendig, um den Zahlungsverkehr aufrecht zu erhalten. Dann muss der Staat natürlich verhindern, dass das Geld sich in Boni wiederfindet.
    Bei Opel hätte der Staat sich heraushalten sollen.

  • In wenigen Ausnahmen kann der Staat mit Bürgschaften und Krediten Überbrückungshilfe leisten.

  • Gerade der Mittelstand ist zum Erhalt von Arbeitsplätzen in schwierigen Situationen z. B. auf Bürgschaften des Staates angewiesen, ohne dass dann auch der Staat in Unternehmensentscheidungen in jedem Fall mitsprechen müsste.

  • Wenn der Staat Unternehmen mit Bürgschaften oder Krediten hilft, muss er nicht Mitsprache in der Unternehmensführung erhalten.
    Jedoch sollte der Staat die Einhaltung von bestimmten Auflagen einfordern.
    So hat die SPD durchgesetzt, dass für Finanzunternehmen, die Hilfen aus dem „Finanzstabilisierungsfonds“ erhalten, die Vorstandsvergütung begrenzt ist und Boni sowie Dividendenausschüttungen verboten sind.


  • Sinnvolle unternehmerische Entscheidungen des Staates sind gar nicht möglich ... Unternehmen rationalisiseren – fast kann man sagen, sie arbeiten daran, die Menschen von der Arbeit zu befreien (wodurch die Preise wesentlich billiger werden) – der Staat will demgegenüber Vollbeschäftigung – wie passt das zusammen? Staatlicher Eingriff in die Unternehmen führt zum Rückschritt. Bei der Stützung von Unternehmen müssen gegenseitige Verträge geschlossen werden, dass nicht Unternehmer- Selbsbedienung daraus wird! Das ja! Das schränkt die unternehmerische Freiheit nicht ein. Staatlicher Eingriff in die unternehmerischen Entscheidungen führt aber in jedem Fall ins »Off«.

  • Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer, auch nicht der bessere Banker. Das haben die Defizite bei den staatlichen Landesbanken eindrucksvoll gezeigt. Besser ist es, den in Not geratenen Menschen zu helfen, statt maroden Firmen. Etwa durch Fortbildung und Umschulung.

  • Nicht der Staat braucht in diesem Moment Kontrollmöglichkeiten, sondern Experten, die das Unternehmen wieder so schnell wie möglich durch Verbesserung des Angebots oder Ausmerzen struktureller Fehler auf Kurs bringen können. Der Staat muss hernach seine Hilfen zurückerhalten, wie aber auch die Verantwortlichen haftbar gemacht werden können müssen. Die Verantwortlichen finden sich dabei oft in den Unternehmen selbst.

  • Wenn der Staat Unternehmen mit Bürg-schaften oder Krediten hilft, muss er nicht Mitsprache in der Unternehmens-führung erhalten.
    Jedoch sollte der Staat die Einhaltung von bestimmten Auflagen einfordern.
    So hat die SPD durchgesetzt, dass für Finanzunternehmen, die Hilfen aus dem „Finanzstabilisierungsfonds“ erhalten, die Vorstandsvergütung begrenzt ist und Boni sowie Dividendenausschüt-tungen verboten sind.


  • Wenn der Staat Unternehmen mit Bürgschaften oder Krediten hilft, muss er nicht Mitsprache in der Unternehmensführung erhalten.
    Jedoch sollte der Staat die Einhaltung von bestimmten Auflagen einfordern.
    So hat die SPD durchgesetzt, dass für Finanzunternehmen, die Hilfen aus dem „Finanzstabilisierungsfonds“ erhalten, die Vorstandsvergütung begrenzt ist und Boni sowie Dividendenausschüt-tungen verboten sind.


  • Wenn der Staat Unternehmen mit Bürgschaften oder Krediten hilft, muss er nicht Mitsprache in der Unternehmensführung erhalten.
    Jedoch sollte der Staat die Einhaltung von bestimmten Auflagen einfordern.
    So hat die SPD durchgesetzt, dass für Finanzunternehmen, die Hilfen aus dem „Finanzstabilisierungsfonds“ erhalten, die Vorstandsvergütung begrenzt ist und Boni sowie Dividendenausschüttungen verboten sind.


  • Wenn der Staat Unternehmen mit Bürgschaften oder Krediten hilft, muss er nicht Mitsprache in der Unternehmensführung erhalten. Jedoch sollte der Staat die Einhaltung von bestimmten Auflagen einfordern. So hat die SPD durchgesetzt, dass für Finanzunternehmen, die Hilfen aus dem »Finanzstabilisierungsfonds« erhalten, die Vorstandsvergütung begrenzt ist und Boni sowie Dividendenausschüttungen verboten sind.

  • Wenn der Staat Unternehmen mit Bürgschaften oder Krediten hilft, muss er nicht Mitsprache in der Unternehmensführung erhalten.
    Jedoch sollte der Staat die Einhaltung von bestimmten Auflagen einfordern.
    So hat die SPD durchgesetzt, dass für Finanzunternehmen, die Hilfen aus dem „Finanzstabilisierungsfonds“ erhalten, die Vorstandsvergütung begrenzt ist und Boni sowie Dividendenausschüttungen verboten sind.

  • Es dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Staatshilfen sind mit größter Vorsicht zu betrachten. Konkrete Bediungungen ja, Kontrolle ja. Mitspracherechte nein.

  • Wenn der Staat Unternehmen mit Bürg-schaften oder Krediten hilft, muss er nicht Mitsprache in der Unternehmens-führung erhalten.
    Jedoch sollte der Staat die Einhaltung von bestimmten Auflagen einfordern.
    So hat die SPD durchgesetzt, dass für Finanzunternehmen, die Hilfen aus dem „Finanzstabilisierungsfonds“ erhalten, die Vorstandsvergütung begrenzt ist und Boni sowie Dividendenausschüt-tungen verboten sind.


  • Unternehmen sollen möglichst autonom bleiben, allerdings müssen Staatshilfen wieder an den Staat zurückbezahlt werden!

  • Der Staat hat das Mitspracherecht beispielsweise bei den Landesbanken. Das hat sie nicht davor bewahrt, bei dem großen Finanzpoker mit zu machen und kurz vor dem Ruin zu stehen.

  • eher nicht, weil der Staat sich eher raushalten sollte.

  • Unternehmen sollen möglichst gar keine Staatshilfen erhalten.

  • Wenn der Staat Unternehmen mit Bürgschaften oder Krediten hilft, muss er nicht Mitsprache in der Unternehmensführung erhalten.
    Jedoch sollte der Staat die Einhaltung von bestimmten Auflagen einfordern.
    So hat die SPD durchgesetzt, dass für Finanzunternehmen, die Hilfen aus dem „Finanzstabilisierungsfonds“ erhalten, die Vorstandsvergütung begrenzt ist und Boni sowie Dividendenausschüttungen verboten sind.

  • Der Staat soll finanziell (!) gar nicht unterstützen.

  • Keine Subventionen!

  • Wenn der Staat Unternehmen mit Bürgschaften oder Krediten hilft, muss er nicht Mitsprache in der Unternehmensführung erhalten.
    Jedoch sollte der Staat die Einhaltung von bestimmten Auflagen einfordern.
    So hat die SPD durchgesetzt, dass für Finanzunternehmen, die Hilfen aus dem „Finanzstabilisierungsfonds“ erhalten, die Vorstandsvergütung begrenzt ist und Boni sowie Dividendenausschüttungen verboten sind.


  • Wenn der Staat Unternehmen mit Bürg-schaften oder Krediten hilft, muss er nicht Mitsprache in der Unternehmensführung erhalten.
    Jedoch sollte der Staat die Einhaltung von bestimmten Auflagen einfordern.
    So hat die SPD durchgesetzt, dass für Finanzunternehmen, die Hilfen aus dem „Finanzstabilisierungsfonds“ erhalten, die Vorstandsvergütung begrenzt ist und Boni sowie Dividendenausschüt-tungen verboten sind.


  • Der Staat ist kein Unternehmer und staatliche Hilfen sollen die Ausnahme bleiben

  • Das Kredit- und Bürgschaftsprogramm der Bundesregierung stellt für Unternehmen Mittel zur Verfügung, die diese als Kredit oder in Form einer Bürgschaft abrufen können, um für ihr Unternehmen wichtige Investitionen tätigen zu können. Diese Kredite werden zudem erst nach eingehender Prüfung durch das Wirtschaftsministerium vergeben. Da es Kredite sind, die zurückgezahlt werden müssen, bedarf es keiner staatlichen Einmischung in das Unternehmen.

  • Nur dann, wenn der Staat Anteilseigner eines Unternehmens
    wird, ansonsten nicht.
    Sie auch Subventionen.

  • Staatshilfen sollen nur in Krisenzeiten eingesetzt werden.

  • Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer!

  • Der Staat soll bei der Rettung nur stiller Teilhaber sein und die Managergehälter begrenzen.

  • Warum ist ein Unternehmen in Not geraten und wie kann man es Retten?
    Wer rettet den Staat? Welche Firma hat so viel Schulden wie der Staat, der immer noch in der Lage ist Geld zu verteilen obgleich er selbst keins hat? Haben hier die Bürger Mitspracherecht wie die Politiker Geld verteilen?
    Firmen die in Not geraten sind zu unterstützen muss im Einzelfall geprüft werden. Und hier stellt sich die Frag was für Opfer bringen die Manager in diesem Fall oder wird nur alles auf dem Rücken der kleinen Mitarbeiter ausgefochten? Alleine das Mitspracherecht des Staates sollte hier nicht entscheidend sein.

  • Grundsätzlich gilt, dass der Staat Restrukturierungsprozesse in der Wirtschaft nicht ersetzen kann. Der Staat kann Heilungsprozesse in der Wirtschaft nicht ersetzen, sondern nur einen günstigen Rahmen dafür schaffen. Zudem ist niemandem geholfen, wenn der Staat sich in unüberschaubare Risiken begibt und die Steuerzahler dadurch in eine unverantwortlich hohe Haftung genommem werden.

  • Der Staat ist selten der bessere Unternehmer.

  • Staatshilfen (z. B. Bürgschaften) sollen nach liberalem Verständnis aber allenfalls in Ausnahmefällen gewährt werden.

  • Der Staat kann nicht jede betriebliche Detailentscheidung in unterstützten Betrieben treffen. Damit wäre er überfordert.

  • Der Staat ist kein »Unternehmer«

  • Die Hilfen können von klaren ordnungspolitischen Vorgaben abhängig gemacht werden. Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer.

  • Das Motto »Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren« muß abgestellt werden. In Ausnahmefällen sollten zwar Staatshilfen möglich sein. aber wenn dann ist alleine Einflußnahme auf unternehmerische Entscheidungen nicht ausreichend. Es muß eine Rückzahlung der Staatshilfen in möglichst kurzer Zeit sichergestellt werden. Dies muß oberste Priorität haben.

  • Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer, er hat nur mehr Geld. Durch eine Einmischung von Staatssekretären und Ministerialdirektoren in subventionierte Unternehmen wird die Geschäftsführung nicht notwendig besser. Aber natürlich dürfen Steuerzahler nicht für Ausschüttungen oder Boni veruntreut werden.

  • gar keine Staatshilfen!

  • Es werden nie alle Unternehmen, die in Not geraten, unterstützt, werden können. Also gibt es dort keine Gerechtigkeit. Kleine Unternehmen haben keine Chance.

  • Keinerlei Wettbewerbsverzerrungen durch den Staat!!!

  • Siehe These 14

  • Staatshilfen sollten nur als Kredite gewährt werden und müssen zurückgezahlt werden. der Staat taugt nicht als Unternehmer.

  • In einer wirklichen Sozialen Marktwirtschaft sorgt der Staat durch seine Rahmenbedingungen dafür, dass volkswirtschaftlich wichtige Unternehmen gute Voraussetzungen für ertragreiche Arbeit haben und nicht durch »Heuschrecken« ruiniert werden. Die unternehmerische Verantwortung muss jedoch beim Unternehmer bleiben.

  • Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer!

  • Hilfen dürfen nicht zur Regel werden. Der Staat hilft nur Konzernen, aber keinen KMU. Man sieht bei Opel, dass der Staat politische und nicht ökonomisch sinnvolle Entscheidungen trifft.

  • Eine Einmischung des Staates in Unternehmen war immer gut gemeint, hat den Menschen letztendlich aber immer nur geschadet.

  • Der Staat ist weder der bessere Unternehmer, noch der bessere Banker. Das bedeutet, daß entsprechende Kontrollgremien mit Fachleuten mit Branchenkenntnissen, und nicht mit Ministern, Abgeordeten oder Staatssekretären besetzt sein müssen. Zudem muß klar sein, wann die Staatshilfe beendet wird.

  • Subventionen sind grundsätzlich abzulehnen und dienen nur der Zemnetierung überholter Strukturen.

  • Der Staat ist kein Unternehmer. Einzig sollte klar geregelt sein,, wie der Steuerzahler sein Geld zurück erhält, das heißt es muss die Rückzahlung und die Haftung geklärt sein.

  • Der Staat war noch nie der bessere
    Unternehmer (siehe Landesbanken).Er sollte eher darauf achten, dass die Gelder der Bürger sinnvoll angelegt werden.

  • Der Staat sollte Unternehmen möglichst nur mit Kreditbürgschaften helfen. Und das auch nur wenn unbedingt für die Gesamtwirtschaft notwendig.